Mit Gerichtsbesuch!
Oft können Streitigkeiten im Arbeits- oder Berufsausbildungsverhältnis nicht mehr innerbetrieblich gelöst werden. Gerade dann, wenn es sogar zur Kündigung kommt, ist die Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht meist unvermeidlich. Aber auch wenn es um andere rechtliche Fragestellungen geht, ist »in letzter Instanz« das Arbeitsgericht für die Streitentscheidung zuständig.
Die JAV ist regelmäßig die erste Anlaufstelle, wenn Auszubildende Probleme im Ausbildungsverhältnis haben und sich Streit mit dem Arbeitgeber abzeichnet oder schon eingetreten ist. Der Blick auf eine mögliche gerichtliche Auseinandersetzung hilft bei der richtigen Einschätzung der Situation und Verbesserung der Beratungsp…
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Oft können Streitigkeiten im Arbeits- oder Berufsausbildungsverhältnis nicht mehr innerbetrieblich gelöst werden. Gerade dann, wenn es sogar zur Kündigung kommt, ist die Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht meist unvermeidlich. Aber auch wenn es um andere rechtliche Fragestellungen geht, ist »in letzter Instanz« das Arbeitsgericht für die Streitentscheidung zuständig.
Die JAV ist regelmäßig die erste Anlaufstelle, wenn Auszubildende Probleme im Ausbildungsverhältnis haben und sich Streit mit dem Arbeitgeber abzeichnet oder schon eingetreten ist. Der Blick auf eine mögliche gerichtliche Auseinandersetzung hilft bei der richtigen Einschätzung der Situation und Verbesserung der Beratungspraxis.
In diesem Seminar erfahrt Ihr, welche typischen Konflikte im Ausbildungsverhältnis entstehen können, durchdenkt alternative Streitschlichtungsoptionen und lernt echte Streitfälle in der arbeitsgerichtlichen Praxis durch einen Gerichtsbesuch kennen.
Typische Auszubildendenstreitigkeit mit dem Arbeitgeber
- Probezeitkündigung und Kündigung aus wichtigem Grund
- Mangelnde Ausbildungsleistung von Auszubildenden und Ausbildern
- Wenn die Ausbildungsvergütung nicht stimmt: Klage auf Zahlung
- Abmahnung von Auszubildenden und Reaktionsmöglichkeiten
- Auswirkungen von Problemen in und mit der Berufsschule
- Streit um Übernahme von JAV-Mitgliedern (§ 78 a BetrVG)
Stellung der JAV bei Streitigkeiten
- Streitschlichtung als erforderliche JAV-Tätigkeit
- Wie weit darf die JAV zur Unterstützung gehen?
- Rechtliche Grenzen der Intervention
- Reaktion auf rechtlich problematisches Arbeitgeberverhalten gegenüber der JAV
Alternativen zum gerichtlichen Streitverfahren
- Unterstützung durch die IHK/Handwerkskammer
- Schlichtung in Zusammenarbeit mit JAV und Betriebsrat
- Mediation und andere Konfliktlösungsverfahren
- Vermittlung an einen anderen Ausbildungsbetrieb
- Rechtsprobleme bei der Übernahme von begonnenen Ausbildungen
Ablauf des arbeitsgerichtlichen Verfahrens
- Vorrang der Schlichtungsverhandlung vor der Kammer
- Die Güteverhandlung als zwingender Schlichtungstermin
- Typischer Verfahrensablauf, insbesondere in Auszubildendenfällen
- Verfahrensabschluss durch Urteil, Vergleich oder sonstige Erledigung
- Rechtsmittelmöglichkeiten und das Zeitproblem bei Auszubildenden
Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse
Seminargebühr: 895,00 Euro zzgl. gesetzl. MwSt. und Hotelkosten
Seminardauer: 2,5 Tage
Begrüßung am Vorabend 19.30 Uhr,
Seminarende 12.30 Uhr
Teilnehmer: ca. 11
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
