Erst- und Wiederholungsprüfung elektrischer Anlagen (Messpraktikum)
Im Seminar werden Sie über rechtlichen Grundlagen und die Voraussetzungen der prüfenden Personen für die Prüfung von elektrischen Anlagen, elektrischen Ausrüstung von Maschinen, ortsfester und ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel informiert. Es erfolgen Prüfschritte der Erst- und Wiederholungsprüfungen anhand der normativen Vorgaben leicht verständlich erklärt und durch praktische Vorführungen des Referenten erläutert. Ferner wird das Thema der geeigneten Dokumentation der durchgeführten Prüfungen beleuchtet. Durch die Wissensvermittlung der aktuellen Vorschriften- und Normenlage und das vermittelte Know-how der praktischen Durchführung der Messungen erlangen Sie die notwendige Fac…

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Im Seminar werden Sie über rechtlichen Grundlagen und die Voraussetzungen der prüfenden Personen für die Prüfung von elektrischen Anlagen, elektrischen Ausrüstung von Maschinen, ortsfester und ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel informiert. Es erfolgen Prüfschritte der Erst- und Wiederholungsprüfungen anhand der normativen Vorgaben leicht verständlich erklärt und durch praktische Vorführungen des Referenten erläutert. Ferner wird das Thema der geeigneten Dokumentation der durchgeführten Prüfungen beleuchtet. Durch die Wissensvermittlung der aktuellen Vorschriften- und Normenlage und das vermittelte Know-how der praktischen Durchführung der Messungen erlangen Sie die notwendige Fachkunde als Elektrofachkraft für die Durchführung von Prüfungen nach DGUV V 3 bzw. 4 und nach Betriebssicherheitsverordnung.
Zum Thema
Als Verantwortlicher für die Organisation der Durchführung der Prüfungen spricht die Berufsgenossenschaft in der DGUV V3 bzw. V4 den Unternehmer und die Betriebssicherheitsverordnung den Arbeitsgeber an. Um die elektrische Sicherheit der elektrischen Anlage, der elektrischen Ausrüstung von Maschinen und der ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmittel zu gewährleisten, müssen diese durch 'zur Durchführung von Prüfungen befähigte Elektrofachkräfte' bzw. durch eine 'zur Prüfung befähigten Person' geprüft werden. Da der Unternehmer bzw. Arbeitgeber in der Regel keine Elektrofachkraft oder 'zur prüfende Person' ist muss er diese ihm obliegende Aufgabe an seine Elektrofachkräfte bzw. an zur Prüfung befähigte Personen delegieren oder hier einen Elektrofachbetrieb mit der Durchführung der Prüfung beauftragen.
Teilnehmerkreis
- Elektrofachkräfte, die Prüfungen von elektrischen Anlagen und ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmitten durchführen sollen (Voraussetzung nach DGUV V 3 bzw. 4 § 2 (3) sind zu beachten)
- Betreiber von elektrischen Anlagen
- Zur Prüfung befähigte Personen, die Prüfungen von und ortsveränderlichen Betriebsmitten oder Maschinen mit elektrischer Ausrüstung durchführen sollen (Voraussetzungen nach TRBS 1203 Abs. 3.1 sind zu beachten)
- Elektrofachkräfte, zur Prüfung befähigte Personen, die als Fachkundeerhalt das Seminar besuchen
- Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten, die als Fachkundeerhalt die Prüfung von elektrischen Anlagen, ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmitten, Maschinen mit elektrischer Ausrüstung durchführen sollen (Voraussetzungen nach DGUV Grundsatz 303-001 sind zu beachten)
- Verantwortliche Elektrofachkräfte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die Prüftätigkeiten überwachen oder sich einen Überblick über die Prüfungen verschaffen wollen.
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
