Einflussmöglichkeiten kompetent nutzen
Der Einsatz des richtigen Personals an der richtigen Stelle ist für den Erfolg jedes Unternehmens von zentraler Bedeutung. Deshalb zählt man die Personalpolitik zum Kernbereich unternehmerischen Handelns. Dementsprechend vorsichtig – und gelegentlich auch umständlich und lückenhaft – hat der Gesetzgeber die Rechte des Betriebsrats in diesem Bereich ausgestaltet. Für den Betriebsrat ist es daher nicht immer einfach, die Interessen der Arbeitnehmer bei Einstellung, Ein- und Umgruppierung, Versetzung und Kündigung tatsächlich durchzusetzen.
Da die personellen Einzelmaßnahmen jedoch immer sehr weitreichende Folgen für die betroffenen Arbeitnehmer haben, gehört es zu den Pflichtaufgaben jedes Be…
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
Der Einsatz des richtigen Personals an der richtigen Stelle ist für den Erfolg jedes Unternehmens von zentraler Bedeutung. Deshalb zählt man die Personalpolitik zum Kernbereich unternehmerischen Handelns. Dementsprechend vorsichtig – und gelegentlich auch umständlich und lückenhaft – hat der Gesetzgeber die Rechte des Betriebsrats in diesem Bereich ausgestaltet. Für den Betriebsrat ist es daher nicht immer einfach, die Interessen der Arbeitnehmer bei Einstellung, Ein- und Umgruppierung, Versetzung und Kündigung tatsächlich durchzusetzen.
Da die personellen Einzelmaßnahmen jedoch immer sehr weitreichende Folgen für die betroffenen Arbeitnehmer haben, gehört es zu den Pflichtaufgaben jedes Betriebsrats, die wenigen Einflussmöglichkeiten möglichst kompetent zu nutzen. Das Seminar beleuchtet die Feinheiten, die in den allgemeinen Einführungsseminaren zum BetrVG nicht berücksichtigt werden können.
Betriebsrat und Einstellung
- Stellenausschreibung, Bewerbungsgespräch, Personalfragebogen
- Unterrichtungs- und Vorlagepflichten des Arbeitgebers
- Konkurrenz externer und interner Bewerber
- Zustimmungsverweigerungsgründe des Betriebsrats
Betriebsrat und Eingruppierung bzw. Umgruppierung
- Eingruppierung und betriebliche Entgeltgestaltung
- Ersteingruppierung, spätere Umgruppierung
- Möglichkeiten bei fehlerhafter oder unterbliebener Eingruppierung
Die Beteiligung bei Versetzungen
- Einvernehmliche Versetzung
- Versetzung und Änderungskündigung
- Zustimmungsverweigerungsgründe
Rolle des Arbeitsgerichts bei personellen Einzelmaßnahmen
- Die vom Arbeitgeber beantragten Eilmaßnahmen
- Folgen fehlerhafter oder unterbliebener Beteiligung
- Kontrolle der Entscheidung des Betriebsrats
Betriebsrat und Kündigung
- Unterrichtungspflichten des Arbeitgebers
- Das qualifizierte Gespräch mit dem betroffenen Arbeitnehmer
- Einhaltung von Fristen
- Bedenken äußern, schweigen oder zustimmen?
- Widerspruch und Weiterbeschäftigungsanspruch – Übungen zur Formulierung einer Widerspruchsbegründung
- Massenentlassung und Betriebsänderung
Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse
Seminargebühr: 995.00 € zzgl. gesetzl. MwSt. und Hotelkosten
Dauer: 3,5 Tage
Begrüßung am Vorabend 19:30 Uhr,
Seminarende: 12:30 Uhr
Teilnehmer: ca. 20
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