Kranführer - Ausbildung zum Führen von Brücken- und Säulenportalkranen
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Beschreibung
Achtung! Die hier angebotene Schulung ist nicht für das Führen und Bedienen von Baukränen geeignet!
Um die hohen Anforderungen an die Arbeitssicherheit zu erfüllen, müssen Kranführer Kenntnisse hinsichtlich der Belastung des Kranes, Sicherheitsabständen, Anschlagmittel und Sicherung von Lasten besitzen.
Die DGUV Vorschrift 52 fordert vom Unternehmer, dass nur Personen mit dem selbstständigen Bedienen von Kranen beauftragt werden, die mindestens 18 Jahre alt, körperlich sowie geistig geeignet und zum Führen eines Kranes ausgebildet sind. Ihre Befähigung muss nachgewiesen werd…
"Wo findet der Kurs statt?"
Beschreibung
Achtung! Die hier angebotene Schulung ist nicht für das Führen und Bedienen von Baukränen geeignet!
Um die hohen Anforderungen an die Arbeitssicherheit zu erfüllen, müssen Kranführer Kenntnisse hinsichtlich der Belastung des Kranes, Sicherheitsabständen, Anschlagmittel und Sicherung von Lasten besitzen.
Die DGUV Vorschrift 52 fordert vom Unternehmer, dass nur Personen mit dem selbstständigen Bedienen von Kranen beauftragt werden, die mindestens 18 Jahre alt, körperlich sowie geistig geeignet und zum Führen eines Kranes ausgebildet sind. Ihre Befähigung muss nachgewiesen werden.
In diesem Seminar wird die Fähigkeit zum Bedienen von und dem sicheren Umgang mit Kranen in theoretischer und praktischer Ausbildung vermittelt.
Inhalte
- Inhalte der DGUV Vorschrift 52
- Aufgaben und Verantwortung des Kranführers
- Lasttransport
- Kranbelastung
- Praktische Ausbildung
- Prüfung der vermittelten theoretischen und praktischen Inhalte
- Praktische Übungen am Brückenkran / Flurgesteuert
Zielgruppe
Personen, die bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten Krane (Brückenkrane und Säulenportalkrane) selbstständig führen.
Voraussetzungen
Um einen reibungslosen Verlauf zu gewährleisten, müssen folgende Punkte beachtet werden:
- Der/Die auszubildende Mitarbeiter/Mitarbeiterin muss 18 Jahre alt sein.
- Für die Ausstellung des Fahrausweises benötigen wir 1 Passbild neueren Datums.
- Gute Kenntnisse der deutschen Sprache sind Voraussetzungen für die Teilnahme an der Ausbildung.
- Die Teilnahme an der Ausbildung für Kranführer erfordert eine Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten und bedarf eines schriftlichen Nachweises der körperlichen Eignung durch einen Arbeitsmediziner (siehe unten).
Hier finden Sie Fragen die von anderen Besuchern gestellt wurden. Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice.
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