Internationale Datentransfers
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Beschreibung
Fachseminar
Internationale Datentransfers
Übermittlungen an Drittländer datenschutzkonform gestalten
Der Austausch personenbezogener Daten mit Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern außerhalb des EWR unterliegt seit Inkrafttreten der DS-GVO strengen Regeln. Verschärft wurde die Rechtslage durch das EuGH-Urteil Schrems II. Aufgrund dessen liegt ein besonderes Augenmerk auf der Rechtslage in den USA.
Im Seminar lernen Sie die Voraussetzungen für datenschutzkonforme Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer kennen. Neben vereinfachten Übermittlungen sind Angemessenheitsbeschlüsse und Standardvertragsklauseln (zusätzliche Pflicht: Erstellung eines Data Transfer Impact Assessment) …
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Fachseminar
Internationale Datentransfers
Übermittlungen an Drittländer datenschutzkonform gestalten
Der Austausch personenbezogener Daten mit Verantwortlichen und
Auftragsverarbeitern außerhalb des EWR unterliegt seit
Inkrafttreten der DS-GVO strengen Regeln. Verschärft wurde die
Rechtslage durch das EuGH-Urteil Schrems II. Aufgrund dessen liegt
ein besonderes Augenmerk auf der Rechtslage in den USA.
Im Seminar lernen Sie die Voraussetzungen für datenschutzkonforme
Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer kennen. Neben
vereinfachten Übermittlungen sind Angemessenheitsbeschlüsse und
Standardvertragsklauseln (zusätzliche Pflicht: Erstellung eines
Data Transfer Impact Assessment) zu beachten. Nach dem Seminar sind
Sie durch Kenntnis der wesentlichen rechtlichen Grundlagen in der
Lage, das richtige „Instrument“ für die Übermittlung auszuwählen
und insbesondere die Standardvertragsklauseln anzuwenden. Aufgrund
von vielen Praxisbeispielen stellt die fundierte Einschätzung der
Risiken einer Übermittlung für Sie keine Hürde mehr dar.
Die Schwerpunkte Ihrer Weiterbildung
- Internationalen Datenaustausch datenschutzkonform gestalten
- Rechtliche Grundlagen Art. 44 ff. DS-GVO und Ausnahmeregelungen kennenlernen
- Angemessenheitsbeschlüsse und Standardvertragsklauseln als Möglichkeiten
- Data Transfer Impact Assessment als Bestandteil der Standardvertragsklauseln
- Rechtslage im Hinblick auf die USA nach dem EuGH-Urteil Schrems II
- Zukunftsausblick
Vorzuweisende Fachkunde gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Artikel 37 Abs. 5 DS-GVO – Pflicht zur Weiterbildung
Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung der Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind, gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 37 Abs. 5 DS-GVO. Jedes Unternehmen hat daher nach § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 38 Abs. 2 DS-GVO seinem betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Teilnahme zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.
Inhalte
Rechtliche Grundlagen
- Systematik des KAPITEL V Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen in der DS-GVO
- Ausnahmeregelungen des Art. 49 DS-GVO
- Angemessenheitsbeschlüsse nach Art. 45 DS-GVO als erste Möglichkeit
- Standardvertragsklauseln nach Art. 46 Abs. 2c DS-GVO als zweite Möglichkeit
- Verbindliche interne Datenschutzvorschriften nach Art. 47 DS-GVO als dritte Möglichkeit
Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer
- Erweiterter Anwendungsbereich der Standardvertragsklauseln für vier Fallgestaltungen
- Aufbau der Standardvertragsklauseln
- Optionen und zu ergänzende Bestandteile der Standardvertragsklauseln
- FAQ zu den Standardvertragsklauseln
Rechtslage im Hinblick auf Schrems I und II
- EuGH-Urteile Schrems I und II und Rechtslage in den USA
- Auswirkungen auf Safe Harbour, Privacy Shield und Privacy Shield 2.0?
- Vorgaben des European Data Protection Board (EDPB) im Nachgang zu Schrems II
- Data Protection Impact Assessment
Zukunftsausblick
- Grundsätzliche Einigung zwischen EU und USA auf einen neuen Rechtsrahmen
- Zukünftige Möglichkeiten / Entwicklung im Hinblick auf andere Länder
Ihr Nutzen
- Sie bekommen die rechtlichen Grundlagen vermittelt.
- Sie lernen die Auffassungen der Gerichte und Aufsichtsbehörden kennen.
- Sie lernen, mit den Standardvertragsklauseln und der neuen Pflicht Data Transfer Impact Assessment umzugehen.
Zielgruppe
- Betriebliche Datenschutzbeauftragte
- Datenschutzkoordinatoren/-innen
- Vorstände / Geschäftsführung
- Personalleitung und Mitarbeiter/-innen der Personalabteilung
- Leitung und Mitarbeiter/-innen der Rechtsabteilung
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