Weiterbildung EU-Kraftfahrer nach BKrFQG
Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung für Berufskraftfahrer
Bundestag und Bundesrat haben Anfang Juli 2006 das „Gesetz zur Einführung einer Grund-qualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr" verabschiedet.
Es ist mit Datum vom 14.08.2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und somit in Kraft gesetzt. Mit dem Gesetz und der Verordnung werden die Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG in Deutschland geregelt.
Obligatorische Weiterbildung aller Kraftfahrer
Jeder Berufskraftfahrer muss sich seit neuestem innerhalb von fünf Jahren in fünf Tagesveranstaltungen weiterbilden. Dies ist im neuen Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz veranker…
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung für Berufskraftfahrer
Bundestag und Bundesrat haben Anfang Juli 2006 das „Gesetz zur Einführung einer Grund-qualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr" verabschiedet.
Es ist mit Datum vom 14.08.2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und somit in Kraft gesetzt. Mit dem Gesetz und der Verordnung werden die Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG in Deutschland geregelt.
Obligatorische Weiterbildung aller Kraftfahrer
Jeder Berufskraftfahrer muss sich seit neuestem
innerhalb von fünf Jahren in fünf
Tagesveranstaltungen weiterbilden. Dies ist im neuen
Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz verankert.
Mit dieser Regelung möchte der Gesetzgeber die Sicherheit im
Straßenverkehr erhöhen, ein wirtschaftliches Fahren ermöglichen und
einen gemeinsamen Bildungs- und Ausbildungsstand
innerhalb der EU schaffen.
Die vorgeschriebene Weiterbildung für
Berufskraftfahrer umfasst 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten.
Diese Pflichtstunden sind auf die einzelnen Themenbereiche
aufgeteilt. Jeder Fahrer muss somit den Nachweis erbringen,
dass er fünf Tagesveranstaltungen mit mindestens 7
Unterrichts-stunden pro Tag besucht hat.
Was bedeutet das für Kraftfahrer und Unternehmer?
Bereits tätige Kraftfahrer müssen in den nächsten Jahren
Fortbildungen bei anerkannten Bildungs-trägern absolvieren.
Diese Fortbildungen müssen in der Summe 35 Zeitstunden umfassen und
dürfen in Abschnitte zu mindestens 7 Zeitstunden geteilt werden
(z.B. Samstage 08:00 bis 15:00h). Mit der Bescheinigung der
durchgeführten Weiterbildungen wird dann bei Verlängerung oder
Beantragung des EU-Führerscheins die Ziffer „95" im Feld
12 eingetragen.
Die Lösung
Das BZK bietet schon heute als anerkannter
Bildungsträger diese geforderten Qualifikationen in offenen
Lehrgängen oder in firmeninternen Trainings an.
Als gewerblich tätiger Berufskraftfahrer erfüllen Sie durch den
Besuch unserer anerkannten
Schulungen Ihre gesetzlich vorgeschriebene
Weiterbildungspflicht.
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
