Gefahrstoffbeauftragter
"Die Inhalte wurde sehr kompakt, aber sehr kompetent vermittelt. Es wurden sehr verschiedene Blickwinkel auf das Thema Gefahrstoffe im Betrieb eingenommen. Auch die Abgrenzungen zu Gefahrgut- und Abfallrecht war sehr interessant.
Leider sehr viel Frontalunterricht, so dass der Tag sehr lang wurde.
Die kurzfristige Anpassung des Veranstaltungsorts in das Hotel Offenbacher Hof war in Ordnung. Im Seminarraum aber sehr wenig Platz und schlechte Luft. Verpflegung war ok." - 30.06.2022 13:47
"Die Inhalte wurde sehr kompakt, aber sehr kompetent vermittelt. Es wurden sehr verschiedene Blickwinkel auf das Thema Gefahrstoffe im Betrie… Gesamte Bewertung lesen - 30.06.2022 13:47
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Beschreibung
Mit dem Inkrafttreten der zwischenzeitlich schon mehrfach novellierten Gefahrstoffverordnung wurde das europäische Gemeinschaftsrecht, insbesondere die Vorgaben der REACh-Verordnung und CLP-Verordnung, umgesetzt und die Eigenverantwortung des Firmeninhabers bzw. des Geschäftsführers deutlich verschärft. Obwohl es weiterhin keine explizite gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung eines/einer "Gefahrstoffbeauftragten" gibt, ist das Aufgaben- und Tätigkeitsprofil für ein funktionierendes Gefahrstoffmanagement unabdingbar und s…
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Beschreibung
Mit dem Inkrafttreten der zwischenzeitlich schon mehrfach novellierten Gefahrstoffverordnung wurde das europäische Gemeinschaftsrecht, insbesondere die Vorgaben der REACh-Verordnung und CLP-Verordnung, umgesetzt und die Eigenverantwortung des Firmeninhabers bzw. des Geschäftsführers deutlich verschärft. Obwohl es weiterhin keine explizite gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung eines/einer "Gefahrstoffbeauftragten" gibt, ist das Aufgaben- und Tätigkeitsprofil für ein funktionierendes Gefahrstoffmanagement unabdingbar und sowohl firmenintern als auch externe Dienstleistung nachgefragt.
Der Firmeninhaber ist verpflichtet, alle mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen durch Gefahrstoffe zu erfassen, zu bewerten und entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. Die Gefährdungsbeurteilung muss von einer fachkundigen und zuverlässigen Person gemäß § 6 Abs. 11 GefStoffV vorgenommen werden. Die erforderliche Fachkunde setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen: Neben einer geeigneten Berufsausbildung und entsprechender Berufserfahrung bzw. beruflicher Tätigkeit müssen Nachweise über Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit Gefahrstoffen vorliegen. Diese Kenntnisse können z.B. durch spezielle Fortbildungsmaßnahmen erworben werden.
Jetzt anmelden für Ihre praxisorientierte Weiterbildung im Gefahrstoffmanagement! Optimieren Sie Ihre Prozesse, schützen Sie Mitarbeitende und erfüllen Sie alle gesetzlichen Vorgaben rund um das Thema Gefahrstoffe.
Sogenannte Gefahrstoffbeauftragte beraten die Geschäftsleitung, die Fachabteilungen sowie die Mitarbeitenden in allen Fragen, die für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen relevant sind. Dabei spielen auch die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen und die Kommunikation mit Behörden eine bedeutende Rolle. Der Gefahrstoffbeauftragte sollte eine enge Kooperation mit der Sicherheitsfachkraft bzw. dem Sicherheitsbeauftragten sowie den Umweltschutzbeauftragten pflegen und als Schnittstelle zu den anerkannten Stellen und Unfallversicherungsträgern fungieren.
Für die Tätigkeit als Gefahrstoffbeauftragter sind fundierte Fachkenntnisse erforderlich. Dazu zählen Kenntnisse über die Art und Menge der verwendeten Gefahrstoffe, die Anforderungen an Lagerung und Aufbewahrung sowie Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Der angebotene Lehrgang vermittelt genau diese notwendigen Fachkenntnisse und setzt sie in Bezug auf die aktuellen gesetzlichen Vorgaben.
