Aktuelles Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

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Aktuelles Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

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Startdaten und Startorte

placeNürnberg
1. Apr 2025
computer Online:
2. Jul 2025
placeFrankfurt
8. Okt 2025

Beschreibung

Seminar auch als Präsenzveranstaltungen buchbar

Seminarziel:

Die Beauftragung von Dienstleistungen über Werk- oder Dienstverträge kann an Grenzen stoßen, die nicht mit „schlauen" Formulierungen in Verträgen zu umgehen sind: Wird Fremdpersonal weisungsabhängig eingesetzt, können Einzelheiten in der Abwicklung ebenso wichtig werden, wie der Vertragstext selbst. Dann nützen auch „Scheinwerkverträge" nichts, sondern die Anforderungen an gesetzlich zulässige Arbeitnehmerüberlassung sind einzuhalten. Nicht zuletzt weil verschiedene nachteilige Folgen nicht nur auf den Verleiher sondern auch auf den Entleiher zukommen können. Mit der Neufassung des AÜG sind für den Entleiher neue Pflichten hinz…

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Seminar auch als Präsenzveranstaltungen buchbar

Seminarziel:

Die Beauftragung von Dienstleistungen über Werk- oder Dienstverträge kann an Grenzen stoßen, die nicht mit „schlauen" Formulierungen in Verträgen zu umgehen sind: Wird Fremdpersonal weisungsabhängig eingesetzt, können Einzelheiten in der Abwicklung ebenso wichtig werden, wie der Vertragstext selbst. Dann nützen auch „Scheinwerkverträge" nichts, sondern die Anforderungen an gesetzlich zulässige Arbeitnehmerüberlassung sind einzuhalten. Nicht zuletzt weil verschiedene nachteilige Folgen nicht nur auf den Verleiher sondern auch auf den Entleiher zukommen können. Mit der Neufassung des AÜG sind für den Entleiher neue Pflichten hinzugekommen. Die Position der Leiharbeitnehmer wurde gestärkt. Sie können sich im Seminar fundiert mit den rechtlichen Anforderungen vertraut machen und anhand von Fallbeispielen – auch aus der Rechtsprechung – den Grenzbereich zwischen den verschiedenen Vertragskonstruktionen besser abstecken.

Methodik:

Fachvortrag, Praxisfälle, Checklisten, Diskussion, aktuelle Rechtsprechung

Zielgruppe:

Fach- und Führungskräfte aus dem Einkauf sowie dem Dienstleistungseinkauf, Projektleiter, verantwortliche Mitarbeiter aus dem Personalwesen.

Was ist Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) und welches Ziel verfolgen die gesetzlichen Bestimmungen?

  • Abgrenzung gegenüber dem Einsatz
  • Selbstständiger und normalem Arbeitsvertrag
  • ANÜ als Unterfall des Dienstverschaffungsvertrags
  • Beziehung zwischen dem Leiharbeitsverhältnis und dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

Überblick über wesentliche Inhalte des AÜG

  • Aufbau des AÜG
  • Erlaubnispflicht
  • Gleichbehandlungsgebot, Mindestlöhne
  • Inhaltliche Vorgaben an die Verträge mit dem Verleiher und Leiharbeitnehmer

Neuerungen des AÜG

  • Umsetzung der EU-Richtlinie zur Leiharbeit
  • Einschränkungen konzerninterner ANÜ („Drehtürklausel")
  • Stärkung der Rechte der Leiharbeitnehmer im Entleiherbetrieb
  • Neue Pflichten des Entleihers

Wann muss der Auftragnehmer im Besitz einer Verleiherlaubnis sein?

  • Grenzen der erlaubnisfreien ANÜ
  • Konzerninterne ANÜ
  • Voraussetzungen für die Erteilung der Verleiherlaubnis
  • Befristete und unbefristete Verleiherlaubnis
  • Entzug der Verleiherlaubnis

Einzelheiten des Gleichbehandlungsgebots (Equal-Pay-Prinzip)

  • Arbeitsbedingungen
  • Ausnahme bei anerkannten Tarifverträgen
  • Mindestlohn nach AÜG oder Arbeitnehmerentsendegesetz
  • Folgen bei Nichteinhaltung des Gleichbehandlungsgebots

Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung zu Werk- und Dienstverträgen

  • Kennzeichen der Inhalte eines Werkvertrages
  • Kennzeichen der Inhalte eines Dienstvertrages
  • Checklisten einzelner Abgrenzungskriterien
  • Neue Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit zur ANÜ

Gefahr unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung

  • Rechtsfolgen für geschlossene Verträge
  • Sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen
  • Bußgeld- und Straftatbestände

Anforderungen an Vertragsinhalt des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags

  • Formelle Anforderungen für die Gültigkeit des Vertrages
  • Inhaltliche Anforderungen
  • Festlegung der Leistungsinhalte
  • Vorgehensweise und Gestaltung bei Rahmenverträgen

Nutzungsrechte an Leistungsergebnissen der Leiharbeitnehmer und Haftung

  • Vergütung an Leiharbeitnehmer
  • Eingeschränkte Haftung des Verleihers

Arbeitnehmerüberlassung in das Ausland

  • Besonderheiten

Beteiligung des Betriebsrates

  • Wahlrecht der Leiharbeitnehmer bei Betriebsratswahlen
  • Widerspruchsrecht gegen AÜ-Einsatz
  • Schutz der Stammarbeitskräfte

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