Ingelheim a. Rhein: Jahresabschluss (Vorgehensweise, Durchführung und Erfahrungen)

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Beschreibung

Der „Erste Jahresabschluss“ entsprechend der Rechnungslegung zur Kommunalen Doppik zum 31.12.2009 stellt de facto und durchgreifend-konsequent den Abschluss des Einführungsprojektes dar. Die Vorgaben der GemHVO Rheinland-Pfalz Teil 8 sind zu beachten.

In den Verwaltungen ergaben sich häufig die folgenden Fragestellungen:
  • Ist der Erste Jahresabschluss nach den Regeln der Kommunalen Doppik grundsätzlich unterschätzt worden?
  • Kommen erst jetzt einzelne Fragestellungen „ans Tageslicht“ ?
  • Werden erst jetzt entsprechende Fragen an Beteiligte im Haus gestellt bzw. Informationen angefordert?
  • Ist erst jetzt eine Vollständigkeitsprüfung gegeben?
  • Sind die Regeln zur Ergebnisrechnung und besonders die…

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Der „Erste Jahresabschluss“ entsprechend der Rechnungslegung zur Kommunalen Doppik zum 31.12.2009 stellt de facto und durchgreifend-konsequent den Abschluss des Einführungsprojektes dar. Die Vorgaben der GemHVO Rheinland-Pfalz Teil 8 sind zu beachten.

In den Verwaltungen ergaben sich häufig die folgenden Fragestellungen:
  • Ist der Erste Jahresabschluss nach den Regeln der Kommunalen Doppik grundsätzlich unterschätzt worden?
  • Kommen erst jetzt einzelne Fragestellungen „ans Tageslicht“ ?
  • Werden erst jetzt entsprechende Fragen an Beteiligte im Haus gestellt bzw. Informationen angefordert?
  • Ist erst jetzt eine Vollständigkeitsprüfung gegeben?
  • Sind die Regeln zur Ergebnisrechnung und besonders die zur Finanzrechnung beachtet worden?
  • Welche Konsequenzen hat das Ressourcenverbrauchskonzept – welche Konsequenz ergibt sich daraus in Einzelfällen für die Bilanz?
  • Welche Aufgaben ergeben sich aus der periodengerechten Zuordnung von Aufwand und Ertrag – sind die Rechnungsabgrenzungsposten gebildet, bzw. liegen dazu überhaupt begründende Unterlagen vor?
  • Haben die technischen Abteilungen alle zwangsläufig erforderlichen Informationen und/oder Unterlagen geliefert?
  • und, und, und ? ...
  • Die ersten Jahresabschlüsse erfordern im Regelfall erfahrungsgemäß einen höheren Aufwand als in den folgenden Haushaltsjahren. In den überwiegenden Fällen zeigen sich erst hier Fehler und Fehlerquellen, organisatorische Schwächen und ggf. auch Unkenntnis über die einzuhaltenden Regelungen sowie Softwareprobleme.

    Hierbei ist die Zielsetzung zu verfolgen, Fehler und Fehlerquellen aufzuspüren, die dazu erforderlichen Korrekturen auszuarbeiten und die zukünftig richtige und vollständige Verarbeitung zu veranlassen.


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