Schaltberechtigung an elektrotechnischen Anlagen von 1 kV bis 36 kV mit Schalttraining
placeSchulungszentrum Wermelskirchen 11. Nov 2026 bis 12. Nov 2026 |
placeSonn Elektrotechnik GmbH - Schulungszentrum 8. Dez 2026 bis 9. Dez 2026 |
placePRO-EL GmbH 15. Feb 2027 bis 16. Feb 2027 |
placeSchulungszentrum Wermelskirchen 25. Mai 2027 bis 26. Mai 2027 |
placePRO-EL GmbH 14. Sep 2027 bis 15. Sep 2027 |
placeSchulungszentrum Wermelskirchen 9. Nov 2027 bis 10. Nov 2027 |
placePRO-EL GmbH 2. Dez 2027 bis 3. Dez 2027 |
2-Tage Zertifikatslehrgang
Erwerb der Fachkunde gemäß DGUV Vorschrift 3 sowie nach DIN VDE 0105-100, DIN VDE 0101-1 und DIN VDE 0101-2
Zertifikatslehrgang: Schaltberechtigung an elektrotechnischen Anlagen von 1 kV bis 36 kV mit Schalttraining
Sobald Arbeiten oder Schalthandlungen an oder in der Nähe von Hoch- und Mittelspannungsanlagen durchgeführt werden, sind die Monteure/ Elektrofachkräfte großen Gefahren ausgesetzt. Aus diesem Grund müssen die Unternehmen die entsprechenden Mitarbeiter zu Elektrofachkräften qualifizieren.
Dieser Lehrgang ist eine Pflicht-Qualifizierung für alle Elektrofachkräfte, die in Spannungsanlagen (1 kV bis 36 kV) Schalthandlungen und Arbeiten durchführen müssen.
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2-Tage Zertifikatslehrgang
Erwerb der Fachkunde gemäß DGUV Vorschrift 3 sowie nach DIN VDE 0105-100, DIN VDE 0101-1 und DIN VDE 0101-2
Zertifikatslehrgang: Schaltberechtigung an elektrotechnischen Anlagen von 1 kV bis 36 kV mit Schalttraining
Sobald Arbeiten oder Schalthandlungen an oder in der Nähe von Hoch- und Mittelspannungsanlagen durchgeführt werden, sind die Monteure/ Elektrofachkräfte großen Gefahren ausgesetzt. Aus diesem Grund müssen die Unternehmen die entsprechenden Mitarbeiter zu Elektrofachkräften qualifizieren.
Dieser Lehrgang ist eine Pflicht-Qualifizierung für alle Elektrofachkräfte, die in Spannungsanlagen (1 kV bis 36 kV) Schalthandlungen und Arbeiten durchführen müssen.
Die schaltberechtigten Personen sind danach verpflichtet mindestens einmal jährlich an einer Unterweisung teilzunehmen. Dies fordert die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), als Konkretisierung der Verpflichtungen nach dem ArbSchG, sowie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).
Hierbei sind zahlreiche Vorschriften und Schutzmaßnahmen zu ergreifen – somit ist eine Qualifikation zur Schaltberechtigung für Elektrofachkräfte zwingend erforderlich.
Dieser Zertifikats-Lehrgang gibt Ihnen das notwendige Fachwissen zur Befähigung und Qualifikation, als schaltberechtigte Person Schalthandlungen und Arbeiten an elektrischen Anlagen, deren Spannungshöhe nach der Norm DIN VDE 0100 1.000 V überschreitet, an die Hand.
Neben den aktuellen VDE-Bestimmungen erörtert der Referent ausführlich und praxisnah die sogenannte „Schaltberechtigung“ an Anlagen von 1 kV bis 36 kV (Mittelspannung) und weist auf deren besondere Gefahren hin.
Seminar in Kooperation mit der Fachzeitschrift "Elektropraktiker", HUSS-MEDIEN GmbH.
Das Highlight der Veranstaltung:
Sie trainieren praxisnah die Durchführung von Schalthandlungen (unter Spannung) an einer Mittelspannungs-Schaltstation mit 20 kV. Sie wenden u.a. die „Fünf Sicherheitsregeln“ an, führen Schalthandlungen durch, führen Schaltgespräche und bearbeiten einen Schaltauftrag unter Realbedingungen. Das erlernte Wissen wird so durch praktische Vorführungen vertieft.
Die Lernziele Ihrer Weiterbildung zu Schaltberechtigungen.
- Sie sind befähigt, betriebsinterne Schalthandlungen in elektrischen Anlagen von 1 kV bis 36 kV sicher und fachgerecht durchführen.
