Abfallbeauftragte Grundlehrgang
"Der Lehrgang ist gut Aufgebaut Herr Jurchen wahr der Hauptdozent und kann mit seiner Erfahrung und ruhe gut das Themar vermitteln. Die anderen Dozenten wahren ebenfalls hervorragen in ihrem Fachwissen , konnten alle Fragen mit Beispielen klären.
Das HDT ist für Schulungen hervorragend Aufgestellt.
Danke für ein Paar tolle Schulungstage." - 31.03.2023 10:29
"Der Lehrgang ist gut Aufgebaut Herr Jurchen wahr der Hauptdozent und kann mit seiner Erfahrung und ruhe gut das Themar vermitteln. Die ander… Gesamte Bewertung lesen - 31.03.2023 10:29
Am 1. Juni 2017 trat die Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) in Kraft. Diese verpflichtet Betriebsbeauftragte für Abfall und Entsorger zum Erwerb der Fachkunde an einem staatlich anerkannten Grundkurs und spätestens alle zwei Jahre an einer staatlich anerkannten Fortbildung teilzunehmen. Betriebsbeauftragte nach § 5 Abs. 3 AbfAEV müssen alle 3 Jahre an einer anerkannte Fortbildung teilnehmen.
Im 5-tägigen Grundlehrgang mit zahlreichen Experten aus der betrieblichen und behördlichen Praxis stehen am 1. Tag insbesondere das Kreislaufwirtschaftsgesetz und weitere abfallrechtliche Reglungen im Fokus.
Am 2. Tag steht die Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Abfallrechts im…

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Am 1. Juni 2017 trat die Abfallbeauftragtenverordnung
(AbfBeauftrV) in Kraft. Diese verpflichtet Betriebsbeauftragte für
Abfall und Entsorger zum Erwerb der Fachkunde an einem staatlich
anerkannten Grundkurs und spätestens alle zwei Jahre an einer
staatlich anerkannten Fortbildung
teilzunehmen. Betriebsbeauftragte nach § 5 Abs. 3 AbfAEV
müssen alle 3 Jahre an einer anerkannte Fortbildung teilnehmen.
Im 5-tägigen Grundlehrgang mit zahlreichen Experten aus der
betrieblichen und behördlichen Praxis stehen am 1. Tag insbesondere
das Kreislaufwirtschaftsgesetz und weitere abfallrechtliche
Reglungen im Fokus.
Am 2. Tag steht die Umsetzung des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Abfallrechts im
Unternehmen im Vordergrund. Ein systematischer Überblick über die
in der Abfallwirtschaft geltenden Regeln und Gesetze wird gegeben.
Die gefährlichen Abfälle bilden einen weiteren Schwerpunkt des 2.
Tages.
Am 3. Tag des Fachkundelehrgangs gilt die Einführung dem
Arbeitsschutz- und Gefahrgutrecht. Abschließend erfolgt eine
zusammenfassende Darstellung der Rechte und Pflichten des
Abfallbeauftragten mit umfassenden Beispielen aus der Praxis für
diese Themen.
Am 4. Tag wird das Wissen um Rechte und Pflichten, Aufgaben und
organisatorische Stellung im Betrieb sowie Haftung des
Abfallbeauftragten intensiv erörtert und praxisnah diskutiert.
Am 5. Tag stehen die Besonderheiten für Entsorgungsfachbetriebe auf der Tagesordnung. Wie geht der Abfallerzeuger oder Abfallbesitzer mit den Forderungen der Entsorgungsfachbetriebsverordnung um?
Grundlehrgänge & Fortbildungen
Durch die Teilnahme an diesem Grundlehrgang erhalten Sie die
Fachkunde als beauftrage Person. Diese Fachkunde bedarf
alle zwei Jahre einer Auffrischung durch die Teilnahme an einer
staatlich anerkannten Fortbildung. Hier finden Sie
eine Auflistung der Grundlehrgänge und der dazugehörigen
Fortbildungen: Umweltschutz – Seminare &
Fortbildungen Haus der Technik e.V. | HDT
Zum Thema
Als Abfallbeauftragter und oder Entsorger darf nur bestellt
werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche
Fachkunde nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV und §§ 9 Abs. 2 N.3 der
Entsorgungsfachbetriebsverordnung – EfbV Zuverlässigkeit besitzt.
Betreiber müssen für die Entsorgung von Gefahrstoffen im Rahmen des
Immissionsschutzes und für die Fortentwicklung der zuständigen
Mitarbeiter Sorge tragen. Umweltgerechtes Entsorgen von
gefährlichen Abfällen durch zuverlässiges Abfallmanagement ist für
Unternehmen ein wichtiger Aspekt des Arbeitsschutzes.
Die Fachkunde für beide Fachbereiche kann mit der Teilnahme an
diesem einem Grundlehrgang erworben werden - eine entsprechende
Bescheinigung zur Vorlage bei den zuständigen Behörden wird jedem
Teilnehmer ausgehändigt.
Teilnehmerkreis
Der Grundlehrgang richtet sich an Personen, die die Funktion
eines Abfallbeauftragten aus Anlagen gemäß § 2 Nr. 1 AbfBeauftrV,
an Besitzer gemäß § 2 Nr. 2 AbfBeauftrV und im Sinne von § 27 KrWG
wahrnehmen sollen. An Betreiber von Rücknahmesystemen gemäß § 2 Nr.
3 AbfBeauftrV, an Entsorger nach §§ 9 Abs. 2 N.3 der
Entsorgungsfachbetriebsverordnung – EfbV sowie an
Umweltschutzbeauftragte oder sonstige Beauftragte.
Abfallbeauftragte gemäß §§ 59 und 60 KrWG; Sammler, Beförderer,
Händler und Makler von gefährlichen Abfällen § 54 KrWG;
Abfallbeauftragte von Anlagen im Sinne des BImSchG,
Abfallbeauftragte von Abfallentsorgungsanlagen. Entsorger im Sinne
der Entsorgungsfachbetriebsverordnung – EfbV
"Der Lehrgang ist gut Aufgebaut Herr Jurchen wahr der Hauptdozent und kann mit seiner Erfahrung und ruhe gut das Themar vermitteln. Die anderen Dozenten wahren ebenfalls hervorragen in ihrem Fachwissen , konnten alle Fragen mit Beispielen klären.
Das HDT ist für Schulungen hervorragend Aufgestellt.
Danke für ein Paar tolle Schulungstage." - 31.03.2023 10:29
"Der Lehrgang ist gut Aufgebaut Herr Jurchen wahr der Hauptdozent und kann mit seiner Erfahrung und ruhe gut das Themar vermitteln. Die ander… Gesamte Bewertung lesen - 31.03.2023 10:29
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
