Sicherheits- und Risikomanagement in der betrieblichen Praxis
Jeder Arbeitgeber sieht sich mit einer Vielzahl von Anforderungen, Handlungsempfehlungen und Informationen bezüglich des Schutzes seiner Arbeitskräfte konfrontiert. Diese reichen in ihrer Verbindlichkeit von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften über technischen Standards bis hin zu erläuternden Informationen. Dabei überlagern diese sich oftmals, ohne zwingend fachlich und in ihrer Systematik aufeinander abgestimmt zu sein.
Im Seminar werden die Anforderungen und derzeitigen Vorgehensweisen hinsichtlich der Erstellung von „Gefährdungsbeurteilung“ mit Blick auf den Stand der Technik zur „Risikobewertung“ gespiegelt und eingeordnet.
Neben der Eignung der in den Gefährdungsbeurteilungen festg…

Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
Jeder Arbeitgeber sieht sich mit einer Vielzahl von
Anforderungen, Handlungsempfehlungen und Informationen bezüglich
des Schutzes seiner Arbeitskräfte konfrontiert. Diese reichen in
ihrer Verbindlichkeit von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften
über technischen Standards bis hin zu erläuternden Informationen.
Dabei überlagern diese sich oftmals, ohne zwingend fachlich und in
ihrer Systematik aufeinander abgestimmt zu sein.
Im Seminar werden die Anforderungen und derzeitigen Vorgehensweisen
hinsichtlich der Erstellung von „Gefährdungsbeurteilung“ mit Blick
auf den Stand der Technik zur „Risikobewertung“ gespiegelt und
eingeordnet.
Neben der Eignung der in den Gefährdungsbeurteilungen festgelegten
Sicherheitsmaßnahmen, bestimmt die Qualität der praktischen
Umsetzung dieser Sicherheitsmaßnahmen das Niveau der
Arbeitssicherheit.
Hierzu wird im Seminar der Stand Technik gemäß
ISO-Managementsystemen mit „High Level Struktur“ (HLS) herangezogen
und gezeigt, wie sich die Erfüllung der Arbeitgeberpflichten
systematisch und kontinuierlich im Rahmen eines wirksamen
Sicherheitsmanagements steuern lässt. Dabei hat die praktische
Erfüllung der Anforderungen des nationalen Arbeitsschutzrechts
Vorrang vor der formalen Erfüllung von Managementsystem-Normen.
Zum Thema
Gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz gehört es zu den Grundpflichten
des Arbeitgebers für eine geeignete Organisation zur Planung und
Durchführung der erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu
sorgen. Diese Anforderungen sind unbestimmt, wodurch sich die
Anforderungen an ihre Erfüllung am jeweiligen Stand der Technik
orientiert. Dieser hat sich anders als viele andere Standards im
Arbeitsschutz in der jüngeren Vergangenheit stark gewandelt.
Im Seminar wird aufgezeigt und diskutiert, wie der aktuelle Stand
der Technik des Risiko- und Arbeitssicherheitsmanagements für eine
geeignete Arbeitssicherheitsorganisation genutzt werden kann, ohne
ein einsprechendes Managementsystem formal einzuführen und
zertifizieren lassen zu müssen.
Dies dient sowohl dem Niveau der Arbeitssicherheit als auch der
Rechtssicherheit des Arbeitgebers wie allen Verantwortlichen im
Sicherheitsmanagement.
Teilnehmerkreis
- Arbeitgeber
- Unternehmer
- Führungskräfte
- Verantwortliche Personen gemäß § 13 ArbSchG
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FASI)
- Sicherheitsfachkräfte (Sifa) / Sicherheitsbeauftrage / Sicherheitsingenieure
- Verantwortliche für Managementsysteme / Beauftragte für Managementsysteme
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