Umsatzsteuerbrennpunkte bei jPöR
placeWebinar 23. Nov 2026 |
In den letzten Jahren hat die Umsatzbesteuerung bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) wie Bund, Ländern, Kommunen, Hochschulen und Kirchen deutlich an Bedeutung gewonnen. Insbesondere der durch die Einführung des § 2b UStG angestoßene Systemwechsel hat viele Fragen und Herausforderungen aufgeworfen.
Doch auch abseits dieses Systemwechsels gibt es eine Vielzahl weiterer Aspekte, die es zu beachten gilt. Das Spektrum reicht dabei von den Umsatzsteuerpflichten im Rahmen des Abzugsverfahrens nach § 50a EStG und Sachverhalten mit Auslandsbezug bis hin zu komplexen Themen wie Zuschüssen. Weitere wichtige Themenfelder sind der innergemeinschaftliche Erwerb, die Einführung der E-…
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In den letzten Jahren hat die Umsatzbesteuerung bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) wie Bund, Ländern, Kommunen, Hochschulen und Kirchen deutlich an Bedeutung gewonnen. Insbesondere der durch die Einführung des § 2b UStG angestoßene Systemwechsel hat viele Fragen und Herausforderungen aufgeworfen.
Doch auch abseits dieses Systemwechsels gibt es eine Vielzahl weiterer Aspekte, die es zu beachten gilt. Das Spektrum reicht dabei von den Umsatzsteuerpflichten im Rahmen des Abzugsverfahrens nach § 50a EStG und Sachverhalten mit Auslandsbezug bis hin zu komplexen Themen wie Zuschüssen. Weitere wichtige Themenfelder sind der innergemeinschaftliche Erwerb, die Einführung der E-Rechnung, Organschaftsregelungen, verschiedene Steuerkennzeichen und -sätze, die Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG sowie der Vorsteuerabzug.
Um diese Vielfalt an Themen und deren konkrete Umsetzung in der Praxis bewältigen zu können, müssen klare Strukturen und Prozesse etabliert werden – zum Beispiel durch Arbeitshilfen und Checklisten. So können die beteiligten Stellen die Umsatzsteuer korrekt erfassen, beurteilen und verarbeiten, um am Ende eine rechtskonforme Steuererklärung abzugeben.
Auch zukünftige Entwicklungen, etwa durch das Jahressteuergesetz 2024, sollten im Blick behalten werden. Diese könnten unter anderem Auswirkungen auf Bereiche wie Sportanlagen und Musikschulen haben. Umso wichtiger ist es für Praktikerinnen und Praktiker, mögliche Chancen und Risiken frühzeitig zu erkennen und eine optimale Steuerplanung für ihre Organisationen zu gewährleisten.
In unserem Online-Seminar werden die rechtlichen Grundlagen und die aktuellen Vorgaben der Finanzverwaltung praxisnah und verständlich vermittelt. Mithilfe anschaulicher Übersichten und Prüfschemata bekommen die Teilnehmenden hilfreiche Werkzeuge an die Hand. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem direkten Praxisbezug: Konkrete Handlungsempfehlungen helfen, die theoretischen Inhalte sofort in der Praxis anzuwenden.
- § 2b UStG – Systemwechsel und aktuelle Themen
- Kurze Zusammenfassung
- Überblick über die wichtigsten Regelungen
- Umgang mit der Option und möglichen Verlängerung bis 01.01.2027
- Aktuelle Entwicklungen und relevante Sachverhalte
- Vorsteuerabzug bei juristischen Personen des öffentlichen
Rechts (jPöR)
- Kurze Zusammenfassung
- Allgemeine Übersichten und Besonderheiten bei jPöR
- Das BMF-Schreiben vom 12.06.2024 und seine Auswirkungen
- Aufteilungsgebot und der anteilige Vorsteuerabzug
- Anwendung der 10 %-Regelung
- Organschaft – aktuelle Rechtslage
- Ausgangslage und rechtlicher Rahmen
- Laufende Verfahren und der aktuelle Sachstand
- Wichtige Entscheidungen des BFH und EuGH
- Geplanter BMF-Entwurf zum Vorsteuerabzug unter § 2b UStG
- Jahressteuergesetz 2024 – Überblick und Neuerungen
- Auswirkungen auf Sportanlagen
- Regelungen für Bildungseinrichtungen
- Besondere Anforderungen an Musikschulen
- Weitere wichtige Themen
- Innergemeinschaftlicher Erwerb: Was ist zu beachten?
- Umkehr der Steuerschuldnerschaft gemäß § 13b UStG: Laufende Verfahren und Entwicklungen
- Steuerkennzeichen und Steuersätze
- Rechnungen und E-Rechnungen
- Zuschüsse: Steuerfrei, steuerpflichtig oder nicht steuerbar?
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
