Fachkundelehrgang nach § 4 Deponieverordnung
Beschreibung
Die Rechtsverpflichtung für die Leitung von Deponien verantwortlichen Personen, alle zwei Jahre die Fortbildung zu erneuern, ist in § 4, Abs. 2 DepV geregelt
Als einem der ersten Seminaranbieter ist dem Umweltinstitut Offenbach die Anerkennung gemäß § 4 Nr. 2 DepV zur Durchführung von Lehrgängen zur Weiterbildung des Leitungspersonals erteilt worden. Notwendig wurde ein Anerkennungsverfahren durch die erste Verordnun…
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Beschreibung
Die Rechtsverpflichtung für die Leitung von Deponien verantwortlichen Personen, alle zwei Jahre die Fortbildung zu erneuern, ist in § 4, Abs. 2 DepV geregelt
Als einem der ersten Seminaranbieter ist dem Umweltinstitut Offenbach die Anerkennung gemäß § 4 Nr. 2 DepV zur Durchführung von Lehrgängen zur Weiterbildung des Leitungspersonals erteilt worden. Notwendig wurde ein Anerkennungsverfahren durch die erste Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung, die seit 01. Dezember 2011 gültig ist. Dies bedeutet für das Leitungspersonal von Deponien, dass ein Lehrgang gemäß § 4 DepV ohne Anerkennung praktisch wertlos ist.
Die Anerkennung wurde am 02. Februar 2012 vom RP-Darmstadt, Abt. Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt, ausgesprochen.
Mit § 4 der Deponieverordnung werden die Deponiebetreiber verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung einer Deponie verantwortlichen Personen durch geeignete Fortbildungen über den für die Tätigkeit erforderlichen aktuellen Wissensstand verfügen.
Als Grundschulung dieser Zielgruppe bietet das Umweltinstitut Offenbach die Kombi Veranstaltung "Entsorgungsfachbetribe Grundkurs" + "Fachkundelehrgang nach § 4 DepV". Hierzu sind mindestens alle zwei Jahre geeignete Fachlehrgänge zur Auffrischung zu besuchen.
Ziele
Erwerb oder Erhalt der Fachkunde gemäß § 4 der Deponieverordnung für Leitungs- und Aufsichtspersonen sowie Erwerb der Sachkunde (Grundschulung) für gewerbliche Mitarbeiter, die keine Leitungs- und Aufsichtsposition haben. Darüber hinaus werden praxisnahe Tipps zur Bewältigung der vielfältigen Problemstellungen beim Deponiebetrieb gegeben.
Inhalte
- Vorstellungsrunde / Einführung in die Thematik, Übersicht über gesetzliche Grundlagen, generelle anlagenbezogene und betriebliche Anforderungen, Normenhierarchie
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- Wichtige europäische Regelungen
- Bundes- und Landesregelungen
- Verwaltungs- und Kostenrecht
- Maßgebliche Gesetze für Änderungsgenehmigungen
- Anzeigen und Genehmigungen nach KrWG
- Aktuelle Änderungen des KrWG und der Deponieverordnung, sonstige Vorschriften und Gesetze für den Betrieb und Genehmigung von Anlagen auf Deponien
- Die neue Deponieverordnung (gültig seit dem 01.12.2011)
- Ausnahmevorschriften
- Deponieerrichtung, Deponieweiterbetrieb,
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- Abdichtungssysteme / LAGA
- Abfallarten und Abfallvorbehandlung
- Änderung der Art und Beschaffenheit der Beseitigungsabfälle (alte und neue Regelungen nach LAGA, EAK & AVV)
- Stilllegung und Nachsorge
- Formaler Ablauf
- Emissionen und Umweltauswirkungen von Deponien
- Auslegung der neuen Deponieverordnung
- Grundlagen biologischer Prozesse im Deponiekörper
- Sickerwasser- und Deponiegasbildung
- Nachweispflichten, Register, Annahmevorschriften
- Überwachung, Organisation und
Dokumentation
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- Organisationsstrukturen
- Kontrollen
- Betriebshandbuch
- Betriebstagebuch
- Datenerfassung
- Verantwortung
- Aufgaben der Überwachungsbehörden
- Strafrechtliche Relevanz / Haftung
- Arbeitsschutz und Sicherheit / Brandschutz
- Arbeitsschutzgesetz
- Arbeitssicherheitsgesetz
- Arbeitsstättenverordnung
- Baustellenverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- GUV-R 127
- Brandschutz
Zielgruppe
Mit diesem Fachlehrgang, der sich an verantwortliche Personen und gewerbliche Mitarbeiter wendet, werden die notwendigen deponiespezifischen Kenntnisse, wie sie von der Deponieverordnung verlangt werden, vermittelt.
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
