Master Human Resource Management (M.Sc.)
Deutschsprachiger Masterstudiengang Human Resource Management
Abschluss: Master of Science (M.Sc.)
Im Master-Studiengang HR-Management behandeln Sie die komplette Bandbreite personalwirtschaftlicher Themen. Die Vorlesungsinhalte speisen sich u.a. aus den wissenschaftlichen Arbeiten der FOM eigenen Forschungsinstitute: Sowohl das Institut für Personal- und Organisationsforschung unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Marco Zimmer, als auch das Institut für Arbeit & Personal unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Ulrike Hellert, lassen neueste Forschungsergebnisse in die Lehre einfließen und gewährleisten damit neben unbedingter Aktualität ein hohes wissenschaftliches N…
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
Deutschsprachiger Masterstudiengang Human Resource
Management
Abschluss: Master of Science (M.Sc.)
Im Master-Studiengang HR-Management behandeln Sie die komplette
Bandbreite personalwirtschaftlicher Themen. Die Vorlesungsinhalte
speisen sich u.a. aus den wissenschaftlichen Arbeiten der FOM
eigenen Forschungsinstitute: Sowohl das Institut für Personal- und
Organisationsforschung unter der wissenschaftlichen Leitung von
Prof. Dr. Marco Zimmer, als auch das Institut für Arbeit &
Personal unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Ulrike
Hellert, lassen neueste Forschungsergebnisse in die Lehre
einfließen und gewährleisten damit neben unbedingter Aktualität ein
hohes wissenschaftliches Niveau der Veranstaltungen. Dem optimalen
Transfer zwischen Theorie und Praxis verpflichtet, bindet die FOM
zudem Experten aus der Wirtschaft als Dozenten in die Vorlesungen
ein.
Nach Abschluss Ihres Studiums führen Sie den akademischen Titel
Master of Science (M.Sc.) in Human Resource Management.
Fragen rund um das Studium an der FOM beantworten unsere Studienberater unter 0800 1959595 (gebührenfrei) > studienberatung@fom.de Besuchen Sie auch unsere Info-Veranstaltungen. Die aktuellen Termine erfahren Sie im Internet oder bei unserer Studienberatung.
Studienorte:
Aachen |Berlin |Bonn |Bremen |Dortmund |Düsseldorf |Essen |Frankfurt a. M. |Hamburg |Hannover |Köln |Leipzig |Mannheim |München |Münster |Neuss |Siegen |Stuttgart |Wuppertal
Voraussetzungen:
- Hochschulabschluss (Diplom, Magister, Bachelor, Staatsexamen) einer Universität, Fachhochschule oder Dualen Hochschule mit einem wirtschaftswissenschaftlichen Anteil von mindestens 60 Credit Points oder
- Hochschulabschluss gleich welcher Fachrichtung und anderthalbjährige einschlägige Berufserfahrung (hierbei muss der Brückenkurs BWL Grundlagen absolviert werden)
- und aktuelle Berufstätigkeit (in Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden)
Beginn und Dauer:
Studienbeginn: jeweils im März bzw. September eines jeden Jahres (abhängig vom Studienort)
Anmeldeschluss: 6 Wochen vor Semesterbeginn (ggf. ist auch eine kurzfristigere Anmeldung möglich)
Semesterferien: August und Mitte bis Ende Februar
Dauer: 4 Semester
Kosten und Förderung:
Studiengebühr: 24 Monatsraten à 395 Euro, zuzüglich einer einmaligen Immatrikulationsgebühr von 1.580 Euro und eine Prüfungsgebühr von 350 Euro (einmalig zum Ende des Studiums), insgesamt 11.410 Euro
Förderung: Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, sind nach aktueller Gesetzeslage als Sonderausgaben bis zu einem Betrag von 6.000 Euro abzugsfähig. Ist einer Berufsausbildung oder einem Studium eine abgeschlossene erstmalige Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Erststudium vorausgegangen, liegen dagegen unbeschränkt abzugsfähige Werbungskosten oder Betriebsausgaben vor, wenn die Aufwendungen (Studiengebühren, Fahrtkosten, usw.) im Zusammenhang mit späteren Einnahmen stehen. Des Weiteren liegen Werbungskosten vor, wenn die Berufsausbildung oder das Erststudium im Rahmen eines Dienstverhältnisses (Ausbildungsdienstverhältnis) stattfindet. Weitere Informationen kann Ihnen ein Steuerberater oder das für Sie zuständige Finanzamt geben.
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
