Geprüfte Personalfachkaufleute IHK
• Arbeitsmethodik
• Personalarbeit organisieren und durchführen
• Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher
Bestimmungen durchführen
• Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen
• Personal- und Organisationsentwicklung steuern
• Situationsbezogenes Fachgespräch
Berufstätige
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige e…
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
• Arbeitsmethodik
• Personalarbeit organisieren und durchführen
• Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher
Bestimmungen durchführen
• Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen
• Personal- und Organisationsentwicklung steuern
• Situationsbezogenes Fachgespräch
Berufstätige
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem
dreijährigen Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft
und danach eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis
oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem
anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und
danach eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis
oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem
anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens
dreijährige einschlägige Berufspraxis oder
4. eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis nachweist
und
die Ausbildereignungsprüfung erfolgreich bestanden hat.Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
