Gefahrstoffbeauftragter
"Die Inhalte wurde sehr kompakt, aber sehr kompetent vermittelt. Es wurden sehr verschiedene Blickwinkel auf das Thema Gefahrstoffe im Betrieb eingenommen. Auch die Abgrenzungen zu Gefahrgut- und Abfallrecht war sehr interessant.
Leider sehr viel Frontalunterricht, so dass der Tag sehr lang wurde.
Die kurzfristige Anpassung des Veranstaltungsorts in das Hotel Offenbacher Hof war in Ordnung. Im Seminarraum aber sehr wenig Platz und schlechte Luft. Verpflegung war ok." - 30.06.2022 13:47
"Die Inhalte wurde sehr kompakt, aber sehr kompetent vermittelt. Es wurden sehr verschiedene Blickwinkel auf das Thema Gefahrstoffe im Betrie… Gesamte Bewertung lesen - 30.06.2022 13:47
Startdaten und Startorte
computer Online: Online-Live-Seminar 25. Aug 2025 bis 27. Aug 2025 |
placeOffenbach 8. Sep 2025 bis 10. Sep 2025 |
placeHamburg 23. Sep 2025 bis 25. Sep 2025 |
computer Online: Online-Live-Seminar 17. Nov 2025 bis 19. Nov 2025 |
placeOffenbach 15. Dez 2025 bis 17. Dez 2025 |
computer Online: Online-Live-Seminar 9. Feb 2026 bis 11. Feb 2026 |
placeOffenbach 20. Apr 2026 bis 22. Apr 2026 |
computer Online: Online-Live-Seminar 8. Jun 2026 bis 10. Jun 2026 |
placeOffenbach 21. Sep 2026 bis 23. Sep 2026 |
computer Online: Online-Live-Seminar 16. Nov 2026 bis 18. Nov 2026 |
placeOffenbach 14. Dez 2026 bis 16. Dez 2026 |
Beschreibung
Dreitägiger Lehrgang für ein sicheres Gefahrstoffmanagement gemäß Gefahrstoffverordnung, REACh-, CLP-Verordnung und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)Beschreibung
Mit dem Inkrafttreten der novellierten Gefahrstoffverordnung wurde das europäische Gemeinschaftsrecht, insbesondere die Vorgaben der REACh-Verordnung und CLP-Verordnung, umgesetzt und die Eigenverantwortung des Firmeninhabers bzw. des Geschäftsführers deutlich verschärft. Obwohl es weiterhin keine explizite gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung eines/einer "Gefahrstoffbeauftragten" gibt, ist das Aufgaben- und Tätigkeitsprofil für ein funktionierendes Gefahrstoffmanagement unabdingbar und sowohl firmenintern als auch exte…
Frequently asked questions
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
Beschreibung
Mit dem Inkrafttreten der novellierten Gefahrstoffverordnung wurde das europäische Gemeinschaftsrecht, insbesondere die Vorgaben der REACh-Verordnung und CLP-Verordnung, umgesetzt und die Eigenverantwortung des Firmeninhabers bzw. des Geschäftsführers deutlich verschärft. Obwohl es weiterhin keine explizite gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung eines/einer "Gefahrstoffbeauftragten" gibt, ist das Aufgaben- und Tätigkeitsprofil für ein funktionierendes Gefahrstoffmanagement unabdingbar und sowohl firmenintern als auch externe Dienstleistung nachgefragt.
Der Firmeninhaber ist verpflichtet, die mit der Arbeit verbundene Gefährdung zu erfassen und zu beurteilen. Diese Gefährdungsbeurteilung muss von einer fachkundigen und zuverlässigen Person (§ 6 Abs. 11 GefStoffV) vorgenommen werden. Die Fachkunde setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Neben einer geeigneten Berufsausbildung, der entsprechenden Berufserfahrung bzw. berufliche Tätigkeit muss die Person Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich Gefahrstoffe vorweisen. Diese Kenntnisse können z.B. im Rahmen von Fortbildungsmaßnahmen erworben werden.
