Neu im Arbeitsschutzausschuss?

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Neu im Arbeitsschutzausschuss?

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Beschreibung

FFB Forum für Betriebsräte: kompetent – praxisorientiert – unabhängig

1-Tag Online-Schulung

Was Sie jetzt wissen müssen!

Neu im Arbeitsschutzausschuss?

In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten muss der Arbeitgeber einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) bilden. Der ASA ist ein wichtiges Instrument im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz: Er hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten; dazu kommt er regelmäßig zusammen. Als Betriebsrat kommen Sie neu in dieses Organ und fragen sich:

  • Welche Aufgaben haben die ASA-Mitglieder?
  • Was wird im Arbeitsschutzausschuss besprochen?

Auf den Punkt gebracht:
In der neu konzipierten Online-Schulung bekommen Sie an einem Tag hilfreiche Tipps aus der Praxis für die Praxis, wie Sie al…

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Frequently asked questions

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Noch nicht den perfekten Kurs gefunden? Verwandte Themen: SGB, Sicherheitsmanagement, Sozialrecht, TVöD/TV-L und Tarifrecht.

FFB Forum für Betriebsräte: kompetent – praxisorientiert – unabhängig

1-Tag Online-Schulung

Was Sie jetzt wissen müssen!

Neu im Arbeitsschutzausschuss?

In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten muss der Arbeitgeber einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) bilden. Der ASA ist ein wichtiges Instrument im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz: Er hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten; dazu kommt er regelmäßig zusammen. Als Betriebsrat kommen Sie neu in dieses Organ und fragen sich:

  • Welche Aufgaben haben die ASA-Mitglieder?
  • Was wird im Arbeitsschutzausschuss besprochen?

Auf den Punkt gebracht:
In der neu konzipierten Online-Schulung bekommen Sie an einem Tag hilfreiche Tipps aus der Praxis für die Praxis, wie Sie als Betriebsrätin oder Betriebsrat in diesem Gremium effektiv mitarbeiten und sich aktiv für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Kolleginnen und Kollegen einsetzen können.

Die Schwerpunkte des Seminars

  • Aufgaben des Betriebsrates in Unternehmensgremien, im Arbeitsschutzausschuss und in der täglichen Praxis
  • Information über Verantwortung und Mitwirkung des Betriebsrates zu Themen aus dem Bereich SGU (HSE)
  • Verantwortung im Arbeitsschutz
  • Verantwortung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Verantwortung für Entscheidungen, Maßnahmen und Unterweisungen
  • Verantwortung für Personalauswahl
  • Verantwortung für die Gesundheitsförderung

Seminar-Inhalte

  • Impulsvortrag Verantwortung
  • Workshop-Sequenz 1: „Safety Moments“ (Gruppenarbeiten mit anschl. Forumsdiskussion)
  • Input „Methoden zur Zustandsermittlung SGU“
  • Workshop-Sequenz 2: „So ist es bei uns – so könnte es bei uns sein“
  • Input Beurteilung der Arbeitsbedingungen (mit besonderem Blickwinkel auf Betriebsratsinteressen und -aufgaben)
  • Workshop-Sequenz 3: „Das wäre was für uns.“
  • Abschlussdiskussion, Ausblick auf Transfer, Feedback

Zielgruppe

  • Betriebsratsmitglieder
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Führungskräfte mit Pflichtenübertragung gem. § 13 ArbSchG
  • Interessierte

§ 37 Abs. 6 BetrVG

Teilnahmeberechtigte Betriebsräte nach § 37 Abs. 6 BetrVG

Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind (gem. § 37 Abs. 6 BetrVG). Der Arbeitgeber muss daher für folgende Personen die Kosten der Teilnahme aufgrund Betriebsratsbeschluss übernehmen:

  • Neue Betriebsratsmitglieder
  • Nachrücker
  • Betriebsratsmitglieder, die nur im geringen Maße oder noch keine Schulungen bzw. Seminare zu diesem Thema besucht haben.
  • Ersatzmitglieder, die des Öfteren an Betriebsratssitzungen teilnehmen.

Gemäß Bundesarbeitsgericht ist es die Pflicht jedes Betriebsratsmitgliedes, sich Mindestkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht anzueignen, da nur dann eine verantwortliche Betriebsratsarbeit möglich ist (BAG vom 19.07.1995 – 7 ABR 49/94; 05.11.1981 – 6 ABR 50/79).

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