Absturzsicherung - PSAgA: DGUV Regel 112-198 Height Safety 1
Startdaten und Startorte
Beschreibung
Ziel des Kurses ist es, dem Teilnehmer umfassende Kenntnisse zur Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) in verschiedenen Arbeitssituationen zu vermitteln. Im Anschluss an die Schulung sollen die Teilnehmer in der Lage sein, Gefahren beim Arbeiten in der Höhe richtig einzuschätzen, die PSAgA bestimmungsgemäß zu verwenden sowie die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen umzusetzen. Sie können eine einfache Überprüfung von PSAgA vornehmen (Benutzerprüfung) und wissen um die Notwendigkeit von Aufzeichnungen, Nachverfolgbarkeit und ordnungsgemäßer Entsorgung von Ausrüstung.
Nach erfolgreichem Abschluss der Schulung verfügen die Teilnehmer über die theoretischen und pr…
Frequently asked questions
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Ziel des Kurses ist es, dem Teilnehmer umfassende Kenntnisse zur Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) in verschiedenen Arbeitssituationen zu vermitteln. Im Anschluss an die Schulung sollen die Teilnehmer in der Lage sein, Gefahren beim Arbeiten in der Höhe richtig einzuschätzen, die PSAgA bestimmungsgemäß zu verwenden sowie die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen umzusetzen. Sie können eine einfache Überprüfung von PSAgA vornehmen (Benutzerprüfung) und wissen um die Notwendigkeit von Aufzeichnungen, Nachverfolgbarkeit und ordnungsgemäßer Entsorgung von Ausrüstung.
Nach erfolgreichem Abschluss der Schulung verfügen die Teilnehmer über die theoretischen und praktischen Kenntnisse zur sicheren Verwendung verschiedener Absturzsicherungs-, Arbeitsplatzpositionierungs- und Rückhaltesysteme. Ein wichtiger Bestandteil dieses Kurses ist die praktische Anwendung. Die Teilnehmer verbringen viel Zeit damit, Klettertechniken unter Verwendung von temporären Sicherungssystemen sowie installierten und stationären Anschlagpunkten zu üben. Bestandteil der Schulung ist auch die Demonstration einer möglichen Rettungstechnik.
Voraussetzungen
Die Teilnehmer müssen mindestens 18 Jahre alt sein und über eine gesundheitliche Eignung verfügen, um im vollen Umfang an der Schulung teilnehmen zu können.
Teilnehmerkreis
Der Kurs richtet sich an Teilnehmer, die folgende Aufgaben haben:
- Höhenzugänge und -arbeiten auch in ungeschützten Bereichen
- Verwendung von mobilen und festen (zertifizierten) Anschlagpunkten
- Vertikale und horizontale Bewegung in der Höhe, wobei jederzeit die Verbindung zu einem Anschlagpunkt gewährleistet sein muss
- Verwendung von Ausrüstung zur Arbeitsplatzpositionierung in der Höhe (keine Seilzugangstechnik!)
- Wenn der Teilnehmer in eine Situation geraten könnte, in der eine in der Höhe befindliche Person gerettet werden müsste, ist der Kurs “Grundlagen und sichere Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz - Level 2” erforderlich
Kursziele und -inhalte
- Aktuelle nationale Gesetzgebung zu Höhenarbeiten
- Gefahren bei Höhenarbeiten
- Bewertung von Gefahren und Umsetzung wirksamer Schutzmaßnahmen
- Anpassen von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz, deren Eigenschaften und Einschränkungen
- Inspektion der PSAgA vor dem Einsatz, Lagerung, Pflege und Außerbetriebnahme der PSAgA bei festgestellten Schäden
- Rückhalte-, Positionierungs- und Absturzsicherungssysteme
- Auswahl und Prüfung (Benutzerprüfung) von Anschlagpunkten
- Praktisches Klettern auf Leitern mithilfe fest installierter vertikaler Auffangsysteme
- Praktisches Klettern auf Leitern mithilfe von Y-Verbindungsmitteln
- Verwendung von Höhensicherungsgeräten
- Verwendung von temporären, vertikalen und horizontalen Absturzsicherungssystemen
- Hängetrauma - richtiges Verhalten bei Verdacht auf ein Hängetrauma sowie Maßnahmen zu dessen Vermeidung
- Planung und Maßnahmen bei Notfällen
- Demonstration von Rettungstechniken
Zertifizierung
Die erfolgreichen Teilnehmer erhalten ein 1 Jahr lang gültiges Zertifikat.
Standards
DGUV Regel 112-198 Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz.
Grundlage der Schulungen sind außerdem die jeweils für den Arbeitsbereich geltenden Regeln, Vorschriften und Informationen der Berufsgenossenschaften und anderer Institutionen in aktueller Fassung.
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