Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitenden
placeWebinar 9. Dez 2026 |
Wir brauchen sie – die ausländischen Arbeitskräfte! Aber wie läuft das Verfahren ab, wenn sich jemand aus dem Ausland bewirbt? Was müssen Sie als Personaler*in beachten, und welche Prozesse sind einzuleiten?
Lernen Sie in unserem Online-Seminar, welche Möglichkeiten Sie haben, ausländische Mitarbeitende einzustellen. Sie erfahren, welche Schritte erforderlich sind, wenn bereits ein Aufenthaltstitel vorliegt, und welche Voraussetzungen Bewerbende erfüllen müssen, um einen Aufenthaltstitel zu erhalten. Zudem lernen Sie, welche Behörden eingebunden werden müssen und mit welchem zeitlichen Vorlauf Sie planen sollten.
Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft Erleichterungen bei der Einstel…
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
Wir brauchen sie – die ausländischen Arbeitskräfte! Aber wie läuft das Verfahren ab, wenn sich jemand aus dem Ausland bewirbt? Was müssen Sie als Personaler*in beachten, und welche Prozesse sind einzuleiten?
Lernen Sie in unserem Online-Seminar, welche Möglichkeiten Sie haben, ausländische Mitarbeitende einzustellen. Sie erfahren, welche Schritte erforderlich sind, wenn bereits ein Aufenthaltstitel vorliegt, und welche Voraussetzungen Bewerbende erfüllen müssen, um einen Aufenthaltstitel zu erhalten. Zudem lernen Sie, welche Behörden eingebunden werden müssen und mit welchem zeitlichen Vorlauf Sie planen sollten.
Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft Erleichterungen bei der Einstellung ausländischer Fachkräfte und der Anerkennung ihrer Berufsausbildungen – auch diese Neuerungen gilt es zu kennen und gezielt zu nutzen.
- Einstellung von Staatsangehörigen der EU, des EWR oder der
Schweiz
- Freizügigkeit in der EU
- Mitarbeitender ist selbst freizügigkeitsberechtigt
- Mitarbeitender ist Familienangehöriger eines Freizügigkeitsberechtigten
- Exkurs: Brexit
- Einstellung von Drittstaatsangehörige mit vorhandenem
Aufenthaltstitel
- Arbeitgeberpflichten und Ordnungswidrigkeitstatbestände
- Inhalt und Prüfung eines bereits vorliegenden
Aufenthaltstitels nebst Zusatzblatt
- „Erwerbstätigkeit erlaubt“
- „Beschäftigung erlaubt“
- Typische Beschränkungen
- Mitteilungspflichten
- Was tun, wenn das Hauptzollamt wegen illegaler Beschäftigung ermittelt?
- Einstellung von Drittstaatsangehörigen, die noch keinen
Aufenthaltstitel besitzen Wahl des richtigen Aufenthaltstitels
- Aufenthaltstitel für Konzernmitarbeitende, die vorübergehend
in Deutschland tätig werden sollen
- ICT-Karte
- Personalaustausch
- Die begehrte Blaue Karte EU
- Voraussetzungen und Neuerungen
- Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
- Das Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“
- Sonderfall Arbeitnehmerüberlassung
- Möglichkeiten und Perspektiven
- Familiennachzug
- Kurzfristige Mobilität
- Daueraufenthalt EU und Niederlassungserlaubnis
- Die kleine Schwester der Blauen Karte:
Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte
- Wer ist Fachkraft?
- Fachkraft mit Studium
- Fachkraft mit Berufsausbildung
- Anerkennung und teilweise Anerkennung
- Anerkennungspatenschaft
- Berufsausbildung und Studium in Deutschland
- Voraussetzungen und Neuerungen
- Arbeiten neben Berufsausbildung oder Studium
- Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen, die keine
Fachkräfte sind
- Beschäftigung bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung
- „Best Friends“
- Westbalkan
- Kurzzeitige Beschäftigung durch tarifgebundene Arbeitgeber
- Vander-Elst-Visum
- Deutsche Vertretungen im Ausland
- Zuständigkeit
- Sonderfall: „Best Friends“
- Ausländerbehörden
- Zuständigkeit
- Einbeziehung weiterer Behörden, insbesondere der Bundesagentur für Arbeit
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
- Vorabzustimmungsverfahren
- Die neue Chancenkarte
- Idee der Chancenkarte
- Voraussetzungen
- Fachkraft
- Punktesystem
- Möglichkeiten und Ausblick
- Aufenthaltstitel für Konzernmitarbeitende, die vorübergehend
in Deutschland tätig werden sollen
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
