Änderungen im Arbeitsrecht 2013 - - Informationsrechte und Kontrollpflichten des Betriebsrats -
Startdaten und Startorte
W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung bietet seine Kurse in den folgenden Regionen an: Berlin, Braunschweig, Bremen, Chemnitz, Frankfurt am Main, Frankfurt an der Oder, Hamburg, Kiel, Magdeburg, Mecklenburg-Vorpommern, Paderborn, Saarbrücken, Trier, Ulm, Würzburg
Beschreibung
- Wichtige Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht kennen
- Erfahren, welche Auswirkungen die rechtlichen Neuerungen auf die
BR-Arbeit haben
- Rechtskenntnisse vertiefen und Sicherheit in der Beurteilung
rechtlicher Fragestellungen erhalten
Das Seminar wendet sich an Betriebsratsmitglieder aus allen
Betrieben. Über die aktuellen Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht
muss der Betriebsrat informiert sein, um seine gesetzlichen
Überwachungspflichten ausüben zu können.
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse betreffen zahlreiche
Bereiche des Arbeitsrechts, über deren Einhaltung im Betrieb der
Betriebsrat nach § 80 BetrVG zu wachen hat. In Fällen aktueller
Gesetzesänderungen, die die Beteiligungsre…
Frequently asked questions
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
- Wichtige Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht kennen
- Erfahren, welche Auswirkungen die rechtlichen Neuerungen auf die
BR-Arbeit haben
- Rechtskenntnisse vertiefen und Sicherheit in der Beurteilung
rechtlicher Fragestellungen erhalten
Das Seminar wendet sich an Betriebsratsmitglieder aus allen
Betrieben. Über die aktuellen Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht
muss der Betriebsrat informiert sein, um seine gesetzlichen
Überwachungspflichten ausüben zu können.
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse betreffen zahlreiche
Bereiche des Arbeitsrechts, über deren Einhaltung im Betrieb der
Betriebsrat nach § 80 BetrVG zu wachen hat. In Fällen aktueller
Gesetzesänderungen, die die Beteiligungsrechte des Betriebsrats
oder seine Überwachungspflichten berühren, wird die
Erforderlichkeit des Seminarbesuchs vom Bundesarbeitsgericht bejaht
(BAG v. 31.10.73 AP Nr. 2 zu § 40 BetrVG, Fitting 25. Aufl. RNr.
149 zu § 37 BetrVG).Teilnehmer muss Mitglied im Betriebsrat/JAV/SBV
sein. Sonst keine speziellen Voraussetzungen
notwendig!Seminarveranstaltung mit Wissenvermittlung,
Fallbeispielen und Praxis-WorkshopsAlle Preise verstehen sich
zuzüglich Mehrwertsteuer und den Hotelkosten für etwaige
Übernachtungen
Zielgruppen:
Betriebsräte, Betriebsratsvorsitzende und stellvertretende
Betriebsratsvorsitzende, Wirtschaftsausschuss, SBV, JAV, KBR und
GBR
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