Bachelor Maschinenbau (B.Eng.)

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Bachelor Maschinenbau (B.Eng.)

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Beschreibung

Deutschsprachiger Studiengang Maschinenbau
Abschluss: Bachelor of Engineering (B.Eng.)

In Kooperation mit:
Hochschule Bochum - University of Applied Sciences und dem mit der FOM verbundenen
IOM Institut für Oekonomie und Management
Der deutsche Maschinenbau hat einen ausgezeichneten Ruf: Jede fünfte weltweit
verkaufte Maschine ist „Made in Germany", in vielen Bereichen zählen die
deutschen Hersteller zu den Weltmarktführern. Wer in dieser spannenden
Branche seine berufliche Zukunft sieht, kann sich durch das
Maschinenbau-Studium auf leitende Positionen in Entwicklung, Produktion oder
Management vorbereiten.Momentan wird dieser Studiengang nur im
Hochschulstudienzentrum Essen angeboten. Er ist ein Gem…

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Deutschsprachiger Studiengang Maschinenbau
Abschluss: Bachelor of Engineering (B.Eng.)

In Kooperation mit:
Hochschule Bochum - University of Applied Sciences und dem mit der FOM verbundenen
IOM Institut für Oekonomie und Management
Der deutsche Maschinenbau hat einen ausgezeichneten Ruf: Jede fünfte weltweit
verkaufte Maschine ist „Made in Germany", in vielen Bereichen zählen die
deutschen Hersteller zu den Weltmarktführern. Wer in dieser spannenden
Branche seine berufliche Zukunft sieht, kann sich durch das
Maschinenbau-Studium auf leitende Positionen in Entwicklung, Produktion oder
Management vorbereiten.Momentan wird dieser Studiengang nur im
Hochschulstudienzentrum Essen angeboten. Er ist ein Gemeinschaftsprojekt der
Hochschule Bochum und dem mit der FOM verbundenen IOM Institut für
Oekonomie & Management.

Fragen rund um das Studium
an der FOM beantworten unsere
Studienberater unter
0800 1959595
(gebührenfrei)
 > studienberatung@fom.de
Besuchen Sie auch unsere Info-Veranstaltungen. Die aktuellen
Termine erfahren Sie im Internet
oder bei unserer Studienberatung.


Studienort:
Essen


Voraussetzungen:

  • Bei berufsbegleitendem Studium: Abitur/Fachhochschulreife und Berufstätigkeit im technischen Bereich ODER staatlich geprüfter Techniker ODER Industrie- und Handwerksmeister (Meister/Techniker ohne Abitur/Fachhochschulreife müssen das Vorbereitungs-Semester besuchen und den Abschlusstest bestehen.) ODER Facharbeiter mit abgeschlossener technischer Berufsausbildung und mindestens drei Jahren Berufserfahrung (Facharbeiter ohne Abitur/Fachhochschulreife müssen das Vorbereitungs-Semester besuchen und den Abschlusstest bestehen.)
  • Bei ausbildungsbegleitendem Studium: Abitur/Fachhochschulreife und eine gewerblich-technische Ausbildung
  • Bei Berufstätigkeit oder Ausbildung in einem nicht-technischen Bereich ist ein dreizehnwöchiges Praktikum mit speziellen Inhalten nachzuweisen.
  • Der Besuch einer Informations-Veranstaltung oder ein persönliches Beratungsgespräch vor Aufnahme des Studiums wird dringend empfohlen.


Beginn und Dauer:
Studienbeginn:  September
Anmeldeschluss:  Anmeldungen werden nach Posteingang bearbeitet, der Studiengang hat eine begrenzte Kapazität.
Dauer:  8 Semester
Semesterferien:  von Ende Juli bis Ende August (5 Wochen) sowie von Anfang Februar bis Ende Februar (3 Wochen)

Kosten und Förderung:

Studiengebühr: 48 Monatsraten à 299 Euro, insgesamt 14.352 Euro zuzüglich einer Einschreibungsgebühr von zurzeit 239,56 Euro

Prüfungsgebühr: 300 Euro (einmalig zum Ende des Studiums)

Förderung: Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, sind nach aktueller Gesetzeslage als Sonderausgaben bis zu einem Betrag von 6.000 Euro abzugsfähig. Ist einer Berufsausbildung oder einem Studium eine abgeschlossene erstmalige Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Erststudium vorausgegangen, liegen dagegen unbeschränkt abzugsfähige Werbungskosten oder Betriebsausgaben vor, wenn die Aufwendungen (Studiengebühren, Fahrtkosten, usw.) im Zusammenhang mit späteren Einnahmen stehen. Des Weiteren liegen Werbungskosten vor, wenn die Berufsausbildung oder das Erststudium im Rahmen eines Dienstverhältnisses (Ausbildungsdienstverhältnis) stattfindet. Weitere Informationen kann Ihnen ein Steuerberater oder das für Sie zuständige Finanzamt geben.

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