Master Unternhemensrecht Mergers & Acquisitions (LL.M.)
Deutschsprachiger Masterstudiengang Mergers & Acquisitions
Abschluss: Master of Laws (LL.M.)
Im Mittelpunkt des Master-Studiengangs Mergers & Acquisitions steht die Vertiefung Ihres Know-hows als M&A-Spezialist. Besondere Unterstützung erfahren Sie dabei u.a. beim Round Table „Finance“. Unter wissenschaftlicher Leitung erörtern Experten Trends und Herausforderungen bei M&A-Transaktionen und besprechen Lösungen. Die Ergebnisse dieser Round Tables fließen systematisch in die Lehrpraxis Ihres Master-Studiengangs ein.
Regelmäßige Veranstaltungen der FOM, zu denen neben Studierenden auch Fachleute aus der Wirtschaft eingeladen werden, verschaffen Ihnen weitere Gelegenheit zum fachlichen Austausc…
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
Deutschsprachiger Masterstudiengang Mergers &
Acquisitions
Abschluss: Master of Laws (LL.M.)
Im Mittelpunkt des Master-Studiengangs Mergers & Acquisitions steht die Vertiefung Ihres Know-hows als M&A-Spezialist. Besondere Unterstützung erfahren Sie dabei u.a. beim Round Table „Finance“. Unter wissenschaftlicher Leitung erörtern Experten Trends und Herausforderungen bei M&A-Transaktionen und besprechen Lösungen. Die Ergebnisse dieser Round Tables fließen systematisch in die Lehrpraxis Ihres Master-Studiengangs ein.
Regelmäßige Veranstaltungen der FOM, zu denen neben Studierenden auch Fachleute aus der Wirtschaft eingeladen werden, verschaffen Ihnen weitere Gelegenheit zum fachlichen Austausch. So beispielweise beim „Mittelstandsforum Steuern, Recht und Bewertung“, einer gemeinsamen Reihe der FOM und der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei RWP.
Sie beenden Ihr Studium mit dem Titel Master of Laws (LL.M.) in Mergers & Acquisitions.
Fragen rund um das Studium
an der FOM beantworten unsere
Studienberater unter
0800 1959595
(gebührenfrei)
> studienberatung@fom.de
Besuchen Sie auch unsere Info-Veranstaltungen. Die aktuellen
Termine erfahren Sie im Internet
oder bei unserer Studienberatung.
Studienorte:
Berlin | Essen | Frankfurt a. M. | Hamburg |München | Nürnberg | Stuttgart
Voraussetzungen:
- Hochschulabschluss (Diplom, Magister, Bachelor, Staatsexamen) einer Universität, Fachhochschule oder Dualen Hochschule mit einem wirtschaftswissenschaftlichen Anteil von mindestens 60 Credit Points
- oder erster akademischer Abschluss in Wirtschaftsrecht, Steuerrecht oder erstes Staatsexamen in Jura (hierbei ist der Brückenkurs BWL Grundlagen zu absolvieren)
- oder Hochschulabschluss gleich welcher Fachrichtung und anderthalbjährige einschlägige Berufserfahrung (hierbei muss der Brückenkurs BWL Grundlagen absolviert werden)
- und aktuelle Berufstätigkeit (in Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden.)
Beginn und Dauer:
Studienbeginn: März und September eines jeden Jahres
Anmeldeschluss: 6 Wochen vor Semesterbeginn (ggf. ist auch
eine kurzfristigere Anmeldung möglich)
Dauer: 4 Semester
Semesterferien: August und Mitte bis Ende Februar
Kosten und Förderung:
Studiengebühr: 24 Monatsraten à 395 Euro, zuzüglich einer einmaligen Immatrikulationsgebühr von 1.580 Euro und eine Prüfungsgebühr von 350 Euro (einmalig zum Ende des Studiums), insgesamt 11.410 Euro
Förderung: Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, sind nach aktueller Gesetzeslage als Sonderausgaben bis zu einem Betrag von 6.000 Euro abzugsfähig. Ist einer Berufsausbildung oder einem Studium eine abgeschlossene erstmalige Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Erststudium vorausgegangen, liegen dagegen unbeschränkt abzugsfähige Werbungskosten oder Betriebsausgaben vor, wenn die Aufwendungen (Studiengebühren, Fahrtkosten, usw.) im Zusammenhang mit späteren Einnahmen stehen. Des Weiteren liegen Werbungskosten vor, wenn die Berufsausbildung oder das Erststudium im Rahmen eines Dienstverhältnisses (Ausbildungsdienstverhältnis) stattfindet. Weitere Informationen kann Ihnen ein Steuerberater oder das für Sie zuständige Finanzamt geben.
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