Sogenannte Gefahrstoffbeauftragte beraten die Geschäftsführung, die Fachabteilungen sowie die Mitarbeiter in allen Fragen, die für den Umgang mit Gefahrstoffen bedeutsam sind. Dies betrifft auch die Zusammenarbeit mit anderen Firmen. Er sollte eine enge Kooperation mit der Sicherheitsfachkraft bzw. dem Sicherheitsbeauftragten sowie den Umweltschutzbeauftragten pflegen und kann als Schnittstelle zu den Behörden und dem Versicherer fungieren.
Für die Funktion als "Gefahrstoffbeauftragte/r" werden Fachkenntnisse gefordert, etwa zu Art und Menge der verwendeten Gefahrstoffe, zu den Anforderungen an die Lagerung und Aufbewahrung oder zu Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Zum Erwerb dieser notwendigen Fachkenntnisse eignet sich der vorliegende Lehrgang.
Ziele
Folgende Fragestellungen beantwortet der Lehrgang:
- Welche Aufgaben sollte / kann der Gefahrstoffbeauftragte übernehmen?
- Wie kann er seine Arbeit organisieren?
- Was schreibt das Gefahrstoffrecht vor?
- Und ganz wichtig: Wie erfolgt die praktische Umsetzung?
Inhalte
- Europäische und nationale Rechtsvorschriften
-
- REACh-Verordnung
- CLP-Verordnung
- Beschränkungsrichtlinie
- Agenzienrichtlinie
- Chemikaliengesetz
- Arbeitsschutzgesetz
- Betriebssicherheitsverordnung
- Biostoffverordnung
- Chemikalienverbotsverordnung
- Berufsgenossenschaftliches Regelwerk
- Die Gefahrstoffverordnung
-
- Gefahrstoffinformation
- Gefährdungsbeurteilung
- Schutzmaßnahmen
- Organisatorische Maßnahmen
- Funktion und Aufgaben des/r Gefahrstoffbeauftragten
- Was sind Gefahrstoffe? - Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen
- Bedeutung und Zweck des Sicherheitsdatenblattes
- Unterscheidung von Gefahrstoff und
Gefahrgut
- Entsorgung von Gefahrstoffen
- Anlagensicherheit, Explosionsschutz
-
- Europäische Regelungen
- Explosionsschutzmaßnahmen
- Gefahren durch brennbare Flüssigkeiten, Stäube, Pulver und Pasten, Zündquellen
- Erstellung des Explosionsschutzdokuments
- Gefahrstoffe - Verantwortlichkeit, Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestände
- Ermittlungs- und Beurteilungspflichten nach Gefahrstoffverordnung
-
- Schutzpflichten
- Informationsbeschaffung
- Gefährdungsbeurteilung
- Rangfolge der Schutzmaßnahmen
- Grenzwerte laut GefStoffV
- inhalative und dermale Gefährdung
- Expositionsverzeichnis
- Regelungen zur Lagerung von Gefahrstoffen
- Übung: Unterweisung der Mitarbeiter
- Überwachungspflicht
Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte, Umweltbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Lehr- u. Ausbildungspersonal, für das Gefahrstoffmanagement verantwortliche Mitarbeiter, z. B. aus der Chemiebranche, der metallverarbeitenden Industrie, der Textil- und Elektroindustrie sowie Betreiber und Planer von Lager- und Umschlagseinrichtungen, Technische Beamte und Gewerbeaufsichtsbeamte und Behördenvertreter, die mit der Prüfung der Umsetzung der Gefahrstoffvorschriften beauftragt sind.
"Die Inhalte wurde sehr kompakt, aber sehr kompetent vermittelt. Es wurden sehr verschiedene Blickwinkel auf das Thema Gefahrstoffe im Betrieb eingenommen. Auch die Abgrenzungen zu Gefahrgut- und Abfallrecht war sehr interessant.
Leider sehr viel Frontalunterricht, so dass der Tag sehr lang wurde.
Die kurzfristige Anpassung des Veranstaltungsorts in das Hotel Offenbacher Hof war in Ordnung. Im Seminarraum aber sehr wenig Platz und schlechte Luft. Verpflegung war ok." - 30.06.2022 13:47
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