CE-Beauftragter (TÜV®)
Die EU-Maschinenrichtlinie fordert in Art. 5 Abs. 3, dass das Unter- Inhalt nehmen über geeignete Mittel verfügt, die sicherstellen, dass die Maschine die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Richtlinie erfüllt. Diese Auflage kann u. a. durch den Einsatz eines CE-Beauftragten/-Koordinator im Unternehmen realisiert werden. Er erbringt – im Zusammenwirken mit dem Projektteam – den Nachweis der Übereinstimmung eines Produktes mit den Bestimmungen der produktspezifisch geltenden europäischen Richtlinie(n) zur CE-Kennzeichnung und führt die geforderte Konformitätsbewertung durch.
Bei Produkten, die mehreren europäischen Richtlinien gleichzeitig unterliegen, dürfen Konf…
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Die EU-Maschinenrichtlinie fordert in Art. 5 Abs. 3, dass das
Unter- Inhalt nehmen über geeignete Mittel verfügt, die
sicherstellen, dass die Maschine die grundlegenden Sicherheits- und
Gesundheitsschutzanforderungen der Richtlinie erfüllt. Diese
Auflage kann u. a. durch den Einsatz eines
CE-Beauftragten/-Koordinator im Unternehmen realisiert werden. Er
erbringt – im Zusammenwirken mit dem Projektteam – den Nachweis der
Übereinstimmung eines Produktes mit den Bestimmungen der
produktspezifisch geltenden europäischen Richtlinie(n) zur
CE-Kennzeichnung und führt die geforderte Konformitätsbewertung
durch.
Bei Produkten, die mehreren europäischen Richtlinien gleichzeitig
unterliegen, dürfen Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung nur
erfolgen, wenn diese Produkte den Anforderungen aller sie
betreffenden Richtlinien entsprechen. Die Umsetzung der
CE-Kennzeichnungspflicht in der Praxis macht ein effektives und
kostenbewusstes CE-Management notwendig: Klare innerbetriebliche
Regelungen und Kompetenzfestlegungen vermeiden Haftungsfälle und
Reklamationen.
Die Ausbildung zum CE-Beauftragten (TÜV©) vermittelt die
notwendigen Kenntnisse, um die EU-Binnenmarktanforderungen zu
erfüllen. Die Teilnehmer erlangen Einblicke zu den rechtlichen
Anforderungen an eine CE-Kennzeichnung, zur Produkthaftung und
Gewährleistung sowie zu möglichen haftungs- und strafrechtlichen
Konsequenzen. Die Vermittlung von Fertigkeiten zur Durchführung von
Konformitätsbewertungen spielt eine große Rolle. Daneben erhalten
die Teilnehmer Hinweise zur rechtsfesten Dokumentation und zur
Implementierung der CE-Konformitätsaktivitäten in die
Unternehmensprozesse.
Nutzen
- Kennen der rechtlichen Anforderungen an die CE-Kennzeichnung von betreffenden Produkten sowie deren Umsetzung im Unternehmen
- Fachkompetenz, um die Anforderungen an Lenkung der CE-Kennzeichnung von betreffenden Produkten im Unternehmen rechtskonform und wirtschaftlich umzusetzen
Zielgruppe
CE-Beauftragte/-Koordinatoren, Entwickler, Konstrukteure,
Mitarbeiter aus der Dokumentation, dem Qualitätsmanagement und der
Unternehmensleitung sowie alle anderen am Thema Interessierten
Inhalt
- Aufgaben des CE-Beauftragten/-Koordinators (Funktionsbeschreibung)
- Rechtsgrundlagen der CE-Kennzeichnung (EU-Vorgaben, Produktsicherheitsgesetz, -verordnungen, Produkthaftung)
- Voraussetzungen für die erfolgreiche Umsetzung im Unternehmen
- Konformitätsbewertungsverfahren
- Maschinenrichtlinie; Maschinen- und Anlagenarten (gebraucht, unvollständig, verkettet, verändert)
- Maschinenrichtlinie; Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen
- Risiko- und Gefahrenbeurteilung nach DIN EN ISO 12100; Vorgehen
- Betriebs- / Montageanleitung
- Konformitätserklärung (CE); Einbauerklärung
- Prozesse (Herstellung, Abnahme, Inverkehrbringen, Inbetriebnahme)
- Betreiben von Maschinen und Anlagen (BetrSichV)
- Haftungsrechtliche Bedeutung (betriebliche und persönliche Haftung) der CE-Kennzeichnung; Maßnahmen zur Haftungsminderung bzw. -vermeidung
- Diskussion, Erfahrungsaustausch und eingebettete Übungen
- Prüfung zur Erlangung des Personenzertifikates (schriftlich)
Abschluss
Personenzertifikat der Zertifizierungsstelle für Systeme und
Personal des TÜV Thüringen e.V.
Dauer
36 Seminarstunden
08:30 bis 17:00 Uhr
Preisdetails
Im Preis enthalten sind bei Präsenzveranstaltungen
Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in
digitaler oder gedruckter Form, bzw. digitales Lehrmaterial bei
Live-Webinaren.
Zugangsvoraussetzung
Akademische Ausbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung
und mindestens 2 Jahre Berufserfahrung
Hinweise
Zum Erhalt des Personenzertifikates ist ein Zertifizierungsantrag
an die Zertifizierungsstelle für Systeme und Personal
des TÜV Thüringen e.V. zu stellen. Wir
unterstützen Sie gern bei der Beantragung.
Es gilt die Prüfungsordnung der Zertifizierungsstelle für Systeme
und Personal des TÜV Thüringen e.V.
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