Weiterbildung EU-Kraftfahrer nach BKrFQG

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Beschreibung

Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung für Berufskraftfahrer

Bundestag und Bundesrat haben Anfang Juli 2006 das „Gesetz zur Einführung einer Grund-qualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr" verabschiedet.

Es ist mit Datum vom 14.08.2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und somit in Kraft gesetzt. Mit dem Gesetz und der Verordnung werden die Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG in Deutschland geregelt.

Obligatorische Weiterbildung aller Kraftfahrer

Jeder Berufskraftfahrer muss sich seit neuestem innerhalb von fünf Jahren in fünf Tagesveranstaltungen weiterbilden. Dies ist im neuen Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz veranker…

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Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung für Berufskraftfahrer

Bundestag und Bundesrat haben Anfang Juli 2006 das „Gesetz zur Einführung einer Grund-qualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr" verabschiedet.

Es ist mit Datum vom 14.08.2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und somit in Kraft gesetzt. Mit dem Gesetz und der Verordnung werden die Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG in Deutschland geregelt.

Obligatorische Weiterbildung aller Kraftfahrer

Jeder Berufskraftfahrer muss sich seit neuestem innerhalb von fünf Jahren in fünf Tagesveranstaltungen weiterbilden. Dies ist im neuen Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz verankert.
Mit dieser Regelung möchte der Gesetzgeber die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen, ein wirtschaftliches Fahren ermöglichen und einen gemeinsamen Bildungs- und Ausbildungsstand
innerhalb der EU schaffen.
Die vorgeschriebene Weiterbildung für Berufskraftfahrer umfasst 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten. Diese Pflichtstunden sind auf die einzelnen Themenbereiche aufgeteilt.  Jeder Fahrer muss somit den Nachweis erbringen, dass er fünf Tagesveranstaltungen  mit mindestens 7 Unterrichts-stunden pro Tag besucht hat.

Was bedeutet das für Kraftfahrer und Unternehmer?

Bereits tätige Kraftfahrer müssen in den nächsten Jahren Fortbildungen bei anerkannten Bildungs-trägern absolvieren.
Diese Fortbildungen müssen in der Summe 35 Zeitstunden umfassen und dürfen in Abschnitte zu mindestens 7 Zeitstunden geteilt werden (z.B. Samstage 08:00 bis 15:00h). Mit der Bescheinigung der durchgeführten Weiterbildungen wird dann bei Verlängerung oder Beantragung des EU-Führerscheins die Ziffer „95" im Feld 12 eingetragen.

Die Lösung

Das BZK bietet schon heute als anerkannter Bildungsträger diese geforderten Qualifikationen in offenen Lehrgängen oder in firmeninternen Trainings an.
Als gewerblich tätiger Berufskraftfahrer erfüllen Sie durch den Besuch unserer anerkannten
Schulungen Ihre gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungspflicht.

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