Umsatzsteuer im Baugewerbe
placeWebinar 6. Okt 2026 |
Die Umsatzsteuer hält für Unternehmen der Baubranche zahlreiche Besonderheiten parat: Handelt es sich um (Werk-)lieferungen oder Dienstleistungen (Werkleistungen)? Wo ist der umsatzsteuerliche Ort der Leistung? Wer ist Schuldner der Umsatzsteuer (Umgekehrte Steuerschuldnerschaft - Reverse Charge)?
Gerade für Montageleistungen im Ausland entscheidet die Bestimmung des Steuerschuldners darüber, ob eine Registrierung im Ausland notwendig ist. Hiervon sind nicht nur große Bauunternehmen betroffen, sondern auch Handwerksbetriebe, die z.B. als Subunternehmer für Generalunternehmer tätig werden.
Unser Experte Carsten Nesemann zeigt Ihnen die Grundlagen zu den Begriffen Bauleistungen und Bauwerke, …
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
Die Umsatzsteuer hält für Unternehmen der Baubranche zahlreiche Besonderheiten parat: Handelt es sich um (Werk-)lieferungen oder Dienstleistungen (Werkleistungen)? Wo ist der umsatzsteuerliche Ort der Leistung? Wer ist Schuldner der Umsatzsteuer (Umgekehrte Steuerschuldnerschaft - Reverse Charge)?
Gerade für Montageleistungen im Ausland entscheidet die Bestimmung des Steuerschuldners darüber, ob eine Registrierung im Ausland notwendig ist. Hiervon sind nicht nur große Bauunternehmen betroffen, sondern auch Handwerksbetriebe, die z.B. als Subunternehmer für Generalunternehmer tätig werden.
Unser Experte Carsten Nesemann zeigt Ihnen die Grundlagen zu den Begriffen Bauleistungen und Bauwerke, zu den umsatzsteuerlichen Ortsbestimmungen und zur Steuerschuldnerschaft, erläutert Beispiele von Montageleistungen im Ausland und gibt Praxishinweise zur Sollversteuerung, z.B. bei Gewährleistungseinbehalten.
- Einführung
- Ort der (Werk-)lieferungen – fremder Gegenstand
- Ort der Dienstleistungen
- Überblick
- Empfängersitzprinzip – B2B
- Belegenheitsprinzip – was ist ein Grundstück und Bauwerk?
- Steuerschuldnerschaft
- Überblick
- Inland: Reverse Charge bei Bauleistungen
- Grenzüberschreitend: Reverse Charge – USt 1 TG-Bescheinigung
- Abgrenzung zur Bauabzugsteuer i. S. d. §§ 48 ff. EStG
- Fallbeispiele zur Umsatzsteuer im Baugewerbe
- Rechnungslegung
- Gewährleistungseinbehalte, Baustrom, Bauwasser, Bauwesenversicherung, Verjährung bei den Bauträger-Fällen
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
