Zur Prüfung befähigte Person von Kälteanlagen nach BetrSichV
Startdaten und Startorte
Beschreibung
In der 2-tägigen Ausbildung werden Mitarbeitende zu befähigten Personen qualifiziert, um Kälteanlagen prüfen und beurteilen zu können.
Das Seminar vermittelt einen Überblick über die gesetzlichen Vorschriften für den Bau und Betrieb von Kälteanlagen.
Erforderlich für die Teilnahme ist eine technische Vorausbildung bzw. ein längerer Einsatz im technischen Bereich.
Zum Thema
Kälteanlagen sind überwachungsbedürftige Druckanlagen. Arbeitgebende müssen sie daher durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) oder durch eine Zur Prüfung befähigte Person (n. Anh. 2 Abschn. 4 Nr. 3 BetrSichV) prüfen lassen.
Zudem schreibt die BetrSichV seit 01.06.2015 wiederkehrende Prüfungen an Kälteanlagen vor. …

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In der 2-tägigen Ausbildung werden Mitarbeitende zu befähigten
Personen qualifiziert, um Kälteanlagen prüfen und beurteilen zu
können.
Das Seminar vermittelt einen Überblick über die gesetzlichen
Vorschriften für den Bau und Betrieb von Kälteanlagen.
Erforderlich für die Teilnahme ist eine technische Vorausbildung
bzw. ein längerer Einsatz im technischen Bereich.
Zum Thema
Kälteanlagen sind überwachungsbedürftige Druckanlagen. Arbeitgebende müssen sie daher durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) oder durch eine Zur Prüfung befähigte Person (n. Anh. 2 Abschn. 4 Nr. 3 BetrSichV) prüfen lassen.
Zudem schreibt die BetrSichV seit 01.06.2015 wiederkehrende Prüfungen an Kälteanlagen vor. Jede Betreiberfirma von Kälteanlagen ist daher verpflichtet, diese regelmäßig sachkundig zu prüfen. Die (neue) Betriebssicherheitsverordnung wiederum verpflichtet jeden Arbeitgebenden, durch eine Gefährdungsbeurteilung die Prüfungen (Art, Umfang, Prüffrist und Qualifikation des Prüfers) selbst festzulegen und durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.
Teilnehmerkreis
Betriebliche Führungskräfte, (angehende) zur Prüfung befähigte Personen, Mitarbeitende, die Wartungs-, Instandhaltungs-, Kontroll- oder Prüfarbeiten an Kälteanlagen durchführen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Mechatroniker/-innen für Kältetechnik, Kälteanlagenbauende, Kälteanlagentechniker/-innen, Servicetechniker/-innen Kältetechnik, Mitarbeitende, die Kälteanlagen installieren.
Die in der TRBS 1203 genannten Anforderungen bzgl. Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit (Ziffer 2.2 bis 2.4) setzen wir voraus.
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