Betriebliche Lohn- und Gehaltsgestaltung

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Betriebliche Lohn- und Gehaltsgestaltung

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Startdaten und Startorte
placeVirtueller Seminarraum
4. Nov 2026 bis 5. Nov 2026
Beschreibung

FFB Forum für Betriebsräte: kompetent – praxisorientiert – unabhängig

2-Tage Intensiv-Seminar

Mit aktueller Rechtsprechung und Neuregelung zur Betriebsratsvergütung

Betriebliche Lohn- und Gehaltsgestaltung

In vielen Betrieben ist die Lohn- und Gehaltsgestaltung ein sensibles Thema – nicht nur wegen ihrer direkten Auswirkungen auf die Mitarbeitermotivation, sondern auch aufgrund der wachsenden Komplexität moderner Entgeltsysteme. Für Betriebsräte ist es daher entscheidend, die rechtlichen Grundlagen, Mitbestimmungsrechte und betrieblichen Handlungsspielräume genau zu kennen. Dieses Seminar vermittelt fundiertes Wissen zur Ausgestaltung von Grund- und Leistungsentgelten sowie zur Umsetzung von Lohntransparenz und geschlechtsneutralen Gehaltskriterien im Sinne de…

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2-Tage Intensiv-Seminar

Mit aktueller Rechtsprechung und Neuregelung zur Betriebsratsvergütung

Betriebliche Lohn- und Gehaltsgestaltung

In vielen Betrieben ist die Lohn- und Gehaltsgestaltung ein sensibles Thema – nicht nur wegen ihrer direkten Auswirkungen auf die Mitarbeitermotivation, sondern auch aufgrund der wachsenden Komplexität moderner Entgeltsysteme. Für Betriebsräte ist es daher entscheidend, die rechtlichen Grundlagen, Mitbestimmungsrechte und betrieblichen Handlungsspielräume genau zu kennen. Dieses Seminar vermittelt fundiertes Wissen zur Ausgestaltung von Grund- und Leistungsentgelten sowie zur Umsetzung von Lohntransparenz und geschlechtsneutralen Gehaltskriterien im Sinne des Entgelttransparenzgesetzes (EntgTranspG) und der EU-Vorgaben für 2026. Es gibt Ihnen praxisnahe Werkzeuge an die Hand, um sich für eine faire, transparente und nachvollziehbare Vergütung im Unternehmen stark zu machen.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Vergütung v. a. freigestellter Betriebsratsmitglieder. Spätestens seit dem BGH-Urteil vom 10.01.2023 herrscht große Verunsicherung: Überhöhte Zahlungen können rechtlich problematisch sein, besonders wenn sie nicht mit vergleichbaren Arbeitnehmergruppen abgestimmt sind. Die Gesetzänderung ist nun in Kraft getreten.

Ziel: Sie erlangen rechtssichere Kenntnisse zur betrieblichen Lohn- und Gehaltsgestaltung im Einklang mit dem Entgelttransparenzgesetz sowie zur Vergütung von Betriebsratsmitgliedern. So können Sie Ihre Mitbestimmungsrechte wirksam nutzen und Vergütungssysteme im Betrieb mitgestalten. Gleichzeitig lernen Sie mögliche Risiken im Umgang mit der Betriebsratsvergütung sicher einschätzen.

Die Schwerpunkte des Seminars

  • Grundlagen der Lohn- und Gehaltsgestaltung im Betrieb – Aufbau, Struktur und Entwicklung moderner Entgeltsysteme
  • Beteiligung des BR bei Entgeltgrundsätzen, Leistungsentgelt und Vergütungsgrundlagen
  • Gestaltungsmöglichkeiten von Grund- und Leistungsentgelt
  • Vergütung freigestellter Betriebsratsmitglieder
  • Rechtliche Auswirkungen des BGH-Urteils vom 10.01.2023 – Risiken überhöhter Zahlungen und Umgang mit Vergleichsgruppen
  • Aktueller Gesetzesentwurf zur Betriebsratsvergütung

