Palliativversorgung

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Beschreibung

Die Versorgung schwer kranker und sterbender Patienten wird aufgrund der Alters- und Morbiditätsentwicklung in Deutschland künftig an Bedeutung gewinnen. Um den steigenden Bedarf decken zu können, gibt es zum einen die Allgemeine Palliativversorgung (AAPV), zum anderen die Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Die SAPV ist seit 2007 gemäß § 132 d SGB V gesetzlich geregelt. In beiden Formen werden Medizinische Fachangestellte zukünftig verstärkt tätig. Sie unterstützen und entlasten den Arzt bei palliativmedizinischen Maßnahmen und übernehmen auch organisatorische Aufgaben, etwa die Zusammenarbeit mit Hospizen. Außerdem unterstützen und begleiten sie Patienten und Angehörige. D…

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Die Versorgung schwer kranker und sterbender Patienten wird aufgrund der Alters- und Morbiditätsentwicklung in Deutschland künftig an Bedeutung gewinnen. Um den steigenden Bedarf decken zu können, gibt es zum einen die Allgemeine Palliativversorgung (AAPV), zum anderen die Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Die SAPV ist seit 2007 gemäß § 132 d SGB V gesetzlich geregelt. In beiden Formen werden Medizinische Fachangestellte zukünftig verstärkt tätig. Sie unterstützen und entlasten den Arzt bei palliativmedizinischen Maßnahmen und übernehmen auch organisatorische Aufgaben, etwa die Zusammenarbeit mit Hospizen. Außerdem unterstützen und begleiten sie Patienten und Angehörige. Das Curriculum vermittelt psychologische und medizinische Kompetenzen, die deutlich über das Niveau der Ausbildung hinausgehen.

Folgende Handlungskompetenzen werden vermittelt:

  • Die Medizinische Fachangestellte unterstützt den Arzt bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung palliativmedizinischer Maßnahmen.
  • Sie kommuniziert situationsgerecht mit Patient und Angehörigen während des Aufenthalts in der Praxis und bei Hausbesuchen.
  • Sie übernimmt die psychosoziale Betreuung des Patienten und der Angehörigen.
  • Sie setzt Bewältigungsstrategien ein, die ihr bei der ständigen Konfrontation mit Stress, Sterben und Trauer helfen.
  • Sie organisiert den internen und externen Informationsfluss.
  • Sie führt begleitende Dokumentations- und Verwaltungsaufgaben durch.
  • Sie setzt im Sinne des „lebenslangen Lernens“ neues Wissen, neue Methoden sowie Arbeitstechniken und -verfahren selbstständig um.

So ist das Curriculum strukturiert:

120 Stunden in Form eines berufsbegleitenden Lehrgangs, der fachtheoretischen und fachpraktischen Unterricht, ein Praktikum und eine Hausarbeit enthält.

Umfang des fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichts 98 Stunden

(Die Module sind innerhalb von 5 Jahren zu absolvieren.)

Praktikum 16 Stunden

in einer ambulanten Hospiz- oder Palliativeinrichtung von 2 x 8 Stunden
(Sinnvollerweise soll das Praktikum nicht in der Einrichtung stattfinden, in der der
Teilnehmer beschäftigt ist.)

Hausarbeit 6 Stunden

(Die Hausarbeit dient der Anwendung des Gelernten an einem praxisbezogenen Thema. Sie soll fachliche, und methodische Kompetenzen in integrierter Form abbilden. Nähere Vorgaben erhalten die Teilnehmer vom Veranstalter.)

Für die Teilnahme wird vorausgesetzt:

Berufsausbildung und erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung zur Medizinischen Fachangestellten oder Arzthelferin oder eine vergleichbare Berufsausbildung mit angemessener Berufserfahrung in der Tätigkeit als Medizinische Fachangestellte bzw. Arzthelferin.

Medizinischen Fachangestellten mit geringer Berufserfahrung wird dringend empfohlen, vor Lehrgangsbeginn eine Hospitation von angemessener Dauer in einer Einrichtung der palliativmedizinischen Versorgung, einem Alten- und Pflegeheim oder einer vergleichbaren Einrichtung abzuleisten.

Berufsausbildung und erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung zur Medizinischen Fachangestellten oder Arzthelferin oder eine vergleichbare Berufsausbildung mit angemessener Berufserfahrung in der Tätigkeit als Medizinische Fachangestellte bzw. Arzthelferin.

Medizinischen Fachangestellten mit geringer Berufserfahrung wird dringend empfohlen, vor Lehrgangsbeginn eine Hospitation von angemessener Dauer in einer Einrichtung der palliativmedizinischen Versorgung, einem Alten- und Pflegeheim oder einer vergleichbaren Einrichtung abzuleisten.

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