Protokoll- und Schriftführung des Betriebsrats

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Protokoll- und Schriftführung des Betriebsrats

FFB - Forum für Betriebsräte - eine Marke der TALENTUS GmbH
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Startdaten und Startorte
placeANDERS Hotel Walsrode
8. Dez 2026 bis 9. Dez 2026
Beschreibung

FFB Forum für Betriebsräte: kompetent – praxisorientiert – unabhängig

2-Tage Intensiv-Seminar

Entgehen Sie formalen "Stolperfallen" bei der Protokollerstellung

Protokoll- und Schriftführung des Betriebsrats

Protokoll führen gehört zur Funktion eines Betriebsrates. Der Gesetzgeber hat genau festgelegt, was der Betriebsrat wann und wie schriftlich festhalten muss. Zu lesen in § 34 BetrVG – Sitzungen, Beschlüsse, Niederschrift. Diese formalen Vorgaben zur Protokollführung sind unbedingt einzuhalten, da sonst z. B. Stellungnahmen des Betriebsrats bei Verfahren vor dem Arbeitsgericht nicht gewertet werden können. Nach dem Besuch dieses Intensiv-Seminars sind Sie in der Lage, Protokolle der Betriebsratssitzung aller Art schnell und in der richtigen Form aufzunehmen,…

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2-Tage Intensiv-Seminar

Entgehen Sie formalen "Stolperfallen" bei der Protokollerstellung

Protokoll- und Schriftführung des Betriebsrats

Protokoll führen gehört zur Funktion eines Betriebsrates. Der Gesetzgeber hat genau festgelegt, was der Betriebsrat wann und wie schriftlich festhalten muss. Zu lesen in § 34 BetrVG – Sitzungen, Beschlüsse, Niederschrift. Diese formalen Vorgaben zur Protokollführung sind unbedingt einzuhalten, da sonst z. B. Stellungnahmen des Betriebsrats bei Verfahren vor dem Arbeitsgericht nicht gewertet werden können. Nach dem Besuch dieses Intensiv-Seminars sind Sie in der Lage, Protokolle der Betriebsratssitzung aller Art schnell und in der richtigen Form aufzunehmen, zu erstellen und zu überprüfen. Sie wissen, was der Schriftform bedarf und wie Sie richtig formulieren, um Ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen.

Inklusive: Praxisnahe Anleitung zur ordnungsmäßen Beschlussfassung in der Praxis.

Ziel: Sie als Betriebsrat erwerben die Fähigkeit, Sitzungsverläufe formal korrekt und inhaltlich klar zu dokumentieren. Sie kennen die rechtlichen Anforderungen an Protokolle gemäß § 34 BetrVG, setzen Beschlüsse nachvollziehbar um und nutzen präzise Formulierungen zur Sicherung der Gremienarbeit. Damit sind Sie in der Lage, Ihre Dokumentation intern wie extern wirksam einzusetzen – auch gegenüber dem Arbeitgeber oder vor Gericht.

Die Schwerpunkte des Seminars

  • Rechtssichere Protokollführung nach § 34 BetrVG: Typische Fehler vermeiden
  • Unterscheidung und Anwendung verschiedener Protokollarten: Beschluss-, Ergebnis- und Verlaufsprotokoll praxisgerecht einsetzen
  • Aufgaben und Rolle der Schriftführung im Gremium
  • Ordnungsgemäße Dokumentation von Beschlüssen und Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber
  • Digitale Protokollführung und elektronische Beschlussfassung: Was ist erlaubt?
  • Informationsweitergabe und Transparenz im Gremium und im Unternehmen

Seminar-Inhalte

Grundlagen, Rechtssicherheit und praktische Umsetzung

  • Bedeutung der Protokoll- und Schriftführung für die Arbeit des Betriebsrats
  • Gesetzliche Vorgaben nach § 34 BetrVG und deren Umsetzung in der Praxis
  • Rechtssichere Dokumentation von Sitzungen, Beschlüssen und Entscheidungen
  • Beweiswert, Rechtsfolgen und Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber
  • Protokollarten im Vergleich: Gesprächs-, Verhandlungs- und Beschlussprotokolle
  • Formvorgaben und Verfahrensregeln: Führung, Genehmigung, Einspruch
  • Umgang mit Vertraulichkeit, Einsichtnahme und Transparenz im Gremium
  • Digitale und analoge Aufbewahrung von Protokollen
  • Aufgaben und Zuständigkeiten der Schriftführung im Gremium
  • Schriftführung zur Umsetzung von Beteiligungsrechten und Terminmanagement
  • Rechtliche Anforderungen an Schriftverkehr, Betriebsvereinbarungen, Regelungsabreden
  • Einsatz von Mustervorlagen, klare Formulierungen für wirksame Kommunikation

Organisation, digitale Lösungen und Kommunikation

  • Strukturierte Organisation der Protokollführung: Zuständigkeiten und Teamarbeit
  • Festlegung von Standards: Wechselmodell oder fester Protokollführer
  • Sicherstellung einheitlicher Informationsstände im Gremium
  • IT-gestützte Protokoll- und Schriftführung - auch in hybriden Sitzungen
  • Ordnungsgemäße Beschlussfassung nach BetrVG: Voraussetzungen, Stimmrechte, Dokumentation
  • Vermeidung von Anfechtbarkeit und rechtssichere Formulierungen
  • Elektronische Beschlüsse und Videokonferenzen - rechtlicher Rahmen
  • Wirkung und Verbindlichkeit von Beschlüssen nach innen und außen
  • Informationsbeschaffung und gezielte Weitergabe im Betriebsrat
  • Transparenz im Unternehmen durch:
    • Betriebsversammlungen und interne Veranstaltungen
    • Publikationen, Aushänge, digitale Medien
    • Präsenz im Intranet oder über andere Kanäle des Betriebsrats

Ihr Nutzen

  • Sie beherrschen den gezielten Einsatz verschiedener Protokollarten (Beschluss-, Ergebnis- und Verlaufsprotokoll) und dokumentieren Beschlüsse situationsgerecht und nachvollziehbar.
  • Sie schaffen Transparenz und stärken das Vertrauen ins Gremium, indem Sie Inhalte eindeutig, sachlich und strukturiert festhalten.
  • Sie führen Protokolle auch digital rechtssicher, z. B. bei Videokonferenzen oder hybriden Sitzungen
  • Sie vermeiden Haftungsrisiken durch formelle Fehler, indem Sie juristisch relevante Inhalte korrekt und vollständig dokumentieren.
  • Sie steigern die Effizienz Ihrer Arbeit, indem Sie geprüfte Vorlagen, Standards und klare Zuständigkeiten für die Schriftführung nutzen.

Zielgruppe

  • Betriebsräte/Personalräte
  • Schriftführer oder deren Stellvertreter, oder Mitglieder des Gremiums, die bei der Erstellung des Protokolls oder Schriftführung involviert sind
  • Betriebsratsvorsitzende

§ 37 Abs. 6 BetrVG

Teilnahmeberechtigte Betriebsräte nach § 37 Abs. 6 BetrVG und Sekretäre/Sekretärinnen des Betriebsrats nach § 40 BetrVG

  • Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für Protokoll- und Schriftführer des Betriebsrats gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
  • Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für diejenigen Betriebsratsmitglieder gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, die sich im Rahmen der Betriebsratsarbeit besonders mit den entsprechenden Sachbereichen befassen.
  • Für Sekretäre und Sekretärinnen, die nicht Mitglied des Betriebsrats sind, kann die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 40 BetrVG erfolgen.
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