CE-Beauftragter (TÜV®)

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CE-Beauftragter (TÜV®)

TÜV Thüringen Akademie GmbH
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Startdaten und Startorte
placeErfurt
16. Mär 2026 bis 19. Mär 2026
computer Online: Live-Webinar
16. Mär 2026 bis 19. Mär 2026
computer Online: Live-Webinar
8. Sep 2026 bis 11. Sep 2026
Beschreibung

Die EU-Maschinenrichtlinie fordert in Art. 5 Abs. 3, dass das Unter- Inhalt nehmen über geeignete Mittel verfügt, die sicherstellen, dass die Maschine die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Richtlinie erfüllt. Diese Auflage kann u. a. durch den Einsatz eines CE-Beauftragten/-Koordinator im Unternehmen realisiert werden. Er erbringt – im Zusammenwirken mit dem Projektteam – den Nachweis der Übereinstimmung eines Produktes mit den Bestimmungen der produktspezifisch geltenden europäischen Richtlinie(n) zur CE-Kennzeichnung und führt die geforderte Konformitätsbewertung durch.

Bei Produkten, die mehreren europäischen Richtlinien gleichzeitig unterliegen, dürfen Konf…

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Die EU-Maschinenrichtlinie fordert in Art. 5 Abs. 3, dass das Unter- Inhalt nehmen über geeignete Mittel verfügt, die sicherstellen, dass die Maschine die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Richtlinie erfüllt. Diese Auflage kann u. a. durch den Einsatz eines CE-Beauftragten/-Koordinator im Unternehmen realisiert werden. Er erbringt – im Zusammenwirken mit dem Projektteam – den Nachweis der Übereinstimmung eines Produktes mit den Bestimmungen der produktspezifisch geltenden europäischen Richtlinie(n) zur CE-Kennzeichnung und führt die geforderte Konformitätsbewertung durch.

Bei Produkten, die mehreren europäischen Richtlinien gleichzeitig unterliegen, dürfen Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung nur erfolgen, wenn diese Produkte den Anforderungen aller sie betreffenden Richtlinien entsprechen. Die Umsetzung der CE-Kennzeichnungspflicht in der Praxis macht ein effektives und kostenbewusstes CE-Management notwendig: Klare innerbetriebliche Regelungen und Kompetenzfestlegungen vermeiden Haftungsfälle und Reklamationen.

Die Ausbildung zum CE-Beauftragten (TÜV©) vermittelt die notwendigen Kenntnisse, um die EU-Binnenmarktanforderungen zu erfüllen. Die Teilnehmer erlangen Einblicke zu den rechtlichen Anforderungen an eine CE-Kennzeichnung, zur Produkthaftung und Gewährleistung sowie zu möglichen haftungs- und strafrechtlichen Konsequenzen. Die Vermittlung von Fertigkeiten zur Durchführung von Konformitätsbewertungen spielt eine große Rolle. Daneben erhalten die Teilnehmer Hinweise zur rechtsfesten Dokumentation und zur Implementierung der CE-Konformitätsaktivitäten in die Unternehmensprozesse.

Nutzen

  • Kennen der rechtlichen Anforderungen an die CE-Kennzeichnung von betreffenden Produkten sowie deren Umsetzung im Unternehmen
  • Fachkompetenz, um die Anforderungen an Lenkung der CE-Kennzeichnung von betreffenden Produkten im Unternehmen rechtskonform und wirtschaftlich umzusetzen

Zielgruppe
CE-Beauftragte/-Koordinatoren, Entwickler, Konstrukteure, Mitarbeiter aus der Dokumentation, dem Qualitätsmanagement und der Unternehmensleitung sowie alle anderen am Thema Interessierten

Inhalt

  • Aufgaben des CE-Beauftragten/-Koordinators (Funktionsbeschreibung)
  • Rechtsgrundlagen der CE-Kennzeichnung (EU-Vorgaben, Produktsicherheitsgesetz, -verordnungen, Produkthaftung)
  • Voraussetzungen für die erfolgreiche Umsetzung im Unternehmen
  • Konformitätsbewertungsverfahren
  • Maschinenrichtlinie; Maschinen- und Anlagenarten (gebraucht, unvollständig, verkettet, verändert)
  • Maschinenrichtlinie; Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen
  • Risiko- und Gefahrenbeurteilung nach DIN EN ISO 12100; Vorgehen
  • Betriebs- / Montageanleitung
  • Konformitätserklärung (CE); Einbauerklärung
  • Prozesse (Herstellung, Abnahme, Inverkehrbringen, Inbetriebnahme)
  • Betreiben von Maschinen und Anlagen (BetrSichV)
  • Haftungsrechtliche Bedeutung (betriebliche und persönliche Haftung) der CE-Kennzeichnung; Maßnahmen zur Haftungsminderung bzw. -vermeidung
  • Diskussion, Erfahrungsaustausch und eingebettete Übungen
  • Prüfung zur Erlangung des Personenzertifikates (schriftlich)

Abschluss
Personenzertifikat der Zertifizierungsstelle für Systeme und Personal des TÜV Thüringen e.V.

Dauer
36 Seminarstunden
08:30 bis 17:00 Uhr

Preisdetails
Im Preis enthalten sind bei Präsenzveranstaltungen Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in digitaler oder gedruckter Form, bzw. digitales Lehrmaterial bei Live-Webinaren.

Zugangsvoraussetzung
Akademische Ausbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens 2 Jahre Berufserfahrung

Hinweise
Zum Erhalt des Personenzertifikates ist ein Zertifizierungsantrag an die Zertifizierungsstelle für Systeme und Personal des TÜV Thüringen e.V. zu stellen. Wir unterstützen Sie gern bei der Beantragung.

Es gilt die Prüfungsordnung der Zertifizierungsstelle für Systeme und Personal des TÜV Thüringen e.V.

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