Die Rechtsprechung des BAG
Das Bundesarbeitsgericht urteilt über die Anwendung des deutschen Arbeitsrechts und trägt durch seine Rechtsprechung zu dessen Weiterentwicklung wesentlich bei.
Es ist das oberste Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit (im Sinne der Instanzen) und ist damit – neben Bundesfinanzhof, Bundesgerichtshof, Bundessozialgericht und Bundesverwaltungsgericht – einer der fünf obersten Gerichtshöfe in Deutschland. Insgesamt gingen im Geschäftsjahr 2006 2.615 Sachen ein (Vorjahr 2.294) – Tendenz steigend. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat entscheidende Bedeutung für die untergeordneten Instanzgerichte. Aus der Vielzahl dieser Entscheidungen werden Ihnen die bedeutungsvollsten dargestellt und in…
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
Das Bundesarbeitsgericht urteilt über die Anwendung des
deutschen Arbeitsrechts und trägt durch seine Rechtsprechung zu
dessen Weiterentwicklung wesentlich bei.
Es ist das oberste Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit (im Sinne der
Instanzen) und ist damit – neben Bundesfinanzhof,
Bundesgerichtshof, Bundessozialgericht und Bundesverwaltungsgericht
– einer der fünf obersten Gerichtshöfe in Deutschland. Insgesamt
gingen im Geschäftsjahr 2006 2.615 Sachen ein (Vorjahr 2.294) –
Tendenz steigend. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat
entscheidende Bedeutung für die untergeordneten Instanzgerichte.
Aus der Vielzahl dieser Entscheidungen werden Ihnen die
bedeutungsvollsten dargestellt und in Bezug auf ihre Bedeutung für
die tägliche Betriebsratsarbeit kompakt erläutert. Neben einer
Darstellung der aktuellen Rechtsprechung zu Kündigungen und
Betriebsübergang werden insbesondere die Entwicklungen der
Rechtsprechung im Rahmen der Gleichbehandlung und der Grenzen der
arbeitsvertraglichen Gestaltungsfreiheit aufgezeigt. Die genauen
Seminarinhalte stehen erst 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung
fest. Soweit es möglich ist werden Sie an einer Verhandlung des
Senats mit erläuternder Einführung teilnehmen.
Das Seminar wendet sich an Betriebsräte mit
Grundkenntnissen. Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 iV.m. § 40
Ags. 1 BetrVG die Kosten der Schulung.
Ihr Nutzen
- Sie erhalten eine kompakte Darstellung der wesentlichen BAG-Entscheidungen
- Sie nehmen an einer Verhandlung des BAG teil
- Sie erfahren alles über die praktischen Auswirkungen aktueller Entscheidungen für Ihre tägliche Arbeit.
Seminarschwerpunkte1. Aktuelle Rechtsprechung 2. Entscheidungen zu Kündigungen 3. Entscheidungen zu Gleichbehandlung 4. Entscheidungen zum Betriebsübergang 5. Entscheidungen zur Arbeitsvertragsgestaltung 6. Weiteres aufgrund der Aktualität 6 Wochen vor SeminarbeginnSeminargebühr: 985,00 EUR (zzgl. Mwst. und Hotelkosten)
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