TRGS 519: Fortbildung zur Sachkunde nach Nr. 2.7 Anlage 4 Behördlich anerkannter Lehrgang nach TRGS 519 Anlage 5
Startdaten und Startorte
placeTÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Magdeburg, 39120, Magdeburg, Gustav-Ricker-Str. 62 10. Sep 2025 |
placeTÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Magdeburg, 39120, Magdeburg, Gustav-Ricker-Str. 62 18. Feb 2026 |
placeTÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Magdeburg, 39120, Magdeburg, Gustav-Ricker-Str. 62 16. Sep 2026 |
Beschreibung
Voraussetzung für die Teilnahme an dem Fortbildungskurs ist ein noch gültiger Sachkundenachweis.#Asbest - Verwendung und Eigenschaften- Asbestprodukte und ihre Verwendung ("neue" Fundstellen)
- Gesundheitsgefahren und Aktuelles aus dem Berufskrankheitengeschehen
Aktuelles aus Vorschriften- und Regelwerk, insbesondere
- Asbestverbot nach der REACH-Verordnung, Chemikaliensanktionsverordnung
- Gefahrstoffverordnung und TRGS 519
Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen
- zulässige und unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsweisen, Neuerungen, Beispiele
Technische und organisatorische Maßnahmen
- Arbeitsweisen gemäß TRGS 519/Baustelleneinrichtung
- Aufgaben der sachkundigen Person
- Gefährdungsbeurt…
Frequently asked questions
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- Asbestprodukte und ihre Verwendung ("neue" Fundstellen)
- Gesundheitsgefahren und Aktuelles aus dem Berufskrankheitengeschehen
Aktuelles aus Vorschriften- und Regelwerk, insbesondere
- Asbestverbot nach der REACH-Verordnung, Chemikaliensanktionsverordnung
- Gefahrstoffverordnung und TRGS 519
Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen
- zulässige und unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsweisen, Neuerungen, Beispiele
Technische und organisatorische Maßnahmen
- Arbeitsweisen gemäß TRGS 519/Baustelleneinrichtung
- Aufgaben der sachkundigen Person
- Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan/Anzeige der Arbeiten mit Übungen (Gruppenarbeit)
- Betriebsanweisung und Unterweisung
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
Persönliche Schutzausrüstung
- Auswahl und Anwendung
#Aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse über den ordnungsgemäßen Umgang für Arbeiten mit Asbest. Mit dem Seminar zur Sachkunde nach TRGS 519 Nr. 2.7 Anlage 4 kommen Sie Ihrer gesetzlichen Fortbildungspflicht nach. Jeder Sachkundige muss alle sechs Jahre eine behördlich anerkannte Fortbildung besuchen.
Erlangen Sie den neuesten Stand zum Thema Asbest und informieren Sie sich über die aktuelle gesetzliche Lage und die Neuerungen der praktischen Tätigkeit vor Ort. Nach dem Besuch verlängert sich Ihr Sachkundenachweis um 6 Jahre. Unsere Fortbildung ist behördlich anerkannt.
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