Fortbildung der zur Prüfung befähigten Person von Flurförderzeugen und Hubarbeitsbühnen oder vergleichbarer mobiler Arbeitsmittel Fortbildung zum Sachkundeerhalt der Prüfberechtigung

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Fortbildung der zur Prüfung befähigten Person von Flurförderzeugen und Hubarbeitsbühnen oder vergleichbarer mobiler Arbeitsmittel Fortbildung zum Sachkundeerhalt der Prüfberechtigung

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Beschreibung

INHALT:

  • Auffrischung der aktuell geltenden rechtlichen Grundlagen
    • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Anhang 1 Abschnitt 1 und die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1201, 1111,1203 und 2111 Teil 1
    • DGUV Vorschrift 68 (Auszüge)
    • DGUV Grundsatz 308-002 Prüfen von Hebebühnen
    • DGUV Grundsatz 308-003 Führen eines Prüfbuchs
    • Weitere mitgeltende UVVs oder Arbeitsblätter
  • Gefährdungsbeurteilung und Ermittlung der Prüffristen nach § 3 (6) der BetrSichV in Verbindung mit der TRBS 1201
  • Pflichten des Unternehmers bzgl. Regelung der Pflege, Wartung und Instandhaltung
  • Unterschiedliche Bauarten der Prüfobjekte (Neuigkeiten) und deren Sicherheitsanforderungen / Einwirkungen
    • Sicherhei…

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INHALT:

  • Auffrischung der aktuell geltenden rechtlichen Grundlagen
    • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Anhang 1 Abschnitt 1 und die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1201, 1111,1203 und 2111 Teil 1
    • DGUV Vorschrift 68 (Auszüge)
    • DGUV Grundsatz 308-002 Prüfen von Hebebühnen
    • DGUV Grundsatz 308-003 Führen eines Prüfbuchs
    • Weitere mitgeltende UVVs oder Arbeitsblätter
  • Gefährdungsbeurteilung und Ermittlung der Prüffristen nach § 3 (6) der BetrSichV in Verbindung mit der TRBS 1201
  • Pflichten des Unternehmers bzgl. Regelung der Pflege, Wartung und Instandhaltung
  • Unterschiedliche Bauarten der Prüfobjekte (Neuigkeiten) und deren Sicherheitsanforderungen / Einwirkungen
    • Sicherheitsrelevante Bauteile im Bereich der Flurförderzeuge, Hubarbeitsbühnen, Hebebühnen, Verladebrücken sowie Fahrzeughebebühnen
  • Verantwortung und mögliche Haftung der zur Prüfung befähigten Person
  • Prüfung der o. g. Arbeitsmittel unter Zuhilfenahme von möglichen Prüf- / Checklisten
    • Mängel, Bewertung und mögliche Unfälle
    • Dokumentation der Prüfung
    • Vorgehen bei sicherheitsrelevanten Mängeln
  • Erfahrungsaustausch
  • Fragen aus dem Plenum zu den einzelnen Prüfobjekten
  • Wissensabfrage

ZIELGRUPPE:

Beauftragte / bestellte zur Prüfung befähigte Personen der oben genannten Arbeitsmittel

ABSCHLUSS:

TÜV-Teilnahmebescheinigung Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie den TÜV-Kompetenznachweis als Nachweis des Sachkundeerhalts mit einer Gültigkeit von 5 Jahren.

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