Befähigte Person (bP) zur Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln
LVQ Weiterbildung und Beratung GmbH bietet seine Kurse in den folgenden Regionen an: Augsburg, Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Braunschweig, Bremen, Chemnitz, Darmstadt, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Erfurt, Essen, Frankfurt am Main, Frankfurt an der Oder, Hamburg, Heidelberg, Karlsruhe, Kassel, Kiel, Knittlingen, Köln, Leipzig, Magdeburg, Mannheim, Mecklenburg-Vorpommern, München, Münster, Neubrandenburg, Nürnberg, Potsdam, Regensburg, Rostock, Saarbrücken, Schwerin, Stralsund, Stuttgart, Trier, Ulm, Wiesbaden, Wuppertal, Würzburg
Die LVQ Business Akademie ist spezialisiert auf die Vermittlung fachspezifischer Themen und anerkannter Abschlüsse aus dem gesetzlich geregelten Bereich. Unser Angebot umfasst Seminare, Praxisworkshops, Aufstiegsfortbildungen, Qualifizierungen und individuelle Inhouse-Schulungen. Es richtet sich an Berufstätige, Studierende und Unternehmen.
Unsere Kernkompetenz liegt in den Bereichen:
- Integrierte Managementsysteme (Qualitätsmanagement, Umweltmanagement, Arbeitssicherheit),
- Beauftragtenwesen und Sachkundenachweise,
- Aufstiegsfortbildungen der IHK,
- Organisations- und Führungsthemen ( z.B. BWL, Projektmanagement, Social Media, Datenschutz, Technik für Kaufleute).
Wir passen unser Weiterbildungsangebot regelmäßig an den Bedarf unserer Kunden und an aktuelle Themen der Wirtschaft und Industrie an. Ergänzend zu den Leistungen der LVQ Unternehmensberatung bieten wir zudem unternehmensspezifische Schulungen und Coachings an.
Laut Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung ist der Geschäftsführer und verantwortliche Unternehmer dazu verpflichtet, nur ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (Arbeitsmittel) einzusetzen, von denen keine elektrische Gefährdung ausgeht. Sofern Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 auch als Prüfungen im Sinne von § 14 BetrSichV (gilt für Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, die Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen u.a.) gelten sollen, muss die Elektrofachkraft / elektrotechnisch unterwiesene Person auch als befähigte Person beauftragt sein. Als befähigte Person kann der Arbeitgeber jede Person, die die Anforderungen von § 2 Abs.6 BetrS…
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
Die LVQ Business Akademie ist spezialisiert auf die Vermittlung fachspezifischer Themen und anerkannter Abschlüsse aus dem gesetzlich geregelten Bereich. Unser Angebot umfasst Seminare, Praxisworkshops, Aufstiegsfortbildungen, Qualifizierungen und individuelle Inhouse-Schulungen. Es richtet sich an Berufstätige, Studierende und Unternehmen.
Unsere Kernkompetenz liegt in den Bereichen:
- Integrierte Managementsysteme (Qualitätsmanagement, Umweltmanagement, Arbeitssicherheit),
- Beauftragtenwesen und Sachkundenachweise,
- Aufstiegsfortbildungen der IHK,
- Organisations- und Führungsthemen ( z.B. BWL, Projektmanagement, Social Media, Datenschutz, Technik für Kaufleute).
Wir passen unser Weiterbildungsangebot regelmäßig an den Bedarf unserer Kunden und an aktuelle Themen der Wirtschaft und Industrie an. Ergänzend zu den Leistungen der LVQ Unternehmensberatung bieten wir zudem unternehmensspezifische Schulungen und Coachings an.
Laut Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung ist der Geschäftsführer und verantwortliche Unternehmer dazu verpflichtet, nur ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (Arbeitsmittel) einzusetzen, von denen keine elektrische Gefährdung ausgeht. Sofern Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 auch als Prüfungen im Sinne von § 14 BetrSichV (gilt für Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, die Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen u.a.) gelten sollen, muss die Elektrofachkraft / elektrotechnisch unterwiesene Person auch als befähigte Person beauftragt sein. Als befähigte Person kann der Arbeitgeber jede Person, die die Anforderungen von § 2 Abs.6 BetrSichV erfüllt, beauftragen. Konkretisiert wird dies in der TRBS 1203 "Befähigte Personen".
Zwingende Voraussetzungen
Mindestens Facharbeiterabschluss im Elektrohandwerk; ein Jahr praktische Erfahrung mit zu prüfenden Arbeits- bzw. Betriebsmitteln; Nachweis als "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten"; Mindestalter 18 Jahre; Kenntnisse über Aufbau und Funktion der zu prüfenden Arbeits- bzw. Betriebsmitteln; Zeitnahe berufliche Tätigkeit gem. TRBS 1203; EuP und EFffT können am Lehrgang teilnehmen dürfen allerdings nur im Prüfteam unter Leitung einer befähigten Person im Sinne der TRBS 1203 tätig werden.
Schulungsort Mülheim an der Ruhr oder als INHOUSE Schulung in Ihrem Unternehmen.
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
