Schwerbehindertenvertretung Teil II - Besondere Schutzrechte schwerbehinderter Kollegen
Startdaten und Startorte
W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung bietet seine Kurse in den folgenden Regionen an: Berlin, Braunschweig, Bremen, Chemnitz, Frankfurt am Main, Frankfurt an der Oder, Hamburg, Kiel, Magdeburg, Mecklenburg-Vorpommern, Paderborn, Saarbrücken, Trier, Ulm, Würzburg
Beschreibung
- Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei der Beschäftigung
Schwerbehinderter kennenlernen
- Ansatzpunkte für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen SBV
und BR erhalten
- Beteiligungsrechte bei personellen Maßnahmen durchsetzen
Das Seminar wendet sich an alle Mitglieder der
Schwerbehindertenvertretung und an BR-Mitglieder, die mit den
besonderen Problemen schwerbehinderter ArbeitnehmerInnen und den
speziellen Schutzvorschriften der schwerbehinderten KollegInnen
befasst sind.
Das Seminar ist nach § 96 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der
Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für
jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die
Vertrauensperson der …
Frequently asked questions
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
- Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei der Beschäftigung
Schwerbehinderter kennenlernen
- Ansatzpunkte für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen SBV
und BR erhalten
- Beteiligungsrechte bei personellen Maßnahmen durchsetzen
Das Seminar wendet sich an alle Mitglieder der
Schwerbehindertenvertretung und an BR-Mitglieder, die mit den
besonderen Problemen schwerbehinderter ArbeitnehmerInnen und den
speziellen Schutzvorschriften der schwerbehinderten KollegInnen
befasst sind.
Das Seminar ist nach § 96 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der
Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für
jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die
Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als
Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein
weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht
aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 -
HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).Teilnehmer muss Mitglied im
Betriebsrat/JAV/SBV sein. Sonst keine speziellen Voraussetzungen
notwendig!Seminarveranstaltung mit Wissenvermittlung,
Fallbeispielen und Praxis-WorkshopsAlle Preise verstehen sich
zuzüglich Mehrwertsteuer und den Hotelkosten für etwaige
Übernachtungen
Zielgruppen:
Betriebsräte, Betriebsratsvorsitzende und stellvertretende
Betriebsratsvorsitzende, Wirtschaftsausschuss, SBV, JAV, KBR und
GBR
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