Kompakteinstieg Datenschutz und KI.
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Anwendungen der Künstlichen Intelligenz (KI) werden in immer mehr Bereichen der Wirtschaft eingesetzt. Neben einer unüberschaubaren Vielzahl neuer Chancen birgt diese immer noch relativ junge Technologie auch Risiken für die Rechte und Freiheiten der Menschen. Die europäische KI-Verordnung (wird auch als "AI Act" bezeichnet) ist Anfang August 2024 in Kraft getreten und dient seither als Grundlage für die Regulierung von KI-Systemen in der Europäischen Union. Werden personenbezogene Daten unter Nutzung von KI-Systemen verarbeitet, so wirkt sich die KI-Verordnung seither unmittelbar auf den Datenschutz aus. Für Regelverstöße durch Verwender von KI-basierten Systemen sieht die KI-Verordnung u.a…
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
Anwendungen der Künstlichen Intelligenz (KI) werden in immer mehr Bereichen der Wirtschaft eingesetzt. Neben einer unüberschaubaren Vielzahl neuer Chancen birgt diese immer noch relativ junge Technologie auch Risiken für die Rechte und Freiheiten der Menschen. Die europäische KI-Verordnung (wird auch als "AI Act" bezeichnet) ist Anfang August 2024 in Kraft getreten und dient seither als Grundlage für die Regulierung von KI-Systemen in der Europäischen Union. Werden personenbezogene Daten unter Nutzung von KI-Systemen verarbeitet, so wirkt sich die KI-Verordnung seither unmittelbar auf den Datenschutz aus. Für Regelverstöße durch Verwender von KI-basierten Systemen sieht die KI-Verordnung u.a. Bußgelder bis zu einer Höhe von 35 Millionen Euro bzw. 7% des Jahresumsatzes von Unternehmen vor. Dies gilt unter anderem für die bereits seit dem 2. Februar 2025 verbotenen Praktiken im KI-Bereich (u. U. KI-Systeme für unterschwellige Beeinflussung, Personenbewertung, Gesichtserkennung, Emotionserkennung). Diese Bußgelder können gegebenenfalls zusätzlich zu Sanktionen aus der DSGVO anfallen. Unser Seminar vermittelt Ihnen einen kompakten Überblick über die KI-Verordnung sowie über die einschlägigen Regelungen in der DSGVO.
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