Fortbildungslehrgang zur Auffrischung der Fachkunde gemäß § 54 KrWG, § 9 EfbV und § 5 AbfAEV (Themen: Aktuelles Kreislaufwirtschaftsrecht und Nachweisverfahren)

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Startdatum und Ort

Fortbildungslehrgang zur Auffrischung der Fachkunde gemäß § 54 KrWG, § 9 EfbV und § 5 AbfAEV (Themen: Aktuelles Kreislaufwirtschaftsrecht und Nachweisverfahren)

BEW - Das Bildungszentrum für die Ver- und Entsorgungswirtschaft
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Startdaten und Startorte
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11. Mär 2026 bis 12. Mär 2026
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15. Apr 2026 bis 16. Apr 2026
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12. Mai 2026 bis 13. Mai 2026
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22. Jun 2026 bis 23. Jun 2026
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13. Okt 2026 bis 14. Okt 2026
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3. Nov 2026 bis 4. Nov 2026
Beschreibung

Die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen in zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben müssen alle zwei Jahre (monatsgenau!) einen behördlich anerkannten 2-tägigen Fortbildungs- bzw. Auffrischungslehrgang besuchen. Die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen bei Sammler/-innen, Beförderer/-innen, Händler/-innen und Makler/-innen von gefährlichen Abfällen, sind verpflichtet alle drei Jahre (monatsgenau!) an einem behördlich anerkannten 2-tägigen Fortbildungs- bzw. Auffrischungslehrgang teilzunehmen.

Am 1. Lehrgangstag stellt ein/-e Jurist/-in ausführlich die aktuellen Änderungen und Neuerungen im Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht …

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Die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen in zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben müssen alle zwei Jahre (monatsgenau!) einen behördlich anerkannten 2-tägigen Fortbildungs- bzw. Auffrischungslehrgang besuchen. Die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen bei Sammler/-innen, Beförderer/-innen, Händler/-innen und Makler/-innen von gefährlichen Abfällen, sind verpflichtet alle drei Jahre (monatsgenau!) an einem behördlich anerkannten 2-tägigen Fortbildungs- bzw. Auffrischungslehrgang teilzunehmen.

Am 1. Lehrgangstag stellt ein/-e Jurist/-in ausführlich die aktuellen Änderungen und Neuerungen im Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht sowie im sonstigen relevanten Umweltrecht vor und diskutiert mit den Teilnehmer/-innen die Ansätze zur Praxisumsetzung. Am 2. Lehrgangstag geht es um das Kernthema in den meisten Entsorgungs- und Recyclingbetrieben, die abfallrechtliche Überwachung und Stoffstromkontrolle. Die Einstufung von Abfällen nach der Abfallverzeichnisverordnung, die Durchführung des Entsorgungsnachweis- und Begleitscheinverfahrens sowie die Registerführung werden anhand von Fallbeispielen detailliert besprochen. Gerne greifen die Referenten auch Frage- und Problemstellungen der Teilnehmer/-innen auf und diskutieren mit diesen Lösungsmöglichkeiten.

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