Fortbildungslehrgang zur Auffrischung der Fachkunde gemäß § 54 KrWG, § 9 EfbV und § 5 AbfAEV (Themen: Aktuelles Kreislaufwirtschaftsrecht und Nachweisverfahren) - Online
computer Online: Online 4. Feb 2026 bis 5. Feb 2026 |
computer Online: Online 18. Feb 2026 bis 19. Feb 2026 |
computer Online: Online 24. Feb 2026 bis 25. Feb 2026 |
computer Online: Online 4. Mär 2026 bis 5. Mär 2026 |
computer Online: Online 18. Mär 2026 bis 19. Mär 2026 |
computer Online: Online 22. Apr 2026 bis 23. Apr 2026 |
computer Online: Online 8. Sep 2026 bis 9. Sep 2026 |
computer Online: Online 17. Nov 2026 bis 18. Nov 2026 |
computer Online: Online 15. Dez 2026 bis 16. Dez 2026 |
Die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen in zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben müssen alle zwei Jahre (monatsgenau!) einen behördlich anerkannten 2-tägigen Fortbildungs- bzw. Auffrischungslehrgang besuchen. Die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen bei Sammler/-innen, Beförderer/-innen, Händler/-innen und Makler/-innen von gefährlichen Abfällen, sind verpflichtet alle drei Jahre (monatsgenau!) an einem behördlich anerkannten 2-tägigen Fortbildungs- bzw. Auffrischungslehrgang teilzunehmen.
Am 1. Lehrgangstag stellt ein/-e Jurist/-in ausführlich die aktuellen Änderungen und Neuerungen im Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht …
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
Die für die Leitung und Beaufsichtigung
verantwortlichen Personen in zertifizierten
Entsorgungsfachbetrieben müssen alle zwei Jahre (monatsgenau!)
einen behördlich anerkannten 2-tägigen Fortbildungs- bzw.
Auffrischungslehrgang besuchen. Die für die Leitung und
Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen bei
Sammler/-innen, Beförderer/-innen, Händler/-innen und Makler/-innen
von gefährlichen Abfällen, sind verpflichtet alle drei Jahre
(monatsgenau!) an einem behördlich anerkannten 2-tägigen
Fortbildungs- bzw. Auffrischungslehrgang teilzunehmen.
Am 1. Lehrgangstag stellt ein/-e Jurist/-in ausführlich die
aktuellen Änderungen und Neuerungen im Kreislaufwirtschafts- und
Abfallrecht sowie im sonstigen relevanten Umweltrecht vor und
diskutiert mit den Teilnehmer/-innen die Ansätze zur
Praxisumsetzung. Am 2. Lehrgangstag geht es um das Kernthema in den
meisten Entsorgungs- und Recyclingbetrieben, die abfallrechtliche
Überwachung und Stoffstromkontrolle. Die Einstufung von Abfällen
nach der Abfallverzeichnisverordnung, die Durchführung des
Entsorgungsnachweis- und Begleitscheinverfahrens sowie die
Registerführung werden anhand von Fallbeispielen detailliert
besprochen. Gerne greifen die Referenten auch Frage- und
Problemstellungen der Teilnehmer/-innen auf und diskutieren mit
diesen Lösungsmöglichkeiten.
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