Sicherheitskonzepte
Beschreibung
Inzwischen haben wir in fast allen Bundesländern eine aktuelle Fassung der Versammlungsstättenverordnung, kurz VStättVO.
In Versammlungsstätten sind erhöhte Schutzziele erforderlich, um die Sicherheit und Unversehrtheit der Besucher sowie aller anwesenden Personen zu gewährleisten.
Eine der Betriebsvorschriften ist die Erarbeitung eines Sicherheitskonzeptes, das bei Großveranstaltungen mit den zuständigen Behörden abzustimmen ist. Aber auch bei Veranstal…
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
Beschreibung
Inzwischen haben wir in fast allen Bundesländern eine aktuelle Fassung der Versammlungsstättenverordnung, kurz VStättVO.
In Versammlungsstätten sind erhöhte Schutzziele erforderlich, um die Sicherheit und Unversehrtheit der Besucher sowie aller anwesenden Personen zu gewährleisten.
Eine der Betriebsvorschriften ist die Erarbeitung eines Sicherheitskonzeptes, das bei Großveranstaltungen mit den zuständigen Behörden abzustimmen ist. Aber auch bei Veranstaltungen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ist ein Sicherheitskonzept erforderlich.
Welche Gefahren gibt es? Wie werden sie bewertet? Häufig werden inzwischen Sicherheitskonzepte geschrieben mit „copy“ und „paste“. Doch vorsichtig, das Sicherheitskonzept ist eines der wichtigsten Instrumente, um im Schadensfall das Überleben der Personen vor Ort zu gewährleisten.
Der Ersteller muss wissen, was er plant und erstellt. Er benötigt Fachkunde und begleitet im günstigsten Fall auch die Veranstaltungen.
Inhalte
- Betreiberpflichten/Betriebsvorschriften
- Eignung der Versammlungsstätte für bestimmte Veranstaltungen
- Berechnung der zulässigen Besucherzahl (Fläche, Rettungswege)
- Gefährdungen in Versammlungsstätten und bei Open-Air Veranstaltungen
- Risikobewertung
- Kriterien für die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes
- Einsatz von Ordnungsdiensten, Brandsicherheitswachen und Sanitätsdienst etc.
- Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden, wie Polizei, Feuerwehr etc.
- Verantwortliche Personen (Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik, Betreiber, Veranstalter, Sachkundige Aufsichtsperson)
Zielgruppe
Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Sicherheitsingenieurbüros, Mitarbeiter und Führungskräfte, die für die Durchführung von Veranstaltungen zuständig sind, sowie Mitarbeiter in Ordnungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden
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