ATLAS-Export Update

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Beschreibung

ATLAS-Export Update

Bestandsaufnahme, Rück- und Ausblick auf kommende Änderungen und neue ATLAS-Releases

Die flächendeckende Anwendung des Automatisierten Tarif- und Lokalen Zollabwicklungssystems (ATLAS) ist bei der Ausfuhr seit Jahren vollzogen. Der Großteil der Unternehmen nutzt hierzu eine spezielle ATLAS-zertifizierte Software. Viele Ausführer arbeiten mit der Internetausfuhranmeldung Plus oder realisieren die elektronischen Meldungen über Dienstleister, wie z. B. Spediteure oder Deklaranten. Mit ATLAS-Ausfuhr können die Chancen genutzt werden, die das System und das Zollrecht bieten.

Insbesondere die sich aus der Bewilligung ergebenden Auflagen und Wartezeiten für „Vereinfachte Verf…

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ATLAS-Export Update

Bestandsaufnahme, Rück- und Ausblick auf kommende Änderungen und neue ATLAS-Releases

Die flächendeckende Anwendung des Automatisierten Tarif- und Lokalen Zollabwicklungssystems (ATLAS) ist bei der Ausfuhr seit Jahren vollzogen. Der Großteil der Unternehmen nutzt hierzu eine spezielle ATLAS-zertifizierte Software. Viele Ausführer arbeiten mit der Internetausfuhranmeldung Plus oder realisieren die elektronischen Meldungen über Dienstleister, wie z. B. Spediteure oder Deklaranten. Mit ATLAS-Ausfuhr können die Chancen genutzt werden, die das System und das Zollrecht bieten.

Insbesondere die sich aus der Bewilligung ergebenden Auflagen und Wartezeiten für „Vereinfachte Verfahren bei der Ausfuhr“ bereiten Probleme und sorgen für Verwirrung. Exporteure müssen sich mit den Anforderungen des Follow-up-Verfahrens auseinandersetzen. Und sie müssen den Umgang mit offenen Ausfuhranmeldungen betriebsintern regeln, um mögliche Bußgeldverfahren zu vermeiden. Neben der richtigen, gesetzeskonformen Bestimmung des Ausführers nach dem UZK bereitet insbesondere die Anmeldung von Unterlagencodierungen bzw. von sog. Negativcodierungen nach dem EZT große Probleme.

Die Haftung für Verstöße bei Meldungen, inhaltlichen Fehlern und gegen Auflagen darf nicht ignoriert werden. EU-Verordnungen, die neue Prüfungen und Unterlagencodierungen festsetzen, führen zu Änderungen in den Anmeldeprozessen der Unternehmen. Die interne Organisation muss entsprechend abgestimmt und der ATLAS-Verantwortliche gut positioniert sein.

Ihr Nutzen

Im Seminar erhalten Sie einen Überblick über die bestehenden Probleme der Ausfuhrabwicklung mittels ATLAS-Ausfuhr unter Berücksichtigung der Rechtslage nach dem Unionszollkodex. Sie lernen, Lösungen für diese zu erarbeiten. 

Seminarschwerpunkte

  • Überblick über ATLAS-Ausfuhr (Online-Abschreibung, Verfahrensübergänge, Wartezeiten beim Vereinfachten Verfahren, Ausfuhr, Anforderungen an die Warenaufstellung)
  • Nachforschungsersuchen (Follow-up) von Ausfuhrvorgängen, Alternativnachweise sowie umsatzsteuerrechtliche Regelungen
  • Unterlagencodierungen für ATLAS (z. B. Y901/X002 oder 3LNA) sowie VuB-Codierungen (CITES/Kulturgüter/Ozon-VO etc.) und EZT-online; Änderungen durch das neue AWG
  • Wartezeiten an der Ausgangszollstelle
  • Passive Veredelung (Veredelungsschein, INF 2) inkl. Abwicklung von Reparatursendungen mit ATLAS-Ausfuhr
  • 1-stufiges Ausfuhrverfahren/nachträgliche Ausfuhranmeldung/Wegfall des Endverwenders
  • Die Beteiligtenkonstellationen (Ausführer, Anmelder, Subunternehmer, Vertreter)
  • Neubewertung von Bewilligungen nach dem UZK; Ausblick auf die zentrale Zollabwicklung; einzige mitgliedstaatenübergreifende Bewilligung
  • Ausblick auf neue AES-Releases/Auswirkungen des Unionszollkodex
  • Neue Definition der „Ausfuhrsendung“; mündliche Ausfuhranmeldung

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich zum einen an „ATLAS-Nutzer“, die sich einen Überblick über die komplexe ATLAS-Thematik verschaffen wollen, aber auch an Unternehmen, die sich im Rahmen der Exportabwicklung von einem Dienstleister vertreten lassen.

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