Abfallbeauftragter an einem Tag
Beschreibung
Eine in der Branche viel diskutierte und dementsprechend unterschiedlich ausgelegte Frage war, ob das Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben gleichzeitig die Funktion des Abfallbeauftragten wahrnehmen könne. Mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (2 AZR 633/07) wurde dies bejaht, sofern die betroffene Person im Unternehmen nicht die Letztentscheidung zu tragen habe.
Abgesehen von der haftungsrechtlichen Zwick…
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
Beschreibung
Eine in der Branche viel diskutierte und dementsprechend unterschiedlich ausgelegte Frage war, ob das Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben gleichzeitig die Funktion des Abfallbeauftragten wahrnehmen könne. Mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (2 AZR 633/07) wurde dies bejaht, sofern die betroffene Person im Unternehmen nicht die Letztentscheidung zu tragen habe.
Abgesehen von der haftungsrechtlichen Zwickmühle dieser Doppelfunktion eröffnet dies für kleine Entsorgungsunternehmen, personell gering besetzte Satellitenstandorte größerer Unternehmen oder auch Unternehmen, bei denen das Abfallgeschäft eine Nebentätigkeit ist, die Möglichkeit, diese Funktionen durch eine Personalunion zu bündeln. An diesen Personenkreis richtet sich das vorliegende Seminar.
Ziele
Sie sind Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben bzw. verfügen über eine entsprechend aktuelle, staatlich anerkannte Qualifizierung? Falls ja, werden Sie mit diesem Fachkundeseminar Abfallbeauftragter nach §§ 60 KrWG an einem Tag.
Sie besitzen eine aktuelle und staatlich anerkannte Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben gem. § 9 der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe bzw. § 3 der Beförderungserlaubnisverordnung (BefErlV)? In diesem Fall können Sie mit dem vorliegenden Zusatzseminar an einem Tag Abfallbeauftragter im Sinne der §§ 60 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) werden.
Für den Fall, dass Sie noch keine staatlich anerkannte Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal besitzen, bieten wir ein Kombinationsseminar an. Hier erlangen Sie in einem viertägigen Seminar die Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal und am fünften Tag dann die Fachkunde für den Abfallbeauftragten.
Sollten Sie nur an einem Seminar für die Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgerfachbetrieben interessiert sein, ist der Grundkurs für Sie die richtige Wahl. Das ausgegebene Zertifikat zum Abfallbeauftragten gilt nur in Zusammenhang mit einer aktuellen, staatlich anerkannten Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgerfachbetrieben. Fachkundenachweise anderer Anbieter werden nach Vorlage selbstverständlich auch akzeptiert.
Inhalte
- Mitteilungspflicht zur Betriebsorganisation (§ 58 KrWG)
- Wer hat wann wie den Abfallbeauftragten bei der
zuständigen Behörde zu bestellen? (§ 59 KrWG)
- Aufgaben des Abfallbeauftragten
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- Hinwirkungs- und Beratungspflichten
- Kontrollfunktion
- Verfolgung der Rechtsvorschriften
- Aufklärung der Betriebsangehörigen
- Stellungnahmen
- Jahresbericht
- Verbindung des KrWG zum BImSchG
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- Vortragsrecht
- Personelle und sachliche Ausstattung
- Aus- und Fortbildungsrecht
- Benachteiligungsverbot (nachlaufender Sonderkündigungsschutz)
- Zusammenarbeit mit weiteren Beauftragten
- Wichtige abfallrechtliche Verordnungen und deren Bedeutung für den Abfallbeauftragten
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- AVV
- Nachweisverordnung
- LAGA-Merkblätter
- Wichtige angrenzende Rechtsgebiete und deren Bedeutung für den Abfallbeauftragten
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- Gefahrgutrecht
- Gefahrgutstoffrecht
- Sorgfaltspflichten (§ 22 KrWG) und Haftungsfragen für den Abfallbeauftragten
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- Aktuelle Rechtsprechung: § 22 KrWG
- Haftungsfragen für den Abfallbeauftragten
- Arbeitshilfen für den Abfallbeauftragten
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- Verschiedene Checklisten
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
