Fortbildungslehrgang TA Lärm
Das Seminar behandelt rechtliche und fachliche Vorgaben zur Immissionsprognose. Schalltechnische Genehmigungsanforderungen nach BImSchG werden erläutert. Die Ermittlung des Beurteilungspegels sowie die Wirkung von Schall auf den Menschen wird diskutiert. Schallausbreitungsmodelle, Schallleistung, Schalldruck und Schallschutzmaßnahmen werden erklärt. Die Schallausbreitung im Freien wird überschlägig berechnet. Des Weiteren wird Ihnen ein Berechnungstool zum Rechnen mit Schallpegeln gezeigt und gegeben. Besondere Regelungen der TA Lärm werden besprochen.
Zum Thema
Bei Genehmigungsverfahren für technische Anlagen ist zur Beurteilung des Antrags eine schalltechnische Immissionsprognose meistens …

Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
Das Seminar behandelt rechtliche und fachliche Vorgaben zur Immissionsprognose. Schalltechnische Genehmigungsanforderungen nach BImSchG werden erläutert. Die Ermittlung des Beurteilungspegels sowie die Wirkung von Schall auf den Menschen wird diskutiert. Schallausbreitungsmodelle, Schallleistung, Schalldruck und Schallschutzmaßnahmen werden erklärt. Die Schallausbreitung im Freien wird überschlägig berechnet. Des Weiteren wird Ihnen ein Berechnungstool zum Rechnen mit Schallpegeln gezeigt und gegeben. Besondere Regelungen der TA Lärm werden besprochen.
Zum Thema
Bei Genehmigungsverfahren für technische Anlagen ist zur Beurteilung des Antrags eine schalltechnische Immissionsprognose meistens unumgänglich, da die Anlagen noch nicht errichtet oder in Betrieb sind.
Nur mit Hilfe der Prognoserechnung lässt sich dann abschätzen, ob bestimmte technische oder organisatorische Maßnahmen an der Anlage zu einer Einhaltung der Richtwerte führen werden und welche Maßnahmen als Auflagen in der Genehmigung in Frage kommen. Vergleichsrechnungen mit verschiedenen Maßnahmenpaketen erlauben auch eine Optimierung der Vorgehensweise.
Zur Anlagenüberwachung gehört auch die Messung der Lärmimmissionen. Ist die Messung am Bezugsort nicht möglich, muss der Beurteilungspegel aus einer Messung an einem Ersatzstandort mit einer Schallausbreitungsrechnung ermittelt werden.
Teilnehmerkreis
Mitarbeiter von Genehmigungs-, Planungs- und Aufsichtsbehörden, Gutachter, Sachverständige, Umweltbeauftragte, Führungskräfte in gewerblichen Unternehmen, Verantwortliche und Beauftragte für Umweltschutz, Verantwortliche für Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
