Bachelor Steuerrecht (B.A.)
Deutschsprachiger Bachelorstudiengang Steuerrecht
Abschluss: Bachelor of Arts (B.A.)
Dieser Studiengang ist bundesweit nahezu einmalig: Er vermittelt aktuelle und
praxisnahe Inhalte, die in intensivem Austausch mit Steuerberaterkammern und
-verbänden im gesamten Bundesgebiet zusammengestellt wurden. Sie eignen
sich betriebs- und volkswirtschaftliche Grundlagen an und erhalten Einblicke in
steuerrechtliche Fragestellungen.
Besuchen Sie auch unsere Info-Veranstaltungen. Die aktuellen
Termine erfahren Sie im Internet
oder bei unserer Studienberatung.
Studienorte:
Aachen | Berlin | Bonn | Bremen | Dortmund | Duisburg | Düsseldorf | Essen | Frankfurt a. M. | Hamburg | Hannover | Köln | Mannheim | Münc…
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
Deutschsprachiger Bachelorstudiengang
Steuerrecht
Abschluss: Bachelor of Arts (B.A.)
Dieser Studiengang ist bundesweit nahezu einmalig: Er vermittelt
aktuelle und
praxisnahe Inhalte, die in intensivem Austausch mit
Steuerberaterkammern und
-verbänden im gesamten Bundesgebiet zusammengestellt wurden. Sie
eignen
sich betriebs- und volkswirtschaftliche Grundlagen an und erhalten
Einblicke in
steuerrechtliche Fragestellungen.
Besuchen Sie auch unsere Info-Veranstaltungen. Die aktuellen
Termine erfahren Sie im Internet
oder bei unserer Studienberatung.
Studienorte:
Aachen | Berlin | Bonn | Bremen | Dortmund | Duisburg | Düsseldorf | Essen | Frankfurt a. M. | Hamburg | Hannover | Köln | Mannheim | München | Neuss | Wesel | Wuppertal
Voraussetzungen:
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder Fachhochschulreife
- Da die Studiengänge für Berufstätige konzipiert sind, wird eine Berufstätigkeit empfohlen, ist aber nicht zwingend erforderlich
Beginn und Dauer:
Studienbeginn: September eines jeden Jahres (in Dortmund
Beginn auch im März)
Anmeldeschluss: 6 Wochen vor Semesterbeginn (ggf. ist auch
eine kurzfristigere Anmeldung möglich)
Dauer: 7 Semester
Semesterferien: August und Mitte bis Ende Februar
Kosten und Förderung:
Studiengebühr: 42 Monatsraten à 295 Euro, insgesamt 12.390 Euro
Prüfungsgebühr: 300 Euro (einmalig zum Ende des Studiums)
Förderung: Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, sind nach aktueller Gesetzeslage als Sonderausgaben bis zu einem Betrag von 6.000 Euro abzugsfähig. Ist einer Berufsausbildung oder einem Studium eine abgeschlossene erstmalige Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Erststudium vorausgegangen, liegen dagegen unbeschränkt abzugsfähige Werbungskosten oder Betriebsausgaben vor, wenn die Aufwendungen (Studiengebühren, Fahrtkosten, usw.) im Zusammenhang mit späteren Einnahmen stehen. Des Weiteren liegen Werbungskosten vor, wenn die Berufsausbildung oder das Erststudium im Rahmen eines Dienstverhältnisses (Ausbildungsdienstverhältnis) stattfindet. Weitere Informationen kann Ihnen ein Steuerberater oder das für Sie zuständige Finanzamt geben.
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
