Störfallrecht aktuell

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Störfallrecht aktuell

Umweltinstitut Offenbach GmbH
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Startdaten und Startorte
computer Online: Online-Live-Seminar
30. Okt 2026
Beschreibung
Eintägiges Seminar zu aktuellen Entwicklungen im Störfallrecht, geeignet zur Aktualisierung der Fachkunde für Störfallbeauftragte
Beschreibung

Das Seminar ist als Fortbildung zur Aktualisierung der Fachkunde des/der Störfallbauftragten staatlich anerkannt.

Die „Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU (Seveso III Richtlinie) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates“ ist seit Anfang Januar 2017 in deutsches Recht umgesetzt. Die Umsetzung führt zu Ändeurngen bei den Regelungen zur Einstufung gefährlicher Stoffe, bei den…

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Eintägiges Seminar zu aktuellen Entwicklungen im Störfallrecht, geeignet zur Aktualisierung der Fachkunde für Störfallbeauftragte
Beschreibung

Das Seminar ist als Fortbildung zur Aktualisierung der Fachkunde des/der Störfallbauftragten staatlich anerkannt.

Die „Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU (Seveso III Richtlinie) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates“ ist seit Anfang Januar 2017 in deutsches Recht umgesetzt. Die Umsetzung führt zu Ändeurngen bei den Regelungen zur Einstufung gefährlicher Stoffe, bei den Regelungen zu den Betreiber- und Behördenpflichten sowie zur Einführung „störfallrelevanter Genehmigungsverfahren“.

Von der Umsetzung betroffen ist vor allem die Störfall-Verordnung (12. BImSchV – Bundes-Immissionsschutzverordnung) und das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Die Anpassungen betreffen in geringem Umfang auch die Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).


Ziele

Die Rechtsverpflichtung, alle zwei Jahre die Fachkunde des Störfallbeauftragten zu aktualisieren, ist in § 7 Abs. 2 und § 9 (1) der 5. BImschV „Anforderungen an die Fachkunde (Fortbildung)“ geregelt: „Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, daß der Beauftragte regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilnimmt."

Ziel des Seminars ist es, die Teilnehmer für die durch die SEVESO III Richtlinie hervorgerufenen Veränderungen in der deutschen Umwelt- und Anlagensicherheitsgesetzgebung zu sensibilisieren und einen Überblick über die Auswirkungen zu geben.


Inhalte
  • Überblick über die aktuelle Störfall-Verordnung (störfallrelevante Errichtung/Änderung, meldepflichtige Ereignisse, Einstufung von Betriebsbereichen auf Grund dervorhandenen Stoffe …)
  • Neue Anforderungen an Betreiber und Behörden und deren Umsetzung (Veröffentlichungen, Sicherheitsberichte, Überwachungspläne …)
  • Neue Genehmigungs- und Anzeigeverfahren aufgrund der Umsetzung der Seveso III RL (§§ 15 Abs. 2a, 16a, 19 Abs. 4, 23a, 23b BImSchG und § 18 StörfallVO) 
  • Lernen aus Ereignissen/aktuelle Ereignisse
  • Aktuelle Arbeiten der Kommission für Anlagensicherheit, der LAI und anderer

Zielgruppe
  • Störfallbeauftragte (Aktualisierung der Fachkunde)
  • Führungskräfte und Mitarbeiter von "Störfallbetrieben"
  • sonstige Interessierte
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