Zur Prüfung befähigte Person von Kälteanlagen nach BetrSichV

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Zur Prüfung befähigte Person von Kälteanlagen nach BetrSichV

Haus der Technik e. V.
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Startdaten und Startorte

placeEssen
13. Mär 2025 bis 14. Mär 2025
placeEssen
4. Dez 2025 bis 5. Dez 2025
placeEssen
24. Mär 2026 bis 25. Mär 2026
placeEssen
26. Nov 2026 bis 27. Nov 2026

Beschreibung

In der 2-tägigen Ausbildung werden Mitarbeitende zu befähigten Personen qualifiziert, um Kälteanlagen prüfen und beurteilen zu können.
Das Seminar vermittelt einen Überblick über die gesetzlichen Vorschriften für den Bau und Betrieb von Kälteanlagen.
Erforderlich für die Teilnahme ist eine technische Vorausbildung bzw. ein längerer Einsatz im technischen Bereich. 

Zum Thema

Kälteanlagen sind überwachungsbedürftige Druckanlagen. Arbeitgebende müssen sie daher durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) oder durch eine Zur Prüfung befähigte Person (n. Anh. 2 Abschn. 4 Nr. 3 BetrSichV) prüfen lassen.

Zudem schreibt die BetrSichV seit 01.06.2015 wiederkehrende Prüfungen an Kälteanlagen vor. …

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In der 2-tägigen Ausbildung werden Mitarbeitende zu befähigten Personen qualifiziert, um Kälteanlagen prüfen und beurteilen zu können.
Das Seminar vermittelt einen Überblick über die gesetzlichen Vorschriften für den Bau und Betrieb von Kälteanlagen.
Erforderlich für die Teilnahme ist eine technische Vorausbildung bzw. ein längerer Einsatz im technischen Bereich. 

Zum Thema

Kälteanlagen sind überwachungsbedürftige Druckanlagen. Arbeitgebende müssen sie daher durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) oder durch eine Zur Prüfung befähigte Person (n. Anh. 2 Abschn. 4 Nr. 3 BetrSichV) prüfen lassen.

Zudem schreibt die BetrSichV seit 01.06.2015 wiederkehrende Prüfungen an Kälteanlagen vor. Jede Betreiberfirma von Kälteanlagen ist daher verpflichtet, diese regelmäßig sachkundig zu prüfen. Die (neue) Betriebssicherheitsverordnung wiederum verpflichtet jeden Arbeitgebenden, durch eine Gefährdungsbeurteilung die Prüfungen (Art, Umfang, Prüffrist und Qualifikation des Prüfers) selbst festzulegen und durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. 

Teilnehmerkreis

Betriebliche Führungskräfte, (angehende) zur Prüfung befähigte Personen, Mitarbeitende, die Wartungs-, Instandhaltungs-, Kontroll- oder Prüfarbeiten an Kälteanlagen durchführen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Mechatroniker/-innen für Kältetechnik, Kälteanlagenbauende, Kälteanlagentechniker/-innen, Servicetechniker/-innen Kältetechnik, Mitarbeitende, die Kälteanlagen installieren.

Die in der TRBS 1203 genannten Anforderungen bzgl. Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit (Ziffer 2.2 bis 2.4) setzen wir voraus. 

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