Deutsche Reschtssprache

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Rechtssprache Seminar
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Beschreibung

Rechtssprache für Dolmetscher und Übersetzer*

Seminare zum Erwerb des erforderlichen Nachweises über sichere
 Kenntnisse der deutschen Rechtssprache 

Das von uns ausgestellte Zertifikat "Deutsche Rechtssprache" wird anerkannt durch die Bundesländer Niedersachsen (Landgericht Hannover), Schleswig-Holstein (OLG Schleswig) und Rheinland-Pfalz (OLG Zweibrücken).  
 
Niedersachsen:

Am 01.01.2011 traten in Niedersachsen Rechtsvorschriften in Kraft, die die Ermächtigung von Übersetzern und die Beeidigung von Dolmetschern neu regeln(§§ 9 bis 9h des Nds. Ausführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungs-gesetz - AGGVG). 

Auf schriftlichen Antrag wird als Dolmetscher allgemein beeidigt und als Übersetzer ermächt…

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Rechtssprache für Dolmetscher und Übersetzer*

Seminare zum Erwerb des erforderlichen Nachweises über sichere
 Kenntnisse der deutschen Rechtssprache 

Das von uns ausgestellte Zertifikat "Deutsche Rechtssprache" wird anerkannt durch die Bundesländer Niedersachsen (Landgericht Hannover), Schleswig-Holstein (OLG Schleswig) und Rheinland-Pfalz (OLG Zweibrücken).  
 
Niedersachsen:

Am 01.01.2011 traten in Niedersachsen Rechtsvorschriften in Kraft, die die Ermächtigung von Übersetzern und die Beeidigung von Dolmetschern neu regeln(§§ 9 bis 9h des Nds. Ausführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungs-gesetz - AGGVG). 

Auf schriftlichen Antrag wird als Dolmetscher allgemein beeidigt und als Übersetzer ermächtigt, wer fachlich geeignet und persönlich zuverlässig ist. Die fachliche Eignung erfordert u.a. neben den Sprachkenntnissen auch den Nachweis der sicheren Kenntnisse der deutschen Rechtssprache.

Rheinland-Pfalz:

In Rheinland-Pfalz kann aufgrund des Landesgesetzes über Dolmetscher und Übersetzer in der Justiz (LDÜJG) vom 10. September 2008, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz Nr. 13 2008 als Dolmetscher allgemein beeidigt oder als Übersetzer auf Antrag ermächtigt werden, wer die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit besitzt und fachlich geeignet ist.

Darüber hinaus sind gem. § 3 Abs. 3 LDÜJG Kenntnisse der deutschenRechtssprache erforderlich. 

Schleswig-Holstein:

Im Gesetz über Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer in der Justiz (Justizdolmetschergesetz - JustizDolmG) Vom 30. Juli 2009 ist u.a. geregelt, dass für die Beeidigung und Ermächtigungen von Dolmetschern und Übersetzern sichere Kenntnisse der deutschenRechtssprache nachgewiesen werden müssen (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 JustizDolmG).

Rechtsanwaltskanzlei Ahmet Yildirim bietet Seminare zum Erwerb
des erforderlichen Zertifikats.


In den von uns angebotenen Wochenendseminaren (Samstag und Sonntag) können Sie die verlangten sicheren Kenntnisse der deutschen Rechtssprache erwerben. 

Nach der erfolgreich absolvierten Prüfung stellen wir Ihnen ein Zeugnis aus, welches vom Landgericht Hannover, Oberlandesgericht Zweibrücken und Oberlandesgericht Schleswig als Nachweis über sichere Kenntnisse der deutschen Rechtssprache anerkannt ist.

*    Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird darauf verzichtet, jeweils die weibliche und die männliche Bezeichnung zu verwenden. Soweit neutrale oder männliche Bezeichnungen verwendet werden, sind darunter jeweils weibliche und männliche Personen zu verstehen. 

Rechtssprache für Dolmetscher und Übersetzer

Seminare zum Erwerb des erforderlichen Nachweises über sichere
Kenntnisse der deutschen Rechtssprache

Das von uns ausgestellte Zertifikat "Deutsche Rechtssprache" wird anerkannt durch die Bundesländer Niedersachsen (Landgericht Hannover), Schleswig-Holstein (OLG Schleswig) und Rheinland-Pfalz (OLG Zweibrücken).

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