Ausübung einer Nebentätigkeit - Rechtslage für Polizeivollzugsbeamte

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Beschreibung

Die Ausübung einer Nebentätigkeit im Beamtenverhältnis ist vom Grundsatz her zulässig, was sich aus dem verfassungsrechtlich garantierten Recht auf „freie Entfaltung der Persönlichkeit“ und der „Berufsfreiheit“ ergibt. Nebentätigkeiten der Beamten können im Interesse der Funktionsfähigkeit des Polizeidienstes untersagt bzw. eingeschränkt werden.

Beamtenrechtlich ist die Ausübung einer Nebentätigkeit in jedem Einzelfall anzeigepflichtig. Das Nebentätigkeitsrecht unterscheidet zwischen genehmigungs- und nicht genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten und sieht in speziellen Fällen eine Abführungspflicht vor.

Damit ist der Ausübung einer Nebentätigkeit Grenzen gesetzt. Bei Nichtbeachtung der r…

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Die Ausübung einer Nebentätigkeit im Beamtenverhältnis ist vom Grundsatz her zulässig, was sich aus dem verfassungsrechtlich garantierten Recht auf „freie Entfaltung der Persönlichkeit“ und der „Berufsfreiheit“ ergibt. Nebentätigkeiten der Beamten können im Interesse der Funktionsfähigkeit des Polizeidienstes untersagt bzw. eingeschränkt werden.

Beamtenrechtlich ist die Ausübung einer Nebentätigkeit in jedem Einzelfall anzeigepflichtig. Das Nebentätigkeitsrecht unterscheidet zwischen genehmigungs- und nicht genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten und sieht in speziellen Fällen eine Abführungspflicht vor.

Damit ist der Ausübung einer Nebentätigkeit Grenzen gesetzt. Bei Nichtbeachtung der rechtlichen Vorgaben liegt eine beamtenrechtliche Pflichtverletzung vor, die z. B. beamtenrechtliche Maßnahmen (u. a. Ermahnung, Zurechtweisung, Versetzung oder Umsetzung) bzw. bei einem Dienstvergehen auch eine Disziplinarmaßnahme bis zur Entfernung aus dem Dienst zur Folge haben kann.

Die Fortbildung richtet sich an Mitarbeiter/innen, die Entscheidungen im Nebentätigkeitsrecht treffen.

Es besteht die Möglichkeit im Forum, Fragen zu stellen, um bei angezeigten Nebentätigkeiten / verschwiegenen Nebentätigkeiten rechtlich fundiert unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung entscheiden zu können.

Achtung: Teilnehmerinnen und Teilnehmer können uns vorab per Post oder E-Mail unter der Adresse Heidi.Pauls@ifV.de Fragen, Sachverhalte usw. zusenden, auf die sie in der Veranstaltung vom Referenten eine Antwort wünschen.


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