Geprüfte Befähigte Person für die Prüfung von Anschlagmitteln
Anschlagmittel sind das Bindeglied zwischen Kran und Last. Sie werden zum Heben und Bewegen von Lasten benötigt. Arbeitgebende sind gemäß Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel 1201 (Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen) verpflichtet, Anschlagmittel regelmäßig durch eine “Befähigte Person“ prüfen zu lassen.
Nach bestandener Prüfung im Seminar "Geprüfte Befähigte Person für die Prüfung von Anschlagmitteln" im Haus der Technik e. V. sind die Teilnehmenden befähigt, die jährliche Prüfung von Anschlagmitteln durchzuführen.
Für diese Veranstaltung gelten folgende Vorschriften:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Betriebssicherheitsverordnung …

Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
Anschlagmittel sind das Bindeglied zwischen Kran und Last. Sie werden zum Heben und Bewegen von Lasten benötigt. Arbeitgebende sind gemäß Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel 1201 (Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen) verpflichtet, Anschlagmittel regelmäßig durch eine “Befähigte Person“ prüfen zu lassen.
Nach bestandener Prüfung im Seminar "Geprüfte Befähigte Person für die Prüfung von Anschlagmitteln" im Haus der Technik e. V. sind die Teilnehmenden befähigt, die jährliche Prüfung von Anschlagmitteln durchzuführen.
Für diese Veranstaltung gelten folgende Vorschriften:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV Regel 109-017 (früher DGUV Regel 100-500 Kap. 2.8)
- VDI-Richtlinie 4068
- TRBS 1201
- DIN EN 818 Kurzgliedrige Rundstahlketten für Hebezwecke
- DIN EN 12385 Drahtseile aus Stahldraht
- DIN EN 1492 Textile Anschlagmittel
- DIN EN 13411 Endverbindungen für Drahtseile aus Stahldraht
- DIN EN 13414 Anschlagseile aus Stahldrahtseilen
Zum Thema
Anschlagmittel sind nicht zum Hebezeug gehörende Einrichtungen, die eine Verbindung zwischen Tragmittel und Last oder Tragmittel und Lastaufnahmemittel herstellen.
Zu den Anschlagmitteln gehören z. B. Anschlag-Stahlseile mit Schlaufen, Endlosseile (Grummets), Seilgehänge mit Aufhängering und Haken, Anschlagketten, Kranzketten, Kettengehänge mit Verkürzungseinrichtung, textile Anschlagmittel wie z. B. Chemiefaser-Hebebänder, Rundschlingen sowie kombinierte Anschlagmittel. Ferner zählen auch lösbare Verbindungsteile, z. B. Schäkel, Textilverbinder, Kuppelglieder und andere Zubehörteile dazu.
Entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) haben die Arbeitgebenden Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen der Arbeitsmittel zu ermitteln. Bei diesen Prüfungen sollen sicherheitstechnische Mängel systematisch erkannt und abgestellt werden.
Die Arbeitgebenden legen ferner die Voraussetzungen fest, welche die von ihm beauftragten Personen zu erfüllen haben (befähigte Personen).
Teilnehmerkreis
Sachverständige und Sachkundige für die Prüfung von Anschlagmitteln, Konstrukteurinnen und Konstrukteure, Fertigungsleitende und Abnahmepersonal der Hersteller von Anschlagmitteln, Meisterinnen und Meister sowie Vorarbeiter der Betreiber, Kranführerinnen und Kranführer sowie Anschlägerinnen und Anschläger, Bezirksregierungen, Staatliche Ämter für Arbeitsschutz bzw. Gewerbeaufsichtsämter Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften, Sicherheitsfachkräfte und Sicherheitsbeauftragte.
Die in der TRBS 1203 genannten Anforderungen bzgl. Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit (Ziffer 2.2 - 2.4 ) setzen wir voraus. Berufsausbildung heißt: die zur Prüfung befähigte Person muss eine für die vorgesehene Prüfungsaufgabe einschlägige technische Berufsausbildung abgeschlossen haben.
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
