AEO – Und was dann?
Spezial Seminar
AEO – Und was dann?
Monitoring – Mitarbeiterschulungen – Risikomanagement – Interne Kontrollsysteme
Die erste Hürde ist genommen: Sie haben den oft zeitaufwändigen Antragsprozess erfolgreich durchlaufen und Ihr Unternehmen ist als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (Authorised Economic Operator/AEO) zertifiziert worden. Oder: Sie haben den Antrag bereits gestellt und warten nur noch auf die Bewilligung des zuständigen Hauptzollamts. In beiden Fällen mussten Sie eine Selbstbewertung erstellen, die eine umfangreiche Sammlung von betriebsinternen Daten beinhaltet. Der Status als AEO gilt zeitlich unbegrenzt.
Nachdem der Status zum AEO erteilt worden ist, beginnt das Monitor…
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
Spezial Seminar
AEO – Und was dann?
Monitoring – Mitarbeiterschulungen – Risikomanagement – Interne Kontrollsysteme
Die erste Hürde ist genommen: Sie haben den oft zeitaufwändigen Antragsprozess erfolgreich durchlaufen und Ihr Unternehmen ist als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (Authorised Economic Operator/AEO) zertifiziert worden. Oder: Sie haben den Antrag bereits gestellt und warten nur noch auf die Bewilligung des zuständigen Hauptzollamts. In beiden Fällen mussten Sie eine Selbstbewertung erstellen, die eine umfangreiche Sammlung von betriebsinternen Daten beinhaltet. Der Status als AEO gilt zeitlich unbegrenzt.
Nachdem der Status zum AEO erteilt worden ist, beginnt das Monitoring. Zertifizierte Unternehmen müssen nachweisen, dass sie die Bewilligungsvoraussetzungen dauerhaft einhalten. Mitarbeitende müssen regelmäßig geschult werden. Das Monitoring ist zentraler Bestandteil der Qualitätssicherung. Die Zollbehörden fordern jedes AEO-zertifizierte Unternehmen regelmäßig zur Abgabe einer Veränderungsmitteilung auf, wenn das Unternehmen keine Änderungen von sich aus mitgeteilt hat. Deshalb ist es notwendig, Veränderungen zu dokumentieren. Das erfordert eine systematische Überprüfung der AEO-relevanten Unternehmensdaten, insbesondere im Bereich des innerbetrieblichen Materialflusses, der personellen Zuständigkeiten und der Sicherheitsstandards.
Aus diesem Grund muss ein AEO-zertifiziertes Unternehmen über ein effektives, internes Kontrollsystem und ein funktionierendes Berichtswesen verfügen. Nur so ist ein AEO in der Lage, den umfangreichen Melde- und Kontrollpflichten nachzukommen. Die internationalen Abkommen werden ständig erweitert. Damit genießen AEO auch Vorteile in anderen Ländern.
Mit dem Unionszollkodex (UZK) ergeben sich weitere Vorteile, allerdings wachsen auch die Anforderungen! Darauf sollten Sie unbedingt reagieren!
Ihr Nutzen
Das Seminar vermittelt Ihnen, wie Sie die nach der Zertifizierung zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten erforderlichen internen Maßnahmen sowie Maßnahmen gegenüber der Zollverwaltung, auch im Hinblick auf den Unionszollkodex (UZK), treffen können.
Seminarschwerpunkte
- Erfahrungsaustausch zum Zertifizierungsverfahren und Monitoring
- Neuerungen zum AEO im Unionszollkodex
- Internationale Entwicklungen und gegenseitige Anerkennung in anderen Ländern
- Vorteile des AEO
- Monitoring
- Aktualisierung des Fragebogens zollrechtliche Bewilligungen
- Aussetzung und Neubewertung, Widerruf und Rücknahme
Zielgruppe
Die Fortbildung richtet sich zum einen an Beschäftigte, deren Unternehmen den AEO-Status beantragt haben oder denen der Status bereits verliehen wurde. Zum anderen werden neu im Zollbereich bei AEO-zertifizierten Unternehmen tätige Personen angesprochen, die über Grundkenntnisse des AEO verfügen und die Vorgaben des AEO unternehmensintern umsetzen müssen.
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
