Das (erweiterte) Sicherheitsdatenblatt und Pflichten für nachgeschaltete Anwender
placeEssen 24. Feb 2026 bis 25. Feb 2026 |
Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 [REACH] fordert u. A. eine (S)Fachkunde für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern und regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen. Zusätzlich fordert die REACH-Verordnung vom Hersteller/Importeur für alle als gefährlich eingestuften, registrierungspflichtigen Stoffe 10 t/a expositionsbezogene Informationen, um mögliche Gefahren bei der Anwendung und Verarbeitung, dem Transport und der Entsorgung zu erkennen, und ggf. vorbeugende Maßnahmen einzuleiten (Stichwort: „sichere Verwendung“) und diese in sogenannten „Expositionsszenarien“ entlang der Lieferkette zu kommunizieren.
Nachgeschalteten Anwender haben zahlreiche Pflichten, wenn sie ein „normales“ und/oder ei…

Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 [REACH] fordert u. A. eine
(S)Fachkunde für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern und
regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen. Zusätzlich fordert die
REACH-Verordnung vom Hersteller/Importeur für alle als gefährlich
eingestuften, registrierungspflichtigen Stoffe 10 t/a
expositionsbezogene Informationen, um mögliche Gefahren bei der
Anwendung und Verarbeitung, dem Transport und der Entsorgung zu
erkennen, und ggf. vorbeugende Maßnahmen einzuleiten (Stichwort:
„sichere Verwendung“) und diese in sogenannten
„Expositionsszenarien“ entlang der Lieferkette zu
kommunizieren.
Nachgeschalteten Anwender haben zahlreiche Pflichten, wenn sie ein
„normales“ und/oder ein „erweitertes“ Sicherheitsdatenblatt
erhalten.
Das Lesen, Verstehen, Prüfen und Auswerten von
Sicherheitsdatenblättern nimmt mit der Komplexität der
Anforderungen an Bedeutung zu und erfordert ebenso die (S)Fachkunde
wie das Erstellen. Künstliche Intelligenz kann sowohl beim
Erstellen als auch beim Auswerten von Sicherheitsdatenblättern
unterstützen, aber es ist Vorsicht geboten bei der kritiklosen
Anwendung bzw. Übernahme von KI-generierten Daten.
Zusätzlich fordern die Vollzugsbehörden, dass
Sicherheitsdatenblätter entlang der Lieferkette auf Plausibilität
geprüft werden sollen, da ein hoher Prozentteil in den Abschnitten
1, 2, 3, 9, 11, 12 und 15 nicht korrekt sind.
Für dieses Aufbauseminar sind das Basisseminar
„Sicherheitsdatenblatt“ und Kenntnisse des EU-Einstufungs- und
Kennzeichnungssystems sowie des Sicherheitsdatenblattleitfadens
(REACH, Anhang II) notwendig.
zum Thema
Das Seminar informiert den nachgeschalteten Anwender (Downstream
User) über seine Pflichten gemäß Verordnung (EG) Nr. Nr. 1907/2006
[REACH], Titel V und gibt einen Einblick in die Problematik der
erweiterten Sicherheitsdatenblätter (ext. SDB).
Grundlagen, wie die Expositionsermittlung und -bewertung, sowie
Aktuelles zur Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] und anderer,
nationaler chemikalienrechtlicher Inverkehrbringervorschriften
werden vermittelt. Die Vorgehensweise einer Stoffdatenrecherche und
- bewertung wird ebenfalls präsentiert. Es werden Maßnahmen zur
Qualitätsverbesserung von SDB vorgestellt.
Teilnehmerkreis
Für alle in der EU für die Chemical Compliance verantwortlichen Mitarbeiter/innen, die chemische Produkte herstellen, einführen, vertreiben oder verwenden (= Hersteller, Händler und Verwender chemischer Produkte). Kenntnisse des EU Einstufungs- und Kennzeichnungssystems (GHS/CLP) sowie des Sicherheitsdatenblattleitfadens (REACH, Anhang II) werden vorausgesetzt.
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