Seminar-Inhalte

Grundlagen moderner Entgeltsysteme

  • Struktur und Zielsetzung betrieblicher Lohn- und Gehaltsmodelle
  • Abgrenzung zwischen Grundentgelt, Leistungsentgelt und variablen Bestandteilen
  • Anforderungen an transparente, nachvollziehbare Vergütungsstrukturen zur Umsetzung von Lohntransparenz und im Sinne des Entgelttransparenzgesetzes (EntgTranspG)

Beteiligungsrechte des Betriebsrats

  • Mitbestimmung nach § 87 BetrVG bei Entgeltgrundsätzen und in der Anwendung tarifvertraglicher und arbeitsvertraglicher Regelungen zum Arbeitsentgelt
  • Rolle des Betriebsrats bei der Einführung und Änderung von Vergütungssystemen
  • Gestaltungsmöglichkeiten und rechtliche Grenzen bspw. Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) und den EU-Vorgaben für 2026

Bewertung und Entwicklung von Entgeltmodellen

  • Leistungsbeurteilung und Kriterien
  • Einführung von Entgeltgrundsätzen über Betriebsvereinbarungen
  • Einfluss von Digitalisierung und neuen Arbeitsformen auf Vergütung

Vergütung von Betriebsratsmitgliedern – rechtlicher Rahmen

  • Ehrenamtsprinzip, Entgeltgleichheit und das Verbot der Begünstigung/Benachteiligung
  • Umgang mit Freistellungen und Rückgruppierungen im Kontext rechtssicherer Lohngestaltung
  • Einflussfaktoren für eine angemessene Vergütung

BGH-Urteil vom 10.01.2023 – Konsequenzen und Risiken

  • Bewertung überhöhter Zahlungen
  • Anforderungen an Vergleichsgruppen und Nachvollziehbarkeit

Gesetzänderung zur Betriebsratsvergütung

  • Ziel des Entwurfs und geplante Neuregelungen
  • Handlungsempfehlungen für Betriebsräte und Arbeitgeber
  • Diskussion und Erfahrungsaustausch aus der betrieblichen Praxis

Ihr Nutzen

  • Sie erkennen Risiken in der rechtlichen Bewertung von Vergütungssystemen im Zusammenhang mit dem Entgelttransparenzgesetz, tarifvertraglichen Regelungen und Anforderungen an eine faire Vergütung.
  • Sie stärken Ihre Rolle bei der Entgeltmitgestaltung und bringen Ihre Beteiligungsrechte gezielt in die betriebliche Lohngestaltung ein.
  • Sie vertreten nachvollziehbare Positionen in Vergütungsfragen und fördern Lohntransparenz sowie die Umsetzung geschlechtsneutraler Gehaltskriterien.
  • Sie verstehen die gesetzlichen Vorgaben zur Vergütung freigestellter Betriebsräte.
  • Sie bereiten sich auf gesetzliche Neuerungen vor und kennen die relevanten Inhalte des Entgelttransparenzgesetzes sowie die EU-Vorgaben für 2026, um Entgelttransparenz im Betrieb vorausschauend umzusetzen.

Zielgruppe

  • Alle Betriebsräte, bei denen Unklarheiten über die Betriebsratsvergütung besteht
  • Betriebsräte, die Regelungen zur Vergütung über eine Betriebsvereinbarung mit dem Arbeitgeber aushandeln wollen

§ 37 Abs. 6 BetrVG

Teilnahmeberechtigte Betriebsräte nach § 37 Abs. 6 BetrVG

Für Betriebsräte, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügen, ist dieses Seminar gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG 27.8.1974 – 1 ABR 66/73; BAG 29.1.1974 – 1 ABR 39/73) erkannte an, dass theoretisches Grundwissen auf den Gebieten der Arbeitswissenschaft und Arbeitsbewertung, über Leistungsbewertung und Vorgabezeiten bei entsprechendem betrieblichen Anlass für die Betriebsratsarbeit erforderlich ist. Der Arbeitgeber muss für folgende Personen die Kosten der Teilnahme aufgrund Betriebsratsbeschluss übernehmen:

  • Neue Betriebsräte
  • Betriebsräte, die sich über betrieblicheLohn- und Gehaltsgestaltung informieren wollen/müssen.
  • Betriebsratmitglieder, die sich mit Entgeltfragen befassen – vor allem Mitglieder des Lohn- und Gehaltsausschusses
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