Ziele
Folgende Fragestellungen beantwortet der Lehrgang:
- Welche Aufgaben sollte / kann der Gefahrstoffbeauftragte übernehmen?
- Wie kann er seine Arbeit organisieren?
- Was schreibt das Gefahrstoffrecht vor?
- Und ganz wichtig: Wie erfolgt die praktische Umsetzung?
Nach erfolgreichem Abschluss des Seminars verfügen Sie über ein fundiertes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der praktischen Umsetzungspflichten. Sie sind in der Lage, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, behördliche Vorgaben einzuhalten und entsprechende Schutzmaßnahmen zu implementieren. Somit erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen, um als Gefahrstoffbeauftragter in Ihrem Unternehmen tätig zu sein.
Inhalte
- Europäische und nationale Rechtsvorschriften
-
- REACh-Verordnung
- CLP-Verordnung
- Beschränkungsrichtlinie
- Agenzienrichtlinie
- Chemikaliengesetz
- Arbeitsschutzgesetz
- Betriebssicherheitsverordnung
- Biostoffverordnung
- Chemikalienverbotsverordnung
- Berufsgenossenschaftliches Regelwerk
- Die Gefahrstoffverordnung
-
- Gefahrstoffinformation
- Gefährdungsbeurteilung
- Schutzmaßnahmen
- Organisatorische Maßnahmen
- Funktion und Aufgaben des/r Gefahrstoffbeauftragten
- Was sind Gefahrstoffe? - Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen
- Bedeutung und Zweck des Sicherheitsdatenblattes
- Unterscheidung von Gefahrstoff und
Gefahrgut
- Entsorgung von Gefahrstoffen
- Anlagensicherheit, Explosionsschutz
-
- Europäische Regelungen
- Explosionsschutzmaßnahmen
- Gefahren durch brennbare Flüssigkeiten, Stäube, Pulver und Pasten, Zündquellen
- Erstellung des Explosionsschutzdokuments
- Gefahrstoffe - Verantwortlichkeit, Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestände
- Ermittlungs- und Beurteilungspflichten nach Gefahrstoffverordnung
-
- Schutzpflichten
- Informationsbeschaffung
- Gefährdungsbeurteilung
- Rangfolge der Schutzmaßnahmen
- Grenzwerte laut GefStoffV
- inhalative und dermale Gefährdung
- Expositionsverzeichnis
- Regelungen zur Lagerung von Gefahrstoffen
- Übung: Unterweisung der Mitarbeiter
- Überwachungspflicht
Zielgruppe
Der Lehrgang richtet sich an Fach- und Führungskräfte, Umweltbeauftragte, Sicherheitsfachkräfte, Betriebsärzte, Gefahrstoffmanager, Mitarbeiter aus Chemie, Metallverarbeitung, Textil- und Elektroindustrie, Betreiber sowie Planer von Lager- und Umschlaganlagen. Auch Behördenvertreter, die die Einhaltung der Gefahrstoffvorschriften prüfen, profitieren von dieser Weiterbildung.
"Die Inhalte wurde sehr kompakt, aber sehr kompetent vermittelt. Es wurden sehr verschiedene Blickwinkel auf das Thema Gefahrstoffe im Betrieb eingenommen. Auch die Abgrenzungen zu Gefahrgut- und Abfallrecht war sehr interessant.
Leider sehr viel Frontalunterricht, so dass der Tag sehr lang wurde.
Die kurzfristige Anpassung des Veranstaltungsorts in das Hotel Offenbacher Hof war in Ordnung. Im Seminarraum aber sehr wenig Platz und schlechte Luft. Verpflegung war ok." - 30.06.2022 13:47
"Die Inhalte wurde sehr kompakt, aber sehr kompetent vermittelt. Es wurden sehr verschiedene Blickwinkel auf das Thema Gefahrstoffe im Betrie… Gesamte Bewertung lesen - 30.06.2022 13:47
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
