Sicherheits- und Risikomanagement in der betrieblichen Praxis

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Sicherheits- und Risikomanagement in der betrieblichen Praxis

Haus der Technik e. V.
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Startdaten und Startorte
placeEssen
9. Mär 2026 bis 10. Mär 2026
placeBerlin
14. Sep 2026 bis 15. Sep 2026
placeEssen
1. Mär 2027 bis 2. Mär 2027
placeBerlin
13. Sep 2027 bis 14. Sep 2027
Beschreibung

Jeder Arbeitgeber sieht sich mit einer Vielzahl von Anforderungen, Handlungsempfehlungen und Informationen bezüglich des Schutzes seiner Arbeitskräfte konfrontiert. Diese reichen in ihrer Verbindlichkeit von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften über technischen Standards bis hin zu erläuternden Informationen. Dabei überlagern diese sich oftmals, ohne zwingend fachlich und in ihrer Systematik aufeinander abgestimmt zu sein.
Im Seminar werden die Anforderungen und derzeitigen Vorgehensweisen hinsichtlich der Erstellung von „Gefährdungsbeurteilung“ mit Blick auf den Stand der Technik zur „Risikobewertung“ gespiegelt und eingeordnet.
Neben der Eignung der in den Gefährdungsbeurteilungen festg…

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Jeder Arbeitgeber sieht sich mit einer Vielzahl von Anforderungen, Handlungsempfehlungen und Informationen bezüglich des Schutzes seiner Arbeitskräfte konfrontiert. Diese reichen in ihrer Verbindlichkeit von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften über technischen Standards bis hin zu erläuternden Informationen. Dabei überlagern diese sich oftmals, ohne zwingend fachlich und in ihrer Systematik aufeinander abgestimmt zu sein.
Im Seminar werden die Anforderungen und derzeitigen Vorgehensweisen hinsichtlich der Erstellung von „Gefährdungsbeurteilung“ mit Blick auf den Stand der Technik zur „Risikobewertung“ gespiegelt und eingeordnet.
Neben der Eignung der in den Gefährdungsbeurteilungen festgelegten Sicherheitsmaßnahmen, bestimmt die Qualität der praktischen Umsetzung dieser Sicherheitsmaßnahmen das Niveau der Arbeitssicherheit.
Hierzu wird im Seminar der Stand Technik gemäß ISO-Managementsystemen mit „High Level Struktur“ (HLS) herangezogen und gezeigt, wie sich die Erfüllung der Arbeitgeberpflichten systematisch und kontinuierlich im Rahmen eines wirksamen Sicherheitsmanagements steuern lässt. Dabei hat die praktische Erfüllung der Anforderungen des nationalen Arbeitsschutzrechts Vorrang vor der formalen Erfüllung von Managementsystem-Normen.

Zum Thema

Gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz gehört es zu den Grundpflichten des Arbeitgebers für eine geeignete Organisation zur Planung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sorgen. Diese Anforderungen sind unbestimmt, wodurch sich die Anforderungen an ihre Erfüllung am jeweiligen Stand der Technik orientiert. Dieser hat sich anders als viele andere Standards im Arbeitsschutz in der jüngeren Vergangenheit stark gewandelt.
Im Seminar wird aufgezeigt und diskutiert, wie der aktuelle Stand der Technik des Risiko- und Arbeitssicherheitsmanagements für eine geeignete Arbeitssicherheitsorganisation genutzt werden kann, ohne ein einsprechendes Managementsystem formal einzuführen und zertifizieren lassen zu müssen.
Dies dient sowohl dem Niveau der Arbeitssicherheit als auch der Rechtssicherheit des Arbeitgebers wie allen Verantwortlichen im Sicherheitsmanagement.

Teilnehmerkreis

  • Arbeitgeber
  • Unternehmer
  • Führungskräfte
  • Verantwortliche Personen gemäß § 13 ArbSchG
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FASI)
  • Sicherheitsfachkräfte (Sifa) / Sicherheitsbeauftrage / Sicherheitsingenieure
  • Verantwortliche für Managementsysteme / Beauftragte für Managementsysteme
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