Nicht-ärztliche Praxisassistentin
Startdaten und Startorte
Beschreibung
Mit der Fortbildung zur nichtärztlichen Praxisassistentin* erweitert die MFA ihr Aufgabengebiet und ihren Handlungsspielraum erheblich. Nach der sogenannten „Delegationsvereinbarung“ dürfen nicht-ärztliche Praxisassistenten in Abstimmung mit dem Arzt selbständig Hausbesuche und Besuche in Alten- oder Pflegeheimen durchführen. Dabei versorgen sie zum Beispiel Wunden, kontrollieren Blutdruck- und Blutzuckerwerte und übernehmen die Sturzprophylaxe. Sie beurteilen das häusliche Umfeld und koordinieren die Zusammenarbeit mit der ambulanten Pflege oder anderen Leistungserbringern Für ihre vielfältigen Aufgaben benötigen sie auch Kompetenzen in der Palliativversorgung, der Onkologie oder Psychosoma…
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Mit der Fortbildung zur nichtärztlichen Praxisassistentin* erweitert die MFA ihr Aufgabengebiet und ihren Handlungsspielraum erheblich. Nach der sogenannten „Delegationsvereinbarung“ dürfen nicht-ärztliche Praxisassistenten in Abstimmung mit dem Arzt selbständig Hausbesuche und Besuche in Alten- oder Pflegeheimen durchführen. Dabei versorgen sie zum Beispiel Wunden, kontrollieren Blutdruck- und Blutzuckerwerte und übernehmen die Sturzprophylaxe. Sie beurteilen das häusliche Umfeld und koordinieren die Zusammenarbeit mit der ambulanten Pflege oder anderen Leistungserbringern Für ihre vielfältigen Aufgaben benötigen sie auch Kompetenzen in der Palliativversorgung, der Onkologie oder Psychosomatik. Speziell in unterversorgten ländlichen Gebieten entlasten derart geschulte Fachkräfte den Arzt oder die Ärztin enorm. Das anspruchsvolle Curriculum vermittelt umfassende Kompetenzen, die sich im Umfang und Niveau deutlich von anderen spezialisierenden Fortbildungen abheben.
* In den Kammerbereichen Nordrhein und Westfalen-Lippe wird das Curriculum unter dem Namen EVA (Entlastende Versorgungsassistentin) angeboten.
So ist das Curriculum strukturiert:
271 Stunden in Form eines berufsbegleitenden Lehrgangs, der fachtheoretischen und fachpraktischen Unterricht sowie eine praktische Fortbildung in Form von Hausbesuchen umfasst.
Umfang des fachtheoretischen Unterrichts 201 Stunden
Notfallmanagement/Erweiterte Notfallkompetenz: 20 Stunden
Umfang der praktischen Fortbildung: 50 Stunden
Je nach Dauer der Berufstätigkeit reduziert sich der Umfang der Fortbildung. Bei einer Berufserfahrung von mehr als zehn Jahren z. B. umfasst der theoretische Unterricht 150 Stunden, die praktische Fortbildung 20 Stunden.
Für die Teilnahme wird vorausgesetzt:
Berufsausbildung und erfolgreiche Prüfung zur Medizinischen Fachangestellten bzw. Arzthelferin oder Berufsausbildung in einem anderen medizinischen Fachberuf. Darüber hinaus ist der Nachweis von mindestens drei Jahren Berufstätigkeit in einer hausärztlichen Praxis erforderlich.
Berufsausbildung und erfolgreiche Prüfung zur Medizinischen Fachangestellten bzw. Arzthelferin oder Berufsausbildung in einem anderen medizinischen Fachberuf. Darüber
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