EuP - Die elektrotechnisch unterwiesene Person
Startdaten und Startorte
Beschreibung
Nichtelektriker, die einfache elektrotechnische Arbeiten unter Anleitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft durchführen sollen, benötigen eine elektrotechnische Unterweisung, um zur elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) bestellt zu werden.
Diese Personen lernen als zukünftige EuP im Seminar (der Schulung) welche Aufgaben Sie übernehmen können, z. B.
- Reinigen elektrischer Anlagen, elektrischer Betriebsstätten oder abgeschlossener elektrischer Betriebsstätten
- Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender aktiver Teile
- Feststellung der Spannungsfreiheit
- Betätigen von Stellgliedern in der Nähe unter Spannung stehender aktiver Teile, die für die Sicherheit oder Funktion einer elektrischen…
Frequently asked questions
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Nichtelektriker, die einfache elektrotechnische Arbeiten unter
Anleitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft durchführen sollen,
benötigen eine elektrotechnische Unterweisung, um zur
elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP)
bestellt zu werden.
Diese Personen lernen als zukünftige EuP im Seminar (der
Schulung) welche Aufgaben Sie übernehmen können, z. B.
- Reinigen elektrischer Anlagen, elektrischer Betriebsstätten oder abgeschlossener elektrischer Betriebsstätten
- Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender aktiver Teile
- Feststellung der Spannungsfreiheit
- Betätigen von Stellgliedern in der Nähe unter Spannung stehender aktiver Teile, die für die Sicherheit oder Funktion einer elektrischen Anlage oder eines elektrischen Betriebsmittels erforderlich sind
Das Seminar vermittelt die theoretischen Voraussetzungen gemäß DIN VDE 1000-10. Zusätzlich zum Seminarbesuch ist eine Einweisung vor Ort und die innerbetriebliche Bestellung durch den Fachvorgesetzten zwingend erforderlich. Dazu zählt auch die Belehrung über Schutzmaßnahmen. Alle notwendigen Kenntnisse werden im Seminar vermittelt.
Eine Elektrofachkraft (EFK) trägt Fachverantwortung. Sie muss mögliche Gefahren erkennen und die ihr übertragenen Arbeiten eigenverantwortlich beurteilen. Dies bedeutet keine permanente Anwesenheitspflicht für die Aufsichtführende Elektrofachkraft (EFK). Es muss aber eindeutige Arbeitsanweisungen geben und die Gefährdungen müssen definiert werden.
Aber die EFK muss ggü. den elektrotechnisch unterwiesenen Personen Kontrollpflichten erfüllen, damit z.B. bei einem Unfall nachgewiesen werden kann, dass die EuP die gegebenen Anweisungen (Aufgaben) regelmäßig befolgt hat. Das Seminar (Schulung) vermittelt die theoretischen Voraussetzungen gemäß der Vorschriften DIN VDE 1000-10. Es dient dem Fachkundenachweis nach DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0105. Eine Jahresunterweisung wird empfohlen.
Zum Thema
Oftmals müssen Eingriffe oder Schalthandlungen an elektrischen
Anlagen von elektrotechnischen Laien vorgenommen werden, was
besondere Schutzmaßnahmen und Regelungen erfordert.
Nach ArbSchG, BetrSichV und DGUV V1 (Vorschriften) ist jeder
Unternehmer verpflichtet, seine Mitarbeiter in den Gefahren ihrer
Tätigkeiten und den Maßnahmen zur Gefahrenabwendung zu
unterweisen. Diese Verantwortung erstreckt sich insbesondere auf
die Unterweisung elektrotechnischer Laien und erforderlichenfalls
auf das Einweisen sowie das Unterrichten elektrotechnisch
unterwiesener Personen zu sicherheitsgerechtem
Verhalten.
Personal muss heute möglichst flexibel einsetzbar sein. So
stehen die Verantwortlichen in den Unternehmen häufig vor der
Entscheidung, elektrotechnische Arbeiten von Mitarbeitern ohne
elektrotechnische Ausbildung durchführen zu lassen. Dies ist aber
nur sehr begrenzt möglich.
Diese Mitarbeiter müssen dann dafür geschult und unterwiesen
werden. Nur so kann ein Mindestmaß an Arbeitssicherheit
sichergestellt werden. Die BG ETEM fordert in der
Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
eine Ausbildung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person
(EuP).
Elektrotechnisch unterwiesene Personen können unter Leitung und
Aufsicht einer Elektrofachkraft Arbeiten an elektrotechnischen
Anlagen, Betriebsmitteln und Installationen durchführen. Eine
Prüfung oder eine über das Seminar hinausgehende Qualifikation ist
nicht notwendig. Dieses Seminar (der Lehrgang) dient dem
Fachkundenachweis.
Teilnehmerkreis
Techniker und Servicepersonal (auch Nichtelektrotechniker) ohne elektrotechnische Ausbildung/Qualifikation, die sich in elektrischen Betriebsbereichen oder -räumen aufhalten müssen.
- Hausmeister
- Haus-, Betriebs- und Servicetechniker
- Schlosser
- Einrichter
- Anlagenfahrer
- Maschinenbediener
- Werkzeugmacher
- Mechaniker
- Sicherheitsbeauftragte sowie Facharbeiter kommunaler Betriebe mit fachübergreifenden Aufgaben
- TÜV Mitarbeiter
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