Deutsche Reschtssprache
Startdaten und Startorte
Rechtssprache Seminar bietet seine Kurse in den folgenden Regionen an: Braunschweig, Bremen, Hamburg, Hannover, Kiel, Trier
Beschreibung
Rechtssprache für Dolmetscher und Übersetzer*
Seminare zum Erwerb des erforderlichen Nachweises über sichere
Kenntnisse der deutschen Rechtssprache
Das von uns ausgestellte Zertifikat "Deutsche Rechtssprache" wird anerkannt durch die Bundesländer Niedersachsen (Landgericht Hannover), Schleswig-Holstein (OLG Schleswig) und Rheinland-Pfalz (OLG Zweibrücken).
Niedersachsen:
Am 01.01.2011 traten in Niedersachsen Rechtsvorschriften in Kraft, die die Ermächtigung von Übersetzern und die Beeidigung von Dolmetschern neu regeln(§§ 9 bis 9h des Nds. Ausführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungs-gesetz - AGGVG).
Auf schriftlichen Antrag wird als Dolmetscher allgemein beeidigt und als Übersetzer ermächt…
Frequently asked questions
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Rechtssprache für Dolmetscher und Übersetzer*
Seminare zum Erwerb des erforderlichen Nachweises über
sichere
Kenntnisse der deutschen
Rechtssprache
Das von uns ausgestellte
Zertifikat "Deutsche Rechtssprache" wird anerkannt durch die
Bundesländer Niedersachsen (Landgericht
Hannover), Schleswig-Holstein (OLG Schleswig)
und Rheinland-Pfalz (OLG Zweibrücken).
Niedersachsen:
Am 01.01.2011 traten in Niedersachsen Rechtsvorschriften in Kraft,
die die Ermächtigung von Übersetzern und die Beeidigung von
Dolmetschern neu regeln(§§ 9 bis 9h des Nds. Ausführungsgesetzes
zum Gerichtsverfassungs-gesetz - AGGVG).
Auf schriftlichen Antrag wird als Dolmetscher allgemein beeidigt
und als Übersetzer ermächtigt, wer fachlich geeignet und persönlich
zuverlässig ist. Die fachliche Eignung erfordert u.a. neben den
Sprachkenntnissen auch den Nachweis der sicheren Kenntnisse der
deutschen Rechtssprache.
Rheinland-Pfalz:
In Rheinland-Pfalz kann aufgrund des Landesgesetzes
über Dolmetscher und Übersetzer in der Justiz (LDÜJG) vom 10.
September 2008, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land
Rheinland-Pfalz Nr. 13 2008 als Dolmetscher allgemein beeidigt oder
als Übersetzer auf Antrag ermächtigt werden, wer die erforderliche
persönliche Zuverlässigkeit besitzt und fachlich geeignet ist.
Darüber hinaus sind gem. § 3 Abs. 3 LDÜJG Kenntnisse
der deutschenRechtssprache erforderlich.
Schleswig-Holstein:
Im Gesetz über Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie
Übersetzerinnen und Übersetzer in der
Justiz (Justizdolmetschergesetz - JustizDolmG) Vom 30. Juli
2009 ist u.a. geregelt, dass für die Beeidigung und
Ermächtigungen von Dolmetschern und Übersetzern sichere Kenntnisse
der deutschenRechtssprache nachgewiesen werden müssen
(§ 3 Abs. 3 Nr. 2 JustizDolmG).
Rechtsanwaltskanzlei Ahmet Yildirim bietet Seminare
zum Erwerb
des erforderlichen Zertifikats.
In den von uns angebotenen Wochenendseminaren (Samstag und
Sonntag) können Sie die verlangten sicheren Kenntnisse der
deutschen Rechtssprache erwerben.
Nach der erfolgreich absolvierten Prüfung stellen wir Ihnen
ein Zeugnis aus, welches vom Landgericht
Hannover, Oberlandesgericht
Zweibrücken und Oberlandesgericht
Schleswig als Nachweis über sichere Kenntnisse der
deutschen Rechtssprache anerkannt ist.
* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird darauf verzichtet, jeweils die weibliche und die männliche Bezeichnung zu verwenden. Soweit neutrale oder männliche Bezeichnungen verwendet werden, sind darunter jeweils weibliche und männliche Personen zu verstehen.
Rechtssprache für Dolmetscher und Übersetzer
Seminare zum Erwerb des erforderlichen Nachweises über
sichere
Kenntnisse der deutschen Rechtssprache
Das von uns ausgestellte Zertifikat "Deutsche Rechtssprache" wird anerkannt durch die Bundesländer Niedersachsen (Landgericht Hannover), Schleswig-Holstein (OLG Schleswig) und Rheinland-Pfalz (OLG Zweibrücken).
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