Fortbildungslehrgang zur Auffrischung der Fachkunde gemäß § 54 KrWG, § 9 EfbV und § 5 AbfAEV (Themen: Aktuelles Kreislaufwirtschaftsrecht und Nachweisverfahren) - Online

Dauer
Ausführung
Online
Startdatum und Ort

Fortbildungslehrgang zur Auffrischung der Fachkunde gemäß § 54 KrWG, § 9 EfbV und § 5 AbfAEV (Themen: Aktuelles Kreislaufwirtschaftsrecht und Nachweisverfahren) - Online

BEW - Das Bildungszentrum für die Ver- und Entsorgungswirtschaft
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Startdaten und Startorte
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4. Feb 2026 bis 5. Feb 2026
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18. Feb 2026 bis 19. Feb 2026
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24. Feb 2026 bis 25. Feb 2026
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4. Mär 2026 bis 5. Mär 2026
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18. Mär 2026 bis 19. Mär 2026
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22. Apr 2026 bis 23. Apr 2026
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8. Sep 2026 bis 9. Sep 2026
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17. Nov 2026 bis 18. Nov 2026
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15. Dez 2026 bis 16. Dez 2026
Beschreibung

Die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen in zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben müssen alle zwei Jahre (monatsgenau!) einen behördlich anerkannten 2-tägigen Fortbildungs- bzw. Auffrischungslehrgang besuchen. Die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen bei Sammler/-innen, Beförderer/-innen, Händler/-innen und Makler/-innen von gefährlichen Abfällen, sind verpflichtet alle drei Jahre (monatsgenau!) an einem behördlich anerkannten 2-tägigen Fortbildungs- bzw. Auffrischungslehrgang teilzunehmen.

Am 1. Lehrgangstag stellt ein/-e Jurist/-in ausführlich die aktuellen Änderungen und Neuerungen im Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht …

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Frequently asked questions

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Die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen in zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben müssen alle zwei Jahre (monatsgenau!) einen behördlich anerkannten 2-tägigen Fortbildungs- bzw. Auffrischungslehrgang besuchen. Die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen bei Sammler/-innen, Beförderer/-innen, Händler/-innen und Makler/-innen von gefährlichen Abfällen, sind verpflichtet alle drei Jahre (monatsgenau!) an einem behördlich anerkannten 2-tägigen Fortbildungs- bzw. Auffrischungslehrgang teilzunehmen.

Am 1. Lehrgangstag stellt ein/-e Jurist/-in ausführlich die aktuellen Änderungen und Neuerungen im Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht sowie im sonstigen relevanten Umweltrecht vor und diskutiert mit den Teilnehmer/-innen die Ansätze zur Praxisumsetzung. Am 2. Lehrgangstag geht es um das Kernthema in den meisten Entsorgungs- und Recyclingbetrieben, die abfallrechtliche Überwachung und Stoffstromkontrolle. Die Einstufung von Abfällen nach der Abfallverzeichnisverordnung, die Durchführung des Entsorgungsnachweis- und Begleitscheinverfahrens sowie die Registerführung werden anhand von Fallbeispielen detailliert besprochen. Gerne greifen die Referenten auch Frage- und Problemstellungen der Teilnehmer/-innen auf und diskutieren mit diesen Lösungsmöglichkeiten.

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