- Sie beherrschen die umfangreichen Schutzmaßnahmen und Vorschriften.
- Sie haben die Forderungen nach Unterweisung gemäß ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 erfüllt und damit Ihre Fachkunde zur Schaltberechtigung bis 36 kV erworben und nachweislich dokumentiert.
Details zu Ihrer Weiterbildung
Inhalte
Mittelspannungsschaltberechtigung Stufe 1 – Theorie
- Das Anforderungsprofil für die schaltberechtigte Person
- Unterweisung der besonderen Gefahren über 1 kV
- Normen und Bestimmungen, z.B. DIN VDE 0105-100, DIN VDE 0101-1 und DIN VDE 0101-2
- Anforderungen an Schalträume und Einrichtungen
- Betriebs und Arbeitsmittel, Spannungsprüfer über 1 kV und Sicherungszange für HH-Sicherungen
- Die „Fünf Sicherheitsregeln“ in Anlagen von 1 kV bis 36 kV
- Transformatoren für die Mittelspannung, Schaltgruppe, Kurzschlussspannung, Übersetzungsverhältnis
- Einrichtungen zur Unfallverhütung bei Schalthandlungen
- Schaltgespräch und Schaltauftrag
- Sicherheitsabstände in Mittelspannungsanlagen
- Gas- und luftisolierte Anlagen – Schalt- und Steuergeräte
Mittelspannungsschaltberechtigung Stufe 2 – Praxis
- Durchführung von Schalthandlungen an einer Mittelspannungs-Schaltstation 20 kV
- Einführungen in Schaltgeräte, Schaltanlagen und Schutzeinrichtungen
- Anwendung der „Fünf Sicherheitsregeln“ an Mittelspannungsanlagen
- Ausführungen von Schalthandlungen: Schalten eines 20-kV-Transformators und einer MS-Anlage unter Spannung
- Durchführung eines praktisches Schaltgesprächs
- Bearbeitung eines Schaltauftrags unter Realbedingungen
Voraussetzungen
- Qualifikation als Elektrofachkraft
- Eigenverantwortliche Vorbereitung in Bezug auf z.B. DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“, DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“, Begriffe Netzbetrieb, Netzführung, etc.
Zielgruppe
- Elektrofachkräfte mit abgeschlossener elektrotechnischer Berufsausbildung aus Betrieben und Unternehmen mit derartigen elektrischen Anlagen (nach DGUV Vorschrift 3 und VDE 0105-100) und Verantwortliche Elektrofachkräfte (VEFK), die einen Auftrag zur Schalthandlung in Anlagen 1 kV bis 36 kV erhalten sollen
- Schaltberechtigte, die aufgrund seltener Schalthandlungen eine Auffrischung benötigen
Hinweis
Mitzubringende Schutzkleidung/Materialien *
- Schutzhelm (440 VAC) mit Visier mit Kinnschutz
- Schutzmantel gegen Störlichtbögen APC Class 3 und 4
- Sicherheitsschuhe
- Schalthandschuhe
*wenn vorhanden
Fachkundenachweis
Abschluss
- Pflichtprüfung: lernzielorientierte Erfolgskontrolle (mündlich/praktisch, in dynamischer Gruppenarbeit)
- Zertifikat ‚Schaltberechtigung an Mittelspannungsanlagen‘ der TALENTUS mit detaillierter Auflistung der vermittelten Sachgebiete
Gültigkeit
Die Gültigkeit der Schaltberechtigung bleibt bestehen, unter der
Voraussetzung des regelmäßigen Besuchs von Weiterbildungen - mind.
einmal jährlich - nach ArbSchG, BetrSichV und DGUV Vorschrift 1 §4.
Die Erteilung der Schaltberechtigung sowie die Überprüfung der
Fachkunde obliegt dem Unternehmer. Die BG ETEM z.B. empfiehlt alle
4 Jahre die Schaltberechtigung zu erneuern.
Fortbildungspflicht und Erhalt der
Befähigung
Laut ArbSchG, BetrSichV und DGUV müssen schaltberechtigte
Elektrofachkräfte in regelmäßigen Zeitabständen – mindestens einmal
jährlich – unterwiesen werden.. Die regelmäßige Auffrischung ist
notwendig, da aufgrund des schnellen technischen Wandels der
Wissensstand laufend hinsichtlich der normativen, rechtlichen und
technischen Änderungen (Schaltanlagen) angepasst werden muss.
Nähere Informationen zum Seminar „Jährlichen
Sicherheitsunterweisung für Schaltberechtigte“ finden Sie .
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