Bachelor Wirtschaftsrecht (LL.B.)

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Bachelor Wirtschaftsrecht (LL.B.)

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Beschreibung

Deutschsprachiger Studiengang Wirtschaftsrecht
Abschluss: Bachelor of Laws (LL.B.)
Im Managementalltag tauchen immer wieder Probleme auf, die eine fundierte
Einschätzung rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten erfordern. Wer für solche
Herausforderungen gewappnet sein will, schafft mit diesem Studiengang die
richtige Basis: Er vermittelt Ihnen eine praxisorientierte Kombination aus
betriebswirtschaftlichem und juristischem Wissen.

Fragen rund um das Studium
an der FOM beantworten unsere
Studienberater unter
0800 1959595
(gebührenfrei)
 > studienberatung@fom.de
Besuchen Sie auch unsere Info-Veranstaltungen. Die aktuellen
Termine erfahren Sie im Internet
oder bei unserer Studienberatung.

Vorlesungszeiten und…

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Deutschsprachiger Studiengang Wirtschaftsrecht
Abschluss: Bachelor of Laws (LL.B.)
Im Managementalltag tauchen immer wieder Probleme auf, die eine fundierte
Einschätzung rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten erfordern. Wer für solche
Herausforderungen gewappnet sein will, schafft mit diesem Studiengang die
richtige Basis: Er vermittelt Ihnen eine praxisorientierte Kombination aus
betriebswirtschaftlichem und juristischem Wissen.

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Vorlesungszeiten und Studienorte:

Berlin | Bonn | Dortmund | Duisburg | Frankfurt a. M. | Hamburg | Hannover | Mannheim | München | Münster | Nürnberg | Stuttgart | Essen | Köln | Wesel | Wuppertal



Voraussetzungen:

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder Fachhochschulreife
  • Da die Studiengänge für Berufstätige konzipiert sind, wird eine Berufstätigkeit empfohlen, ist aber nicht zwingend erforderlich

Beginn und Dauer:
Studienbeginn:  September eines jeden Jahres (in Berlin, Essen, Hamburg, Köln und München Beginn auch im März)
Anmeldeschluss:  6 Wochen vor Semesterbeginn (ggf. ist auch eine kurzfristigere Anmeldung möglich)
Dauer:  7 Semester
Semesterferien:  August und Mitte bis Ende Februar

 

Kosten und Förderung:

Studiengebühr: 42 Monatsraten à 295 Euro, insgesamt 12.390 Euro

Prüfungsgebühr: EUR 300,00 (einmalig zum Ende des Studiums)

Förderung: Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, sind nach aktueller Gesetzeslage als Sonderausgaben bis zu einem Betrag von 6.000 Euro abzugsfähig. Ist einer Berufsausbildung oder einem Studium eine abgeschlossene erstmalige Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Erststudium vorausgegangen, liegen dagegen unbeschränkt abzugsfähige Werbungskosten oder Betriebsausgaben vor, wenn die Aufwendungen (Studiengebühren, Fahrtkosten, usw.) im Zusammenhang mit späteren Einnahmen stehen. Des Weiteren liegen Werbungskosten vor, wenn die Berufsausbildung oder das Erststudium im Rahmen eines Dienstverhältnisses (Ausbildungsdienstverhältnis) stattfindet. Weitere Informationen kann Ihnen ein Steuerberater oder das für Sie zuständige Finanzamt geben.